Entschädigung bei Nichtbeförderung auf deiner Flugreise

Das sind deine Fluggastrechte, wenn dir das Boarding verweigert wurde oder du anderweitig nicht weiter reisen konntest.

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Volles Gate durch gestrichenen Flug und genervte Passagiere mit Recht auf Flugrückerstattung.

Deine Beförderung wurde verweigert? Das kannst du tun!

Wenn dein Flug beispielsweise überbucht wurde und dir deswegen die Beförderung auf deinem Flug verweigert wurde, hast du klare Rechte gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004. Als Passagier hast du ein Recht auf einen kostenfreien Ersatzflug zu deinem Reiseziel und in Fällen von langen Wartezeiten hast du zudem ein Anrecht auf Unterstützungsleistungen von der Airline. In vielen Fällen hast du zudem die Möglichkeit eine Entschädigung von bis zu 600 Euro von der Fluggesellschaft zu verlangen.

Allerdings ist es wichtig, dass deine Flugreise von den europäischen Fluggastrechten abgedeckt wird. Die EG261/2004 gilt für alle Abflüge in der gesamten EU und in Island, Norwegen und der Schweiz. Wenn dein Flug außerhalb dieser Länder gestartet ist, aber in einem dieser Länder landet, gilt die EG261/2004 nur dann, wenn die durchführende Airline einen Hauptsitz in der EU oder in Island, Norwegen oder der Schweiz hat.

Ein Reisender, der betroffen von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall ist, wartet im Terminal

Deine Rechte bei Nichtbeförderung

Die EG261/2004 räumt dir als Passagier klare Rechte gegenüber der Airline im Falle einer Nichtbeförderung ein. Es ist allerdings wichtig, dass die Nichtbeförderung nicht freiwillig passiert ist. Denn solltest du freiwillig deinen Sitzplatz aufgegeben haben, beispielsweise im Gegenzug für Geld oder ein kostenfreies Upgrade, hast du keine Rechte gemäß der europäischen Fluggastrechte. In einigen Ausnahmen darf die Airline dir den Mitflug verweigern, in einem solchen Fall hast du auch keine Rechte gemäß der europäischen Fluggastrechte.

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Deswegen darf die Airline die Beförderung verweigern

Es gibt eine Reihe von Gründen, die einer Airline das Recht einräumen, dir, als Passagier die Beförderung zu verweigern. Allerdings muss man dazu sagen, dass dies nur selten vorkommt. Am häufigsten kommt es dazu, wenn du nicht alle notwendigen Dokumente für den Flug vorweisen kannst. Solltest du für das Reiseziel beispielsweise ein Visum benötigen, um welches du dich nicht im Vorweg gekümmert hast, dann darf die Airline dir den Zutritt beim Boarding verweigern. Zudem musst du auch rechtzeitig zum Flug am Flughafen beim Check-In und später auch am Gate erscheinen. Solltest du zu spät ankommen, dann darf die Airline verweigern dich noch mitzunehmen.

Außerdem darf die Airline dir die Beförderung verweigern, wenn ernsthafte Bedenken für die Sicherheit und Gesundheit an Bord bestehen würden, wenn du mitfliegen würdest. Dies passiert in der Regel nur sehr selten.

Recht auf Ersatzflug bei Nichtbeförderung

Solltest du unrechtmäßig nicht mitfliegen dürfen, weil dir von der Fluggesellschaft die Beförderung verweigert wurde, hast du ein Anrecht auf einen Ersatzflug zu deinem Reiseziel. Dieser Ersatzflug muss selbstverständlich kostenfrei für dich sein und nach Möglichkeit so schnell wie möglich. Alternativ falls du wegen der Nichtbeförderung nicht mehr zu deinem Reiseziel möchtest, kannst du von der Airline auch eine Erstattung verlangen. Diese Erstattung muss per Gesetz in Geld erfolgen. Eine Erstattung in Form eines Gutscheins musst du nicht annehmen.

Wenn du mit deinem Ersatzflug dein Reiseziel über vier Stunden später als erwartet erreichst, hast du zudem ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.

