Entschädigung für Verspätung und Flugausfall mit Swiss Airlines

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Entschädigung für Verspätung und Flugausfall mit Swiss Airlines

Entschädigung für Verspätung und Flugausfall mit Swiss

Die nationale Fluggesellschaft der Schweiz SWISS ist eine der beliebtesten Airlines in ganz Europ. Insbesondere durch die vielen Verbindungen in die USA und durch eine hervorragende Business-Class zählt SWISS zu einer beliebten Wahl für Flüge von Europa nach Amerika. Da SWISS seinen Hauptsitz in Basel in der Schweiz hat, gelten die europäischen Fluggastrechte mit dem Namen EG261/2004 für alle SWISS Flüge mit einem Abflug oder einer Ankunft innerhalb der EU oder den Ländern Island, Norwegen oder der Schweiz. Durch die EG261/2004 kannst du als Passagier oftmals bei Verspätung und Flugausfall eine Entschädigung und oder Rückerstattung von SWISS erhalten.

Ticketerstattung bei Swiss Airlines

Wenn dein SWISS Flug ausgefallen ist, hast du das Recht von SWISS eine Erstattung zu bekommen. Alternativ kannst du allerdings auch einen Ersatzflug von SWISS verlangen. Die Umbuchung auf einen SWISS Ersatzflug darf nicht mit zusätzlichen Kosten für dich verbunden sein. Falls du durch einen SWISS Flugausfall an einem fremden Flughafen gestrandet sein solltest, kannst du auch einen kostenfreien Rückflug zu deinem Abflugort verlangen.

Sollte dein SWISS über Stunden verspätet gewesen sein hast du auch die Möglichkeit kostenfrei von dem SWISS Flug zurückzutreten. Durch deinen Rücktritt muss SWISS dir deinen Ticketpreis vollständig erstatten. Übrigens ist es gesetzlich festgelegt, dass du keine Erstattung in Form von Gutscheinen akzeptieren musst. SWISS ist verpflichtet dir deine Rückerstattung in Geld zu überweisen, wenn du das willst. Zudem solltest du auch wissen, dass du in vielen Fällen sowohl eine Rückerstattung als auch eine Entschädigung von SWISS erhalten kannst. Diese schließen sich pauschal nicht aus.

Ticketrückzahlung bei Swiss Airlines (SWISS)

Entschädigung bei verspätetem Flug von SWISS

Ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden mit SWISS hast du oftmals das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Die Höhe der Entschädigung ist durch die EG261/2004 nach der Länge deines Fluges festgelegt.

  • Bei SWISS Flügen unter 1.500 km bekommst du 250 Euro,
  • ab 1.500 km bis 3.500 km Länge bekommst du 400 Euro
  • und für Flüge über 3.500 km bekommst du 600 Euro.

Diese Beträge sind pauschal und unabhängig davon, wie viel du für dein SWISS Flug bezahlt hast. Das bedeutet, dass du in vielen Fällen sogar mehr Entschädigung von SWISS bekommen kannst, als du eigentlich für dein Ticket gezahlt hast.

Wichtig ist allerdings anzumerken, dass SWISS nur dann eine Entschädigung zahlen muss, wenn SWISS selbst für die Verspätung verantwortlich war. Sollte der SWISS Flug wegen außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) verspätet gewesen sein, hast du leider kein Anrecht auf Entschädigung.

Oftmals ist es nicht leicht zu erkennen, ob ein SWISS Flug entschädigungsberechtigt ist. Bei uns kannst du deswegen deinen Flug unkompliziert und kostenfrei prüfen lassen. Wenn du möchtest, kannst du deinen Anspruch anschließend sogar verkaufen und innerhalb kürzester Zeit in Geld verwandeln.

Entschädigung bei SWISS Flugausfall

Wenn dein Flug von SWISS gestrichen wurde oder durch Streik ausgefallen ist, kannst du höchstwahrscheinlich ein Anrecht auf bis zu 600 Euro Entschädigung haben. Hierbei ist es allerdings wichtig, dass SWISS dich maximal 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert hat. Zudem ist es auch relevant, dass du keinen Ersatzflug von SWISS angeboten bekommen hast, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich genau wie bei den verspäteten SWISS Flügen nach der Fluglänge.

