(Stand 27. Juni 2023)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Planeclaim UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend auch „Planeclaim“ genannt) und ihren Kunden, die ihren Schadensersatzanspruch gem. EG 261/2004 (nachfolgend auch „Forderung“ genannt) an Planeclaim verkaufen möchten bzw. verkauft haben.

2. Entgegenstehende AGB des Kunden

Soweit nicht anderes vereinbart, wird entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen.

3. Leistungen

Planeclaim bietet ihren Kunden einen Service im Bereich der Fluggastrechte an. Dieser Service umfasst die Überprüfung und den Abkauf von Ansprüchen auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Die vollständigen Leistungen sind auf der Webseite von Planeclaim ersichtlich.

4. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Planeclaim und dem Kunden kommt durch das Angebot des Kunden und die Annahme des Angebots durch Planeclaim zustande. Das Angebot erfolgt über das Antragsformular auf der Webseite von Planeclaim und abschließendem klicken auf den entsprechenden Absende-Button. Die Annahme des Angebots erfolgt per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

5. Verpflichtungen

Der Kunde ist verpflichtet, den Sachverhalt zu seinem Kenntnisstand auf Nachfrage von Planeclaim vollständig mitzuteilen und die zur Bearbeitung notwendigen/relevanten Unterlagen und Informationen (z.B. Bordkarten, Rechnungen oder E-Mailverkehr mit der Fluggesellschaft) zu übermitteln. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der an Planeclaim übermittelten Informationen und Unterlagen. Dies betrifft insbesondere Informationen über den Flug, wie zum Beispiel die Kenntnis über medizinische Notfälle, Streikmaßnahmen, Polizeieinsätze, sowie sonstige sogenannte außergewöhnliche Umstände, welche unter durchschnittlichen Flugreisen erwartet werden. Gegebenenfalls muss der Kunde unverzüglich zu ergänzende Informationen Planeclaim zur Verfügung stellen.

Mit dem Eingehen des Vertrags verpflichtet sich der Kunde Planeclaim in Kenntnis zu setzen, wenn der Kunde (oder Mitreisende des Kunden) von der Fluggesellschaft kontaktiert wurde oder Leistungen von der Fluggesellschaft erhalten wurden.

Der Kunde ist verpflichtet, Planeclaim mitzuteilen, falls vor der Beauftragung von Planeclaim bereits Unternehmungen (vom Kunden eigenständig oder mit Hilfe Dritter) betrieben wurden, Ansprüche auf Entschädigung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Nach dem Verkauf der Forderung an Planeclaim verpflichtet sich der Kunde keine Dritten mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen oder eigenständig der Forderung nachzugehen.

6. Auszahlung durch die Fluggesellschaft oder Dritte an den Kunden

Sollte es dazu kommen, dass nach wirksamen Verkauf der Forderung an Planeclaim, der Kunde eine Auszahlung der vertragsgegenständlichen Forderung oder andere Kompensation wie beispielsweise Gutscheine von der Fluggesellschaft oder Dritten erhält, ist der Kunde verpflichtet, Planeclaim unverzüglich hierzu in Kenntnis zu setzen sowie die Fluggesellschaft bzw. Dritte über den Verkauf der Forderung an Planeclaim zu informieren. Dasselbe gilt auch für sämtliche Zahlungen der Fluggesellschaft oder Dritter für Zusatzkosten, die dem Kunden im Rahmen des vertragsgegenständlichen Fluges entstanden sind. Die ausgezahlte Entschädigung ist bis zum Erreichen der Höchstgrenze des gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Einzelfall zu bemessenden Ausgleichsanspruchs unverzüglich an die:

Planeclaim UG (haftungsbeschränkt)
Konto: IBAN DE58 1101 0101 5810 2389 21
Bank: Finom Bank
BIC: SOBKDEB2XXX

zu überweisen.

Die beschriebene Pflicht, Planeclaim in Kenntnis zu setzen, gilt auch im Falle eines Angebots über eine mögliche Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft oder Dritten dem Kunden gegenüber. Wird vom Kunden gegen die Pflicht verstoßen, Planeclaim in Kenntnis zu setzen, hat Planeclaim das Recht, den daraus resultierenden Schaden entsprechend 8. geltend zu machen.

7. Schadensersatz aufgrund von falscher oder mangelhafter Angaben durch den Kunden

Der Kunde ist nicht verpflichtet, bereits erhaltene Entschädigungszahlungen zurückzuüberweisen, sollte Planeclaim keinen Erfolg haben, die Entschädigungsforderung durchzusetzen. Dies ist allerdings nicht der Fall bei Forderungen, welche wegen mangelhafter bzw. falscher Angaben des Kunden abgelehnt wurden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde Planeclaim nicht in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser bereits selbst oder mithilfe Dritter eine Auszahlung der Forderung erhalten hat bzw. diese anstrebt. Planeclaim hat in diesem Fall das Recht, den Kauf der Forderung zu widerrufen und die bereits ausgezahlte Entschädigungssumme zurückzuverlangen. Die Geltendmachung von möglichem Schadensersatz bleibt davon unberührt.

