Anschlussflug verpasst? Das kannst du tun!

Hilfe bei verpasstem Anschlussflug – Erfahre, welche Rechte und Entschädigungen dir zustehen!

Verpassten Flug prüfen lassen

Eine Frau wartet aufgrund eines verspäteten Fluges am Gate und hat Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises

Deine Rechte bei einem verpassten Anschlussflug

Solltest du deinen Anschlussflug wegen einer Verspätung verpasst haben, hast du gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 klare Rechte als Passagiere gegenüber den Airlines. So stehen dir unter anderem kostenfreie Ersatzflüge und Unterstützungsleistungen bei langen Wartezeiten am Flughafen zu. In vielen Fällen kann es zudem sein, dass du von der Fluggesellschaft eine Entschädigung für deine Wartezeit erwarten kannst. Allerdings ist es wichtig, dass dein Flug von der EG261/2004 gedeckt ist. Die europäischen Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die in der EU oder den Ländern Island, Norwegen oder der Schweiz gestartet sind und das unabhängig davon aus welchem Land die durchführende Airline kommt. Sollte dein Flug außerhalb dieser Länder gestartet sein, aber in der EU oder in Island, Norwegen oder der Schweiz gelandet sein, dann gilt die EG261/2004 nur, wenn der Flug von einer Airline mit dem Hauptsitz in einem dieser Länder durchgeführt wurde.

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Dein Recht auf einen Ersatzflug bei verpasstem Anschlussflug

Wenn dein vorheriger Flug verspätet war und die Umstiegszeit am Flughafen deswegen nicht mehr ausgereicht hat, sodass du deinen Anschlussflug verpasst hast, dann muss die Airline dir einen Ersatzflug zu deinem Reiseziel organisieren. Dies muss die Airline dir gemäß der europäischen Fluggastrechte im Normalfall kostenfrei anbieten. Allerdings ist die Airline nur dazu verpflichtet, wenn beide Flüge zu einer Buchung gehören und nicht einzeln gekauft wurden. Wenn du zwei Flüge einzeln kaufst, bist du selbst in der Verantwortung dafür deinen Anschlussflug zu erreichen. Ob beide Flüge auf einer Buchung sind, erkennst du für gewöhnlich daran, dass beide Flüge unter einer einzigen Buchungsnummer zu finden sind.

Unterstützungsleistungen bei langen Wartezeiten aufgrund von verpasstem Anschlussflug

Bei langen Wartezeiten am Flughafen wegen eines verpassten Anschlussflugs hast du als Passagier das Recht auf Unterstützung von der Airline. Die Unterstützung, die die Fluggesellschaft leisten muss, ist zum einen Verpflegung in Form von kostenfreien Getränken und Mahlzeiten und zum anderen kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten durch zwei Emails, Telefongespräche oder Telefaxe. Allerdings muss die Airline erst nach einer gewissen Wartezeit Unterstützung leisten. Dies richtet sich nach der Länge des Fluges.

  • Bei Kurzstreckenflügen unter 1.500 km muss die Wartezeit mindestens zwei Stunden betragen.
  • Für Flüge mit einer Distanz zwischen 1.500 km und 3.500 km liegt die Frist bei drei Stunden
  • und bei Flügen über 3.500 km liegt die Frist bei vier Stunden.

Sollte die Fluggesellschaft dir keine Unterstützung anbieten, kannst du dir die Kosten für Kommunikation und Verpflegung erstatten lassen.

Deine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

Solltest du deinen Anschlussflug aufgrund von einer Verspätung auf deinem vorherigen Flug verpassen, kannst du ein Anrecht auf Entschädigung haben. Wichtig ist hierbei, dass dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist und dass beide Flüge zusammen gebucht wurden. Zudem ist es wichtig anzumerken, dass die Airline nur verpflichtet ist eine Entschädigung zu zahlen, wenn du dein Ziel mehr als drei Stunden verspätet erreichst. Solltest du einen Ersatzflug bekommen, der dein Reiseziel nur wenig später erreicht, hast du leider kein Anrecht auf Entschädigung.

