EG-Verordnung 261/2004 und deine Fluggastrechte

Deine Rechte als Fluggast nach der aktuellen europäischen Fluggastrechteverordnung und alles was du sonst noch wissen solltest.

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Schutz und Rechte für Flugpassagiere

Die EG-Verordnung 261/2004, kurz EG 261, auch bekannt als europäische Fluggastrechte, ist eine EU-weite Rechtsvorschrift, die deinen Schutz als Flugpassagier regelt. Sie gewährt dir verschiedene Rechte im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen.

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Für welche Flüge gelten die europäischen Fluggastrechte?

Die europäischen Fluggastrechte mit dem Namen EG261/2004 gelten in der gesamten EU und den Nicht-EU-Ländern Island, Norwegen und der Schweiz. Die europäischen Fluggastrechte wurden 2004 vom EU-Parlament verabschiedet und gelten seit 2005. Der Zweck der Verordnung ist, dass Klarheit geschaffen werden soll, welche Rechte Passagiere bei Flugverspätungen und Ausfällen haben. Sowohl Linienflüge als auch Charterflüge und insbesondere Billigflüge sind von der EG261/2004 Regelung betroffen.

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Flüge mit Abflug in der EU

Für sämtliche Flüge, welche in einem EU-Land oder Island, Norwegen oder der Schweiz starten, gilt diese Verordnung. Das bedeutet, dass die EG261/2004 nicht nur für europäische Fluggesellschaften gilt, sondern dass sich auch Fluggesellschaften mit einem Hauptsitz außerhalb der EU an die Verordnung halten müssen. Also wenn du beispielsweise mit einer amerikanischen Fluggesellschaft von Frankfurt in die USA fliegst und mit über drei Stunden Verspätung landest, gelten die europäischen Fluggastrechte, obwohl du nicht mit einer EU-Airline geflogen bist.

Flüge zwischen zwei EU-Ländern oder innerhalb eines EU-Lands

Wenn du zwischen zwei EU-Ländern geflogen bist und eine Verspätung oder eine Annullierung erlebt hast, gelten die europäischen Fluggastrechte unabhängig von der Fluggesellschaft. Die EG216/2004 gilt für alle Flüge, die in einem EU-Land oder in Island, Norwegen oder der Schweiz gestartet sind und in dem gleichen oder einem anderen EU-Land gelandet sind. Die europäischen Fluggastrechte regeln die Verpflichtungen der Airlines im Falle von Flugunregelmäßigkeiten, wie zum Beispiel Verspätungen oder Annullierungen.

Flüge mit Abflug außerhalb der EU

Bei Flügen, die außerhalb der EU gestartet sind, können die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 auch gelten. Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, wenn der Flug in der EU oder in Island, Norwegen oder der Schweiz landet und von einer EU-Fluggesellschaft durch geführt wurde. EU-Fluggesellschaften sind alle Airlines mit Hauptsitz in einem EU-Land oder in Island, Norwegen oder der Schweiz. Wenn du also beispielsweise mit einer deutschen Fluggesellschaft von New York nach München geflogen bist, gilt die EG261/2004. Wenn du beispielsweise mit einer amerikanischen Airline von New York nach München geflogen bist, gilt die EG261/2004 wiederum nicht.

Flugverspätungen

Deine Fluggastrechte bei Flugverspätungen

Sollte es bei deinem Flug zu einer Verspätung kommen, hast du gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 klare Rechte gegenüber den Fluggesellschaften. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass es bei den europäischen Fluggastrechten immer auf die Länge des Fluges ankommt.

  • Bei einem Flug unter 1.500 km stehen dir ab einer Verspätung des Abflugs von mehr als zwei Stunden bereits kostenlose Verpflegung in Form von Getränken und Mahlzeiten und kostenlose Telekommunikationsmöglichkeiten in Form von zwei Telefongesprächen, Telefaxen, Telexen oder Emails zu.
  • Bei Flügen mit einer Distanz von 1.500 km bis 3.500 km stehen dir die gleichen Unterstützungsleistungen erst nach einer Abflugverspätung von über drei Stunden von der Airline zu.
  • Für Flüge mit einer Distanz von über 3.500 km gilt, dass Flüge mindestens vier Stunden verspätet sein müssen, bevor die Fluggesellschaft dir Unterstützungsleistung wie Verpflegung und Telekommunikation kostenlos bereitstellen muss.

Bei Wartezeiten, die über eine Nacht dauern, muss dir die Airline eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit in Form von einem kostenlosen Hotelzimmer zur Verfügung stellen.

