Deine Fluggastrechte bei Flugproblemen
Alles, was du zu deinen Fluggastrechten wissen musst. Wir zeigen dir wie und wann du Anspruch auf Entschädigungszahlungen hast und helfen dir deine Rechte wahrzunehmen!
Alles, was du zu deinen Fluggastrechten wissen musst. Wir zeigen dir wie und wann du Anspruch auf Entschädigungszahlungen hast und helfen dir deine Rechte wahrzunehmen!
Fluggastrechte und Verordnungen
Vielen Fluggästen ist es gar nicht bewusst, dass es eine EU-weite Regelung gibt, welche dir ein Recht auf Entschädigung bei einer Verspätung oder Nicht-Beförderung einräumt. Diese Regelung, die sogenannte EG 261, soll den Fluggästen helfen, eine finanzielle Wiedergutmachung zu erhalten, wenn sie aufgrund von Fehlern der Fluggesellschaften Schwierigkeiten auf Flugreisen erleben mussten. Allerdings ist es nicht einfach zu wissen, für welche Fälle die EG 261 gilt und wie viel Entschädigung man am Ende erhalten kann.
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Die EG 261 gilt generell für alle Fluggesellschaften, welche einen Hauptsitz innerhalb der Europäischen Union oder der weiteren Länder, in denen die EG 261 gilt, haben. Allerdings, nur wenn entweder der Start oder Zielort deines Fluges, beziehungsweise beide Orte innerhalb der EU liegen. Des Weiteren gilt die EG 261 auch für sämtliche Flüge von außereuropäischen Fluggesellschaften, wenn der Flug an einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist. Für Flüge von außereuropäischen Fluggesellschaften, welche außerhalb der EU, beispielsweise in den USA gestartet sind, gilt sie nicht.
Wenn dein Flug von der EG 261 gedeckt wird, kannst du generell bei einer Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben. Diese kann je nach Länge deines Fluges bei bis zu 600 € pro Person liegen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Verspätung länger als drei Stunden betragen muss. Außerdem ist es auch wichtig, dass die Ursache der Verspätung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt und nicht auf Grund von sogenannten außergewöhnlichen Umständen passierte.
Wurde dein Flug gestrichen? Dann kannst du, falls dieser von der EG 261 gedeckt wird, ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person haben. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass du 14 Tage oder weniger vor Abflug von der Fluggesellschaft benachrichtigt wurdest, ansonsten hast du leider kein Anrecht auf Entschädigung. Weiter ist auch zu beachten, ob dir ein Ersatzflug von der Fluggesellschaft angeboten wurde und wie viel später dieser verläuft.
Wenn du wegen einer Verspätung eines vorangegangenen Fluges deinen Anschlussflug verpasst hast und deswegen verspätet deinen Zielort erreichst, kannst du ein Anrecht auf Entschädigung haben. Diese Entschädigung kann gemäß EG 261 in einer Höhe von bis zu 600 € pro Person ausfallen. Allerdings ist es wichtig, dass der Grund der Verspätung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt und nicht auf sogenannte außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise schlechtes Wetter rückzuführen ist.
Wenn du nicht befördert wurdest, kannst du gemäß der EG 261 einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € haben. Hierbei ist es wichtig zu beachten, ob du alle notwendigen Dokumente beim Checkin bei dir geführt hast und ob du rechtzeitig am Flughafen erschienen bist.
Auch bei einem Flugausfall oder einer Verspätung wegen Streik kannst du gemäß EG 261 einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis 600 € pro Person haben. Es kommt allerdings darauf an, wer gestreikt hat. Du kannst deine Entschädigung nur erhalten, wenn die Verspätung oder der Flugausfall von einem Streik des Personals der Airline verursacht wurde. Bei einem Streik der Sicherheitsleute am Flughafen beispielsweise gilt die EG 261 nicht.
Bei längeren Wartezeiten am Flughafen aufgrund von gestrichenen Flügen oder Flugausfällen hast du als Fluggast gemäß EG 261 ein Anrecht auf Unterstützung von deiner Fluggesellschaft. Diese Unterstützung bedeutet kostenlose Mahlzeiten inklusive Getränke und der Möglichkeit zu telefonieren. Bei Wartezeiten über Nacht kannst du zusätzlich ein Anrecht auf eine kostenfreie Hotelübernachtung. Wird dir diese Unterstützung verweigert und du musstest diese selbst bezahlen, kannst du deine Kosten zurückfordern.
Wenn dein Gepäck auf dem Flug verloren gegangen ist, beschädigt wurde oder verspätet an deinem Zielort ankam, kannst du ein Anrecht auf Entschädigung haben. Diese Entschädigung kann pro Passagier bei bis 1.300 € liegen.
Wichtig zu wissen
Seit dem 1. Januar 2021 gelten die EU-Vorschriften über Fluggastrechte im Falle der Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung nicht mehr für Flüge aus dem Vereinigten Königreich in die EU, die von einem Luftfahrtunternehmen des Vereinigten Königreichs oder einem anderen Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Aber keine Sorge - wenn du mit einem EU-Luftfahrtunternehmen reist, gelten die Vorschriften weiterhin.