Zu guter Letzt kommt es bei einem Entschädigungsanspruch noch darauf an, ob die Verspätung des ersten Fluges in der Verantwortung der Fluggesellschaft lag. Denn nur wenn die Airline selbst für die Verspätung verantwortlich ist, muss sie dir eine Entschädigung zahlen. Sollte die Verspätung aufgrund von sogenannten außergewöhnlichen Umständen passiert sein, hast du leider kein Anrecht auf Entschädigung.

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So viel Entschädigung bekommst du bei einem verpasstem Anschlussflug

Die Höhe der Entschädigung richtet sich gemäß der europäischen Fluggastrechte nach der Distanz des Reiseziels vom Abflugort. Die Preise für die Entschädigungen sind pauschal, was bedeutet, dass du in einigen Fällen sogar mehr Entschädigung für einen Flug bekommen kannst, als du ursprünglich bezahlt hast.

Bei Flügen unter 1.500 km bekommst du gemäß EG261/2004 eine Entschädigung von 250 Euro. Flüge von 1.500 km bis 3.500 km Länge bekommen eine Entschädigung von 400 Euro und Langstreckenflüge über 3.500 km bekommen eine Entschädigung von pauschal 600 Euro.

z. B. Berlin – Paris Bis zu 250 € pro Fluggast
Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Berlin – Paris
Bis zu 250 € pro Fluggast

z. B. Hamburg – Antalya Bis zu 400 € pro Fluggast
Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Hamburg – Antalya
Bis zu 400 € pro Fluggast

z. B. Frankfurt – Tokio Bis zu 600 € pro Fluggast
Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Frankfurt – Tokio
Bis zu 600 € pro Fluggast

Allerdings ist sehr wichtig anzumerken, dass die Airlines es ihren Kunden oftmals sehr schwer machen die Entschädigung zu erhalten oder sogar ganz die Zahlung verweigern. Wir von Planeclaim bieten dir daher an, deinen Fall kostenfrei zu prüfen und anschließend abzukaufen. Wir zahlen dir dein Geld unkompliziert und sofort.

Außergewöhnliche Umstände

Generell sind die Fluggesellschaften nur verpflichtet dir eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie selbst verantwortlich für die Verspätung sind. Sollte die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgehen, sind die Airlines von der Entschädigungspflicht befreit. Außergewöhnliche Umstände oder auch höhere Gewalt sind unkontrollierbare Ereignisse, wie zum Beispiel Stürme, politische Instabilität oder auch Streiks vom Sicherheitspersonal am Flughafen. Technische Probleme am Flugzeug oder Streiks vom Airlinepersonal sind keine außergewöhnlichen Umstände und somit Entschädigungsgründe.

Ersatzflug erst am nächsten Tag

Wenn die Airline dir erst einen Ersatzflug am nächsten Tag anbietet und du deswegen am Flughafen über Nacht gestrandet bist, muss die Airline dir eine kostenfreie Hotelübernachtung bereitstellen. Sollte die Fluggesellschaft dir keine Übernachtung organisieren, dann kannst du dir die Kosten für das Hotel erstatten lassen. Wichtig anzumerken ist allerdings, dass die Fluggesellschaft dir nur verhältnismäßige Kosten erstatten muss. Eine kostenfreie Übernachtung in einer Fünf-Sterne-Suite ist also nicht erstattungsfähig.

Person am Flughafen hält ein Tablet und holt sich seine Entschädigung für einen verspäteten Flug

Planeclaim zahlt deine Entschädigung bei verpassten Anschlussflügen

Viele Airlines machen es ihren Kunden durch lange Wartezeiten und komplizierte Formulare sehr schwer ihre Entschädigung zu erhalten. In einigen Fällen werden rechtmäßige Entschädigungszahlungen sogar komplett abgelehnt. Wir von Planeclaim kaufen dir daher deinen Anspruch ab und überweisen dir dein Geld innerhalb kürzester Zeit ganz unkompliziert auf dein Konto. Dadurch sparst du dir eine Menge Wartezeit und Arbeit!

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