Anspruch bei Verspätung prüfen lassen

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Deine Entschädigung bei verspäteten Flügen

Neben den Unterstützungsleistungen steht dir zudem bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung von den Airlines zu. Hierbei gilt die drei Stunden Regel pauschal für alle Flugdistanzen, allerdings richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der Länge der Flüge.

Allerdings ist sehr wichtig anzumerken, dass die Airlines dir nur eine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie selbst für die Verspätung verantwortlich sind. Die Fluggesellschaften sind von der Entschädigungspflicht befreit, wenn die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Außergewöhnliche Umstände können unter anderem politische Unruhen oder auch extreme Wetterlagen sein. Die Entschädigungsansprüche wegen Verspätung sind gemäß der EG261/2004 drei Jahre gültig.

Die Entschädigung von der Airline wegen einer Verspätung zu erhalten, kann leider oftmals sehr lange dauern und vielen Fällen verweigern die Airlines die Zahlung sogar vollständig. Wir von Planeclaim bieten dir deswegen an, deinen Flug bei uns kostenfrei prüfen zu lassen und zu verkaufen. Das Geld erhältst du innerhalb kürzester Zeit unkompliziert auf dein Konto.

Flugverspätungen

Deine Rechte als Fluggast bei ausgefallenen Flügen

Auch bei Flugausfällen und Annullierungen hast du als Passagier gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung klare Rechte. Zum einen hast du als Passagier bei einem Flugausfall das Recht auf wahlweise eine Erstattung des Ticketpreises, einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort, falls dein Anschlussflug abgesagt wurde oder eine neue Beförderungsmöglichkeit zu deinem Reiseziel. Bei der Erstattung deines Ticketpreises ist es übrigens so, dass du auf eine Rückzahlung in Geld bestehen darfst. Eine Rückzahlung in Form eines Gutscheins musst du gesetzlich her nicht annehmen.

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Ein Flugzeug, dass auf Grund der Flugverspätung oder -annullierung wartet. Entschädigung für gestrandete Passagiere - Mach deine Flugverspätung wett

Entschädigung bei Flugausfällen

Zudem kannst du als Passagier gemäß der europäischen Fluggastrechte bei gestrichenen Flügen ein Anrecht auf Entschädigung haben. Ein Anrecht auf Ausgleichszahlung von den Airlines entsteht, wenn der Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflug gecancelt wurde und dir keine Alternative angeboten wurde, mit dem du dein Reiseziel maximal wenige Stunden nach deiner eigentlich geplanten Ankunftszeit erreichst.

  • Bei Flügen unter 1.500 km hast du ein Anrecht auf 250 Euro Entschädigung.
  • Für Mittelstreckenflüge mit einer Distanz von 1.500 km bis 3.500 km hast du ein Anrecht auf pauschal 400 Euro Entschädigung
  • und bei Langstreckenflügen über 3.500 km kannst du 600 Euro als Ausgleich verlangen.

Als wichtige Anmerkung gilt allerdings, dass die Airlines nur verpflichtet sind, die Entschädigung zu zahlen, wenn der Flugausfall durch sie selbst verursacht wurde. Im Fall von sogenannten außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel Streik des Sicherheitspersonals oder einem Vulkanausbruch, müssen die Fluggesellschaften nicht zahlen. Die Anträge auf Entschädigung können gemäß der EG261/2004 bis zu drei Jahre rückwirkend gemacht werden.

In vielen Fällen verweigern die Airlines leider die Zahlung der Entschädigung komplett oder brauchen sehr lange mit der Auszahlung. Wir von Planeclaim bieten daher an, deinen Anspruch abzukaufen. Das Geld erhältst du schnell und unkompliziert auf dein Konto.

Verpflegung und Unterstützung bei langen Wartezeiten

Solltest du dich bereits am Flughafen befinden und musst warten, bis du die Information zu deinem Flugausfall erhältst, hast du genau wie bei verspäteten Flügen ein Anrecht auf Unterstützungsleistungen von den Airlines.

Ab einer Wartezeit von über zwei Stunden bei Flügen unter 1.500 km und ab einer Wartezeit von über drei Stunden bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 km und 3.500 km und ab einer Wartezeit von vier Stunden bei Flügen von über 3.500 km hast du als Passagier das Recht auf Unterstützung.

Diese Unterstützung ist zum einen Verpflegung in Form von kostenlosen Mahlzeiten und Getränken und zum anderen Kommunikationsmöglichkeiten zwei kostenfreien Telefongesprächen, Telefaxen oder Emails. Wenn die Wartezeit über Nacht geht, ist die Fluggesellschaft zudem verpflichtet dir ein kostenfreies Hotelzimmer zu stellen.

