Entschädigung von Fluggesellschaften bei Verspätung oder Ausfall
Für welche Fluggesellschaften die Fluggastrechteverordnung EG 261 gilt und wann du mit finanzieller Entschädigung für Verspätungen und Flugausfälle rechnen kannst.
Für welche Fluggesellschaften die Fluggastrechteverordnung EG 261 gilt und wann du mit finanzieller Entschädigung für Verspätungen und Flugausfälle rechnen kannst.
Generell gelten die europäischen Fluggastrechte mit dem Namen EG261/2004 für alle Abflüge innerhalb der EU oder den Ländern Island, Norwegen oder der Schweiz. Bei einem Abflug von diesen Ländern ist das Ankunftsland und die Herkunft der Fluggesellschaft egal. Alle Flüge, die innerhalb der EU oder in Island, Norwegen und der Schweiz abgeflogen sind, sind generell anspruchsberechtigt für eine Entschädigung gemäß EG261/2004.
Bei Flügen, die außerhalb der EU gestartet sind, kommt es auf das Ankunftsland und die durchführende Fluggesellschaft an. Damit dein Flug in diesem Fall anspruchsberechtigt ist, muss der Flug in der EU oder in Island, Norwegen oder der Schweiz landen und von einer Airline durchgeführt worden sein, die ihren Hauptsitz in einem dieser Länder hat. Solltest du beispielsweise von New York nach München mit einer amerikanischen Fluggesellschaft geflogen sein, ist dein Flug nicht berechtigt für eine Entschädigung. Wenn du allerdings von New York nach München mit einer deutschen Airline geflogen bist, hast du die Möglichkeit ein Anrecht auf Entschädigung zu haben.
Airlines im Überblick
Oftmals ist es nicht leicht zu erkennen, ob ein Flug anspruchsberechtigt für Entschädigung ist oder nicht. Bei uns von Planeclaim kannst du daher deinen Fall kostenfrei und unkompliziert prüfen lassen! Anschließend kannst du, wenn du magst, deinen Anspruch an uns verkaufen. Das Geld erhältst du innerhalb kürzester Zeit auf dein Konto. Damit sparst du dir oftmals monatelange Wartezeit und eine Menge Ärger, da Airlines immer häufiger sehr lange mit der Auszahlung der Entschädigung brauchen oder sogar ganz die Zahlung verweigern.