Flugausfall: Entschädigung bei Flugannullierung

Deine Flugrechte und welche Ansprüche auf Entschädigung du bei gestrichenen oder ausgefallenen Flügen hast…

Flugausfall prüfen lassen

Ein Flugzeug, dass auf Grund der Flugverspätung oder -annullierung wartet. Entschädigung für gestrandete Passagiere - Mach deine Flugverspätung wett

Deine Rechte bei Flugausfall

Durch die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 bist du als Passagier bei Flugausfällen und Annullierungen abgesichert. Durch die EG261/2004 sind deine Rechte als Fluggast gegenüber den Airlines klar festgelegt. Die europäischen Fluggastrechte gelten in der gesamten EU und den Ländern Island, Norwegen und der Schweiz, für alle Flüge, die in einem dieser Länder gestartet sind. Sollte dein Flug außerhalb dieser Länder gestartet sein, gilt die EG261/2004 auch dann, wenn der Flug in einem dieser Länder landet und von einer Airline mit Hauptsitz in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz durchgeführt wurde.

Diverse Fluggesellschaften stehen mit ihren Flugzeugen auf dem Rollfeld. Gilt für sie alle die EG 261?

Pflichten der Airlines bei ausgefallenen Flügen

Sollte dein Flug von der Airline gestrichen worden sein, dann haben die Airlines dir als Passagier gegenüber klare Pflichten. Bei einem Flugausfall hast du nämlich als Passagier die Wahl auf entweder eine Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Beförderung zum Zielort. Solltest du bereits deinen Hinflug hinter dir haben und du wegen einer Flugstreichung an einem Flughafen gestrandet sein, hast du selbstverständlich das Anrecht auf einen kostenlosen Rückflug zu deinem Abflughafen.

Solltest du lange Wartezeiten erleben, weil du am Flughafen erst erfährst, dass dein Flug ausfällt, dann hast du zudem ein Anrecht auf Unterstützungsleistungen von der Airline. Zum einen sind das kostenfreie Verpflegung in Form von Getränken und Mahlzeiten und zum anderen kostenfreie Kommunikationsmöglichkeiten in Form von zwei Emails, Telefonaten oder Telefaxen. Wenn die Fluggesellschaft dir diese Leistungen nicht bereitstellt, kannst du dir Kosten dafür erstatten lassen. Dafür ist es allerdings sehr wichtig, dass du alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahrst.

Falls du wegen eines Flugausfalls erst einen Alternativflug am nächsten Tag angeboten bekommst und deswegen am Flughafen über Nacht gestrandet bist, ist die Airline verpflichtet dir eine kostenfreie Hotelübernachtung bereitzustellen.

Anspruch bei Flugausfall prüfen lassen

Entschädigung bei ausgefallenen Flügen

Sollte dein Flug von der Airline gestrichen worden sein und ist deswegen ausgefallen, kann es gut sein, dass du zudem ein Anrecht auf Entschädigung hast. Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 erhält jeder Passagier einen pauschalen Betrag je nach der Länge des Fluges. Das bedeutet, dass du bisweilen sogar mehr Entschädigung bekommen kannst, als du für den Flug ursprünglich bezahlt hast.

So viel Entschädigung bekommst du bei Flugausfällen

Je nach Länge deines Fluges erhältst du als Passagier einen pauschalen Betrag als Entschädigung von der Airline. Diese Pauschale erhältst du auch dann, wenn du weniger für dein Ticket gezahlt hast, als die Entschädigung wert ist

Bei Kurzstreckenflügen unter 1.500 km ist die Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechte 250 Euro. Für ausgefallene Mittelstreckenflüge zwischen 1.500 km und 3.500 km liegt die Entschädigung bei 400 Euro und für Langstreckenflüge über 3.500 km bekommst du 600 Euro Entschädigung.

z. B. Berlin – Paris Bis zu 250 € pro Fluggast
Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Berlin – Paris
Bis zu 250 € pro Fluggast

z. B. Hamburg – Antalya Bis zu 400 € pro Fluggast
Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Hamburg – Antalya
Bis zu 400 € pro Fluggast

z. B. Frankfurt – Tokio Bis zu 600 € pro Fluggast
Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Frankfurt – Tokio
Bis zu 600 € pro Fluggast

Anträge auf Entschädigung können bis zu drei Jahre rückwirkend gemacht werden.

