Entschädigung bei Flugverspätung: Das sind deine Rechte!
Deine Fluggastrechte und welche konkreten Ansprüche und Rechte auf Entschädigung du bei Flugverspätungen hast…
Deine Fluggastrechte und welche konkreten Ansprüche und Rechte auf Entschädigung du bei Flugverspätungen hast…
Gemäß der europäischen Fluggastrechte mit dem Namen EG261/2004 haben die Airlines bei Verspätungen von ihren Flügen in Europa dir als Passagier gegenüber besondere Pflichten. Zum einen kannst du bei längeren Wartezeiten am Flughafen Unterstützungsleistungen erwarten. Zum anderen bekommst du beim Verschulden der Airline eine Entschädigung für deine verlorene Zeit.
Wenn dein Flug verspätet war und von den europäischen Fluggastrechten EG261/2004 gedeckt ist, kannst du ein Anrecht auf Entschädigung haben. Die Entschädigung für Flugverspätungen ist ein Pauschalbetrag, welcher sich nach der Distanz des Fluges orientiert. Daher kann es häufig der Fall sein, dass du mehr Entschädigung bekommst, als du eigentlich für dein Flugticket gezahlt hast. Wichtig ist, dass der Flug mindestens drei Stunden Verspätung bei der Ankunft hatte. Du erhältst leider keine Entschädigung, wenn dein Flug beispielsweise drei Stunden verspätet abgeflogen ist, aber nur zwei Stunden und 55 Minuten verspätet gelandet ist. Außerdem ist wichtig anzumerken, dass die Airlines nur verpflichtet sind eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie selbst die Verantwortung für die Verspätung tragen. Die Fluggesellschaften sind von der Entschädigungspflicht befreit, wenn die Flugverspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung beträgt drei Jahre.
Je nach der Länge deines Fluges erhältst du unterschiedliche Beträge Entschädigung für deinen anspruchsberechtigten Flug, der mindestens drei Stunden verspätet war. Die Beträge für die Entschädigung sind pauschal für alle Ticketpreise. Das bedeutet, dass du teilweise sogar mehr Entschädigung bekommen kannst, als du eigentlich für den Flug bezahlt hast.
Wenn dein Flug anspruchsberechtigt ist, bekommst bei einer Fluglänge unter 1.500 km 250 Euro, bei einer Fluglänge zwischen 1.500 km und 3.500 km 400 Euro und bei Langstreckenflügen über 3.500 km bekommst du 600 Euro.
z. B. Berlin – Paris
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Hamburg – Antalya
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Frankfurt – Tokio
Bis zu 600 € pro Fluggast
Dein Flug ist nur anspruchsberechtigt, wenn dieser von der EG261/2004 abgedeckt wird und die Verspätung von mindestens drei Stunden in der Verantwortung der Airline liegt.
Alle Ansprüche sind gemäß der EG261/2004 bis zu drei Jahre rückwirkend durchsetzbar.
Häufig weigern sich die Airlines eine berechtigte Entschädigung auszuzahlen oder man bekommt sein Geld erst nach monatelanger Wartezeit. Wir von Planeclaim bieten dir daher an, deinen Flug prüfen zu lassen und an uns zu verkaufen. Dadurch erhältst du dein Geld komplett unkompliziert innerhalb kürzester Zeit.
Für welche verspäteten Flüge du Entschädigung bekommst und für welche nicht, entscheiden die europäischen Fluggastrechte EG261/2004. Als wichtigstes muss dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt sein. Die EG261/2004 gilt für alle Flüge, die in der EU oder in Island, Norwegen oder der Schweiz gestartet sind und das unabhängig vom Herkunftsland. Sollte dein Flug außerhalb eines dieser Länder gestartet sein, aber in einem dieser landen, dann ist dein Flug nur anspruchsberechtigt, wenn du mit einer EU-Fluggesellschaft geflogen bist. Wenn du also beispielsweise mit einer deutschen Airline von Tokio nach Frankfurt geflogen bist, gilt die EG261/2004. Wenn du mit einer japanischen Fluggesellschaft von Tokio nach Frankfurt geflogen wärst, würde sie nicht gelten.