Unterstützungsleistungen bei Nichtbeförderung

Wenn du wegen einer Nichtbeförderung lange Wartezeiten am Flughafen erlebst, hast du Anrecht auf Unterstützungsleistungen von der Fluggesellschaft gemäß der EG261/2004. Zum einen steht dir kostenfreie Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke) zu und zum anderen hast du ein Anrecht auf kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (zwei Emails, Telefongespräche oder Telefaxe). Bei Wartezeiten, die über eine Nacht gehen, muss die Fluggesellschaft dir eine kostenfreie Hotelübernachtung bereitstellen. Sollte die Airline dir diese Unterstützung nicht anbieten, kannst du dir die Kosten dafür erstatten lassen. Daher ist es sehr wichtig, dass du alle Kosten dokumentierst und die Quittungen sorgsam aufbewahrst.

Entschädigung bei Verweigerung des Mitflugs

Bei einer Nichtbeförderung, weil die Airline dir den Mitflug beispielsweise durch Überbuchung verweigert hat, hast du ein Anrecht auf Entschädigung. Die Entschädigungssumme ist geregelt nach der Länge des Fluges und ist pauschal für jede Art von Ticket egal, wie viel das Ticket gekostet hat. Das bedeutet, dass du in vielen Fällen sogar mehr Entschädigung für deinen Flug bekommen kannst, als du eigentlich für dein Ticket gezahlt hast. Allerdings ist es wichtig anzumerken, dass du nur ein Anrecht auf Entschädigung hast, wenn die Airline dir nicht die Beförderung verweigern durfte, weil du beispielsweise deinen Reisepass nicht dabei hattest. Zudem hast du auch nur dann ein Anrecht auf Entschädigung für eine Nichtbeförderung, wenn dies unfreiwillig passiert ist. Hast du deinen Sitzplatz freiwillig aufgegeben, dann hast auch kein Anrecht auf Entschädigung.

Oftmals verweigern die Airlines die Zahlung von rechtmäßigen Entschädigungen oder verkomplizieren den Prozess in der Hoffnung, dass du als Fluggast aufgibst. Deswegen haben wir von Planeclaim das Angebot für dich deinen Flug kostenfrei zu prüfen und anschließend kannst du, wenn du willst deinen Anspruch an uns verkaufen. Das Geld erhältst du unkompliziert innerhalb kürzester Zeit auf dein Konto. Dadurch sparst du dir eine Menge Ärger und Wartezeit.

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Fluggastrechte: Fordere bis zu 600 € Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge ein

So viel Entschädigung bekommst du bei Nichtbeförderung

Je nach Länge deines Fluges erhältst du unterschiedliche Summen an Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechte.

Bei Flügen unter 1.500 km erhältst du 250 Euro pauschal als Entschädigung, auch wenn du weniger für dein Ticket ausgegeben hast. Für Mittelstreckenflüge von 1.500 km bis 3.500 km bekommst du 400 Euro Entschädigung und bei Flügen über 3.500 km bekommst du 600 Euro als Entschädigung.

z. B. Berlin – Paris Bis zu 250 € pro Fluggast
Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Berlin – Paris
Bis zu 250 € pro Fluggast

z. B. Hamburg – Antalya Bis zu 400 € pro Fluggast
Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Hamburg – Antalya
Bis zu 400 € pro Fluggast

z. B. Frankfurt – Tokio Bis zu 600 € pro Fluggast
Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Frankfurt – Tokio
Bis zu 600 € pro Fluggast

Allerdings erhältst du diese Entschädigung nur dann, wenn du deinen Platz nicht freiwillig aufgegeben hast, du alle notwendigen Dokumente dabei hattest und rechtzeitig am Flughafen und Gate erscheinen bist.

Leider machen die Airlines einem es als Fluggast durch komplizierte Formulare und unkooperativen Kundenservice oft nicht leicht, seine rechtmäßige Entschädigung zu erhalten. Bei Planeclaim kannst du deinen Anspruch daher einfach und schnell verkaufen. Dein Geld erhältst du innerhalb kürzester Zeit auf dein Konto gutgeschrieben.

So lange kannst du deine Entschädigung bei Nichtbeförderung einfordern

Gemäß deutschem Recht verjähren die meisten Ansprüche nach drei Jahren. Dies überträgt sich auch auf die Ansprüche auf Entschädigung wegen Nichtbeförderung auf deiner Flugreise. Als Fluggast in Deutschland kannst du deswegen bis zu drei Jahre rückwirkend deinen Anspruch auf Entschädigung wegen eines verweigerten Mitflugs bei Überbuchung geltend machen.

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Person am Flughafen hält ein Handy und holt sich seine Entschädigung für einen verspäteten Flug

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