  • Für verspätete Flüge unter 1.500 km bekommst du 250 Euro Entschädigung.
  • SWISS Flüge über 1.500 km bis 3.500 km bekommen 400 Euro
  • und alle längeren Flüge erhalten 600 Euro.

Eine Entschädigung erhältst du allerdings nur dann, wenn du erst weniger als 14 Tage vor dem Abflug von SWISS über die Annullierung informiert wurdest und wenn dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der nur unwesentlich später dein Reiseziel erreicht. Außerdem muss die Verantwortung für den Flugausfall bei SWISS selbst liegen und darf nicht auf Wetter oder andere höhere Gewalt zurückzuführen sein.

Oftmals ist es leider nicht so einfach seine rechtmäßige Entschädigung von seiner Airline zu erhalten. Bei uns von Planeclaim kannst du dir deswegen deine Sofort-Entschädigung holen. Fülle einfach unser kostenfreies Formular aus und lass deinen Fall prüfen. Anschließend kannst du deinen Anspruch an uns verkaufen und innerhalb kürzester Zeit dein Geld auf deinem Konto erhalten.

Entschädigungstabelle

Übersicht der Entschädigungshöhe bei Flugproblemen mit Swiss Airlines

Flugstrecke

Entschädigung

unter 1.500 km

Bis zu 250 € pro Fluggast

1.500 km – 3.500 km

Bis zu 400 € pro Fluggast

über 3.500 km

Bis zu 600 € pro Fluggast

Mehr Informationen zu deiner Entschädigung

Dein Recht auf Unterstützung bei Flugproblemen mit Swiss Airlines

Falls du wegen einer SWISS Flugverspätung oder eines Flugausfalls an einem Flughafen lange Wartezeiten erlebst, hast du das Anrecht auf Unterstützung. Zum einen muss SWISS dir bei langen Wartezeiten kostenfreie Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und zum anderen auch kostenlose Kommunikation ermöglichen. Sollte die Wartezeit über eine Nacht dauern, muss SWISS dir zudem ein kostenloses Hotelzimmer organisieren. Wenn SWISS diese Unterstützungen nicht bereitstellt, kannst du dir die entsprechenden Kosten erstatten lassen.. Dafür ist es wichtig, dass du alle Rechnungen aufbewahrst und das die Kosten verhältnismäßig bleiben. Zudem muss SWISS dich nur unterstützen bei erheblichen Wartezeiten. Für Flüge unter 1.500 km gilt hier die Grenze von mindestens zwei Stunden Wartezeit, bei Flügen zwischen 1.500 km bis 3.500 km gilt die Grenze von drei Stunden und bei allen längeren Flügen gilt eine vierstündige Grenze.

Entschädigung bei Flugproblemen prüfen

Rechte bei Flugproblemen mit Swiss Airlines

Beschädigtes, verlorenes oder verspätetes Gepäck durch SWISS

Sollte dein Koffer von SWISS beschädigt worden sein oder wenn SWISS dein Gepäck verloren hat, hast du ein Anrecht auf Entschädigung. SWISS muss deinen Schaden am Gepäck bis zu einer Höhe von circa 1.385 Euro gemäß dem Montrealer Abkommen tragen. Allerdings bist du als Passagier hierbei gegenüber SWISS in der Beweispflicht. Daher dokumentiere dein kaputtes Gepäck von SWISS sehr gut und sorgsam!

Person am Flughafen hält ein Tablet und holt sich seine Entschädigung für einen verspäteten Flug

Beim Sofort-Entschädiger Planeclaim unverzüglich Geld erhalten!

Leider sträuben sich viele Fluggesellschaften oftmals rechtmäßige Entschädigungszahlungen an ihre Passagiere zu leisten. Viele Fluggäste müssen deswegen oftmals monatelang wegen der Airlines auf Ihr Geld warten oder sich sogar vor Gericht streiten. Bei Planeclaim kannst du ganz einfach deinen Anspruch prüfen und verkaufen. Das Geld erhältst du innerhalb kürzester Zeit direkt auf dein Konto.

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