Zudem ist wichtig für deinen Entschädigungsanspruch, dass dein Flug eine Flugverspätung von mindestens drei Stunden hatte. Die Verspätung wird dabei bei der Ankunft gemessen und nicht beim Abflug. Flüge, die über drei Stunden verspätet abgeflogen sind, aber mit unter drei Stunden gelandet sind, haben kein Anrecht auf Entschädigung.
Zu guter Letzt mit muss die Verspätung von deinem Flug in der Schuld der Airline liegen. Du bist nicht anspruchsberechtigt auf Entschädigung, wenn dein Flug wegen außergewöhnlichen Umständen verspätet war. Außergewöhnliche Umstände sind das, was man auch höhere Gewalt nennen kann, wie zum Beispiel extreme Wetterlagen oder politische Unruhen.
Die Airline ist nur dann verpflichtet, dir eine Entschädigung für deinen verspäteten Flug zu zahlen, wenn sie selbst für die Flugverspätung verantwortlich ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei technischen Defekten des Flugzeuges, Planungsfehlern oder einem Streik des Personals der Airline. Bei einer Flugverspätung wegen sogenannten außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft dir keine Entschädigung zahlen. Außergewöhnliche Umstände sind das, was der Volksmund häufig auch höhere Gewalt nennt. Gute Beispiele sind unter anderem extreme Stürme, Krieg, Pandemien oder ein Streik, der beispielsweise vom Sicherheitspersonal des Airports und nicht von der Belegschaft der Airline durchgeführt wird.
Oftmals ist es nicht einfach zu erkennen, ob eine Flugverspätung in der Verantwortung der Airline liegt. Bei uns kannst du deinen Flug daher kostenlos prüfen lassen. Wenn du möchtest, kannst du deinen Anspruch anschließend an uns verkaufen. Das Geld bekommst du innerhalb kürzester Zeit auf dein Konto. Dadurch sparst du dir oftmals monatelange Wartezeit und eine Menge Ärger mit dem Kundendienst der Airlines.
Solltest du wegen einer Verspätung lange am Flughafen auf den Abflug warten müssen, hast du als Passagier das Recht auf Unterstützungsleistungen von der Fluggesellschaft. Als Fluggast eines verspäteten Fluges, welcher von der EG261/2004 gedeckt ist, hast du ein Anrecht auf kostenfreie Verpflegung und kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten. Das bedeutet, dass dir die Airline entweder gratis Getränke und Mahlzeiten bereitstellen muss oder diese zahlen muss. Als Kommunikationsmöglichkeiten muss dir die Fluggesellschaft zwei kostenlose Telefongespräche, Emails oder Telefaxe zur Verfügung stellen. Sollte die Airline dir diese Unterstützung nicht bereitstellen kannst du dir die Kosten erstatten lassen. Hebe dafür unbedingt alle Quittungen und Belege auf. Allerdings ist anzumerken, dass die Airline nur verhältnismäßige Mahlzeiten und Getränke zahlen muss. Kaviar und Champagner bekommst daher nicht erstattet.
Sollte deine Wartezeit über eine Nacht gehen, dann ist die Airline verpflichtet dir ein kostenfreies Hotelzimmer zu organisieren.
Wichtig ist, dass die Fluggesellschaften erst verpflichtet sind dich zu unterstützen ab einer gewissen Wartezeit.
Leider sträuben sich viele Fluggesellschaften dagegen, ihren Fluggästen Entschädigungen zu zahlen, in dem sie entweder den Prozess sehr verkomplizieren oder sogar einfach die Zahlung verweigern. Deswegen gibt es uns! Wir kaufen dir deine Forderung ab und zahlen dir deine Entschädigung, ohne dass du lange warten musst. Überlass uns einfach den Ärger und Papierkram und hole dir innerhalb weniger Tage deine rechtmäßige Entschädigung. Und das Beste: Wenn wir deine Forderung übernehmen, bekommst du dein Geld garantiert!