8. Mitreisende

Jeder Mitreisende des Kunden hat die Möglichkeit, seine Forderungen selbstständig mithilfe des Antragsformulars Planeclaim anzubieten und zu verkaufen. Alternativ kann ein Hauptkunde die Forderungen seiner Mitreisenden in Vollmacht dieser an Planeclaim verkaufen. Der Kunde versichert, eine Vollmacht für die Veräußerung der Forderung seiner Mitreisenden und den anschließenden Erhalt der Entschädigungssumme von den jeweiligen Mitreisenden erhalten zu haben.

Sollte der Mitreisende minderjährig oder beschränkt geschäftsfähig sein, so kann der volljährige Kunde im Namen dieser ihre Forderungen mithilfe des Antragsformulars Planeclaim anbieten und verkaufen. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine Vollmacht zu besitzen oder über eine gesetzliche Vertretungsmacht zu verfügen. Weiter verpflichtet sich der Kunde auf Nachfrage eines von beiden genannten nachzuweisen.

9. Zahlungsbedingungen

Bei bestätigtem Angebot für den Abkauf der Forderung auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zahlt, Planeclaim eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes für die Forderung. Die Höhe des vereinbarten Prozentsatzes ist auf der Webseite von Planeclaim ersichtlich.

10. Auszahlung

Sobald Planeclaim alle für die Auszahlung erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Planeclaim mit dem Kunden ordnungsgemäß abrechnen und dem Kunden den zustehenden Betrag auszahlen.

Der Kunde ist verpflichtet, Planeclaim eine deutsche Kontoverbindung zu nennen, auf welche Planeclaim das Geld überweisen kann. Für den Fall, dass der Kunde über kein deutsches Konto verfügen sollte, werden etwaige anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von dem Kunden getragen. Soweit der Kunde Zahlungen von Planeclaim erhält, die für Mitreisende bestimmt sind, ist der Kunde verpflichtet, diese anteilig an die Mitreisenden weiterleiten.

Wenn vom Kunden falsche oder unzureichende Informationen zur Auszahlung der Ansprüche auf Entschädigung angegeben hat und diese an Planeclaim zurückgesandt wird, wird Planeclaim unter angemessenen Anstrengungen, versuchen, den Kunden zu kontaktieren, einschließlich E-Mail und anderer Kommunikationsmöglichkeiten, die Planeclaim vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Wird vom Kunden anschließend, keine korrekte Kontoverbindung angegeben, ist Planeclaim berechtigt, das Geld einzubehalten, welches sonst an den Kunden hätte, überwiesen werden müssen.

11. Widerrufsrecht

Das folgende (gesetzliche) Muster der Widerrufsbelehrung gemäß der Anlage 1 zu Artikel 246a §1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB erfasst den Fall des Verkaufs von Waren durch den Unternehmer an den Verbraucher. Da der gegenständliche Verkauf der Forderung allerdings stattdessen durch den Kunden an Planeclaim erfolgt und zudem Rechtskauf ist, auf den die Vorschriften über den Kauf von Sachen entsprechende Anwendung finden (§ 453 Abs. 1 BGB), erhalten Sie zur folgenden Widerrufsbelehrung diese Erläuterungen:

I. „Ware“ ist/sind die vertragsgegenständliche(n) Forderung(en);

II. „Die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat“ bedeutet die wirksame Annahme des Angebotes über den Forderungsverkauf durch Planeclaim;

III. „Zurücksenden“ ist die Rückzahlung der Entschädigungssumme an Planeclaim; „zurückerhalten“ meint den Eingang der Rückzahlung auf dem Konto der Planeclaim UG (haftungsbeschränkt), IBAN DE58 1101 0101 5810 2389 21 bei der Finom Bank, BIC: SOBKDEB2XXX

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein bevollmächtigter Dritter, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an:

Planeclaim UG (haftungsbeschränkt)
Pfingstholzallee 15
21521 Aumühle
Email: info@planeclaim.eu

durch eine eindeutige Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis setzen.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden sämtliche Forderungen, die der/die Forderungsinhaber an Planeclaim abgetreten hat, unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurück abgetreten. Die vierzehntägige Frist beginnt, an dem der Widerruf bei Planeclaim eingegangen ist. Bei Ihrem Widerruf sind Sie verpflichtet, Planeclaim die ausgezahlte Entschädigungssumme unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuüberweisen. Die vierzehntägige Frist beginnt an dem Tag, an dem der Widerruf erklärt wurde. Planeclaim hat die Möglichkeit, die Rückabtretung der Forderung(en) zu verweigern, bis die ausgezahlte Entschädigungssumme auf dem Konto eingetroffen ist.

12. Datenschutz

Planeclaim verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

14. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird bei Planeclaim auf der Webseite gespeichert. Die Speicherung ist jedoch befristet, weswegen der Kunde selbständig für einen eigenen Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes zu sorgen hat. Den Vertragstext kann durch den Kunden mithilfe der Funktion „Drucken“ innerhalb seines Internetbrowsers ausdrucken oder über die Funktion „Seite speichern“ als PDF-Dokument auf seinem Endgerät speichern, wenn dieses dazu technisch in der Lage ist.

15. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.

Planeclaim UG (haftungsbeschränkt)
Pfingstholzallee 15
21521 Aumühle
Deutschland

info@planeclaim.eu
planeclaim.eu