Leider weigern sich Airlines oftmals die rechtmäßige Entschädigung zu zahlen oder verzögern den Prozess sehr durch komplizierte Formulare. Wir von Planeclaim bieten daher an, dass wir deinen Flug kostenfrei auf Entschädigungsanrecht prüfen und dir anschließend deinen Fall abkaufen. Das Geld erhältst du ganz unkompliziert innerhalb weniger Tage auf dein Konto.

Wann bekommst du Entschädigung für ausgefallene Flüge

Dein ausgefallener Flug ist dann entschädigungsberechtigt, wenn er von den europäischen Fluggastrechten gedeckt wird. Das ist der Fall, wenn der Flug in der EU oder in Island, Norwegen oder der Schweiz starten sollte. Wenn dein Flug in einem dieser Länder landen sollte, ist dein Flug auch dann Anspruchs berechtigt, wenn dieser von einer Airline mit Hauptsitz in der EU, Island Norwegen oder der Schweiz durchgeführt werden sollte. Außerdem ist es wichtig, dass die Fluggesellschaft erst 14 Tage oder weniger vor dem Abflug über den Flugausfall informiert hat. Wenn die Airline schon mehr als zwei Wochen vor Abflug bekannt gemacht hat, dass der Flug annulliert wird, hast du kein Anrecht auf Entschädigung. Wurde dir zudem ein Ersatzflug angeboten, der dein Reiseziel weniger als vier Stunden später als ursprünglich geplant erreicht, hast leider auch kein Anrecht auf Entschädigung.

Zu guter Letzt ist zusätzlich wichtig zu nennen, dass die Flugannullierung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen muss, sodass du ein Anrecht auf Entschädigung hast. Ist der Flugausfall auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, ist dein Flug bedauerlicherweise auch nicht anspruchsberechtigt auf Entschädigung.

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Außergewöhnliche Umstände

Die Airline muss dir nur eine Entschädigung wegen Flugausfall zahlen, wenn sie selber in der Verantwortung für den annullierten Flug steht. Wenn der Flugausfall wegen sogenannten außergewöhnlichen Umständen passiert ist, hast du kein Anrecht auf Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände sind das, was man auch höhere Gewalt nennen kann. Gute Beispiele sind unter anderem politische Unruhen, extreme Wetterlagen, wie Schneestürme oder auch Terrorgefahr. Technische Defekte am Flugzeug oder Planungsfehler der Airlines zählen nicht als außergewöhnliche Umstände und sind daher Entschädigungsgründe.

Oftmals ist es nicht so leicht zu erkennen, ob der eigene Flug von außergewöhnlichen Umständen betroffen war. Wir von Planeclaim bieten daher an, deinen Fall kostenfrei zu prüfen. Wenn du magst, kannst du anschließend deinen Flug sogar an uns verkaufen. Dadurch erhältst du dein Geld schnell und unkompliziert und sparst dir oftmals monatelange Wartezeit.

Person am Flughafen hält ein Tablet und holt sich seine Entschädigung für einen verspäteten Flug

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Leider sträuben sich viele Fluggesellschaften dagegen, ihren Fluggästen Entschädigungen zu zahlen, in dem sie entweder den Prozess sehr verkomplizieren oder sogar einfach die Zahlung verweigern. Deswegen gibt es uns! Wir kaufen dir deine Forderung ab und zahlen dir deine Entschädigung, ohne dass du lange warten musst. Überlass uns einfach den Ärger und Papierkram und hole dir innerhalb weniger Tage deine rechtmäßige Entschädigung. Und das Beste: Wenn wir deine Forderung übernehmen, bekommst du dein Geld garantiert!

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