Überbuchung / Nichtbeförderung

Personen am Flughafen, die für eine Flugpreisrückerstattung bereit sind

Diese Rechte hast du als Passagier bei Überbuchungen

Falls dein Flug überbucht wurde und du nicht an Bord gelassen wirst, hast du ebenfalls das Recht auf Betreuungsleistungen und finanzielle Entschädigung. Zudem hast du wahlweise das Anrecht auf Rückzahlung des Ticketpreises und den frühestmöglichen Rückflug zu deinem Heimatflughafen oder den frühestmöglichen Alternativflug kostenlos. Die Erstattung des Ticketpreises muss gesetzlich in Geld passieren. Einen Gutschein als Erstattung kannst du freiwillig annehmen, wenn du magst, musst du aber nicht.

Beachte jedoch, dass dieser Anspruch nicht gilt, wenn du deinen Sitzplatz freiwillig aufgegeben hast, beispielsweise im Austausch gegen andere Vergütungen der Airline. Außerdem ist es sehr wichtig, dass du rechtzeitig am Flughafen warst und alle für die Reise notwendigen Dokumente, wie zum Beispiel deinen Reisepass und ein gültiges Flugticket dabei hattest. Selbstverständlich darfst du zudem kein Sicherheitsrisiko für den Flug dargestellt haben.

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Unterstützung bei Nichtbeförderung

Wenn die Airline dich nicht mitreisen lässt, obwohl du pünktlich am Flughafen erschienen bist und alle notwendigen Dokumente dabei hattest, hast du ein Anrecht auf Unterstützung vor Ort. Die Unterstützung von der Airline muss in Form von kostenfreier Verpflegung als Getränke und Mahlzeiten und Kommunikationsmöglichkeiten als zwei kostenlose Telefonate, Telefaxe oder Emails erfolgen. Diese Betreuungsleistungen muss die Airline allerdings nur liefern, wenn du erhebliche Wartezeiten am Flughafen aufgrund von der Nichtbeförderung hast. Bei Kurzstreckenflügen unter 1.500 km sind das zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen von 1.500 km bis 3.500 km sind das drei Stunden und bei Langstreckenflügen sind das vier Stunden. Sollte die Fluggesellschaft innerhalb dieser Zeiten auf einen Alternativflug umbuchen, muss sie dir keine Unterstützung leisten.

Solltest du wegen der Nichtbeförderung am Flughafen über Nacht gestrandet sein, muss die Airline dir eine kostenlose Übernachtung in einem Hotel organisieren.

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Eine Frau wartet aufgrund eines verspäteten Fluges am Gate und hat Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises

Entschädigung bei Nichtbeförderung

Sollte dir unberechtigterweise der Zutritt an Bord des Flugzeuges wegen beispielsweise einer Überbuchung verwehrt worden sein, kannst du ein Anrecht auf Entschädigung haben.

  • Bei Flügen bis 1.500 km fällt die Entschädigung in Höhe von 250 Euro aus.
  • Für Mittelstreckenflüge zwischen 1.500 km und 3.500 km kannst du eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro verlangen
  • und für Langstreckenflüge über 3.500 km bekommst du eine Entschädigung von 600 Euro pauschal.

Allerdings ist die Airline nicht verpflichtet, dir eine Entschädigung zu zahlen, wenn du dein Ziel durch einen Ersatzflug nur unerheblich, also wenige Stunden, später erreichst.

Viele Airlines machen es ihren Kunden leider sehr schwer, ihre rechtmäßige Entschädigung zu erhalten. In vielen Fällen werden rechtmäßige Entschädigungszahlung sogar komplett verweigert. Bei Planeclaim kannst du daher deinen Anspruch verkaufen und erhältst dein Geld unkompliziert innerhalb kürzester Zeit.

Verpasster Anschlussflug

Deine Rechte bei verpasstem Anschlussflug

Solltest du deinen Anschlussflug verpasst haben und deswegen auf einem Flughafen gestrandet sein, ist es wichtig, ob beide Flüge auf einer Buchung waren. Hast du die Flüge unabhängig voneinander gekauft, bist du nämlich selbst in der Verantwortung deinen Anschlussflug zu erreichen. In einem solchen Fall muss die Airline dir im Normalfall keine Unterstützungsleitung anbieten, keinen Ersatzflug anbieten und auch keine Entschädigung zahlen.

Sollten beide Flüge auf einer Buchung sein, so ist die Airline verpflichtet dich zu unterstützen und dir gegebenenfalls eine Entschädigung zu zahlen. Ob beide Flüge auf einer Buchung sind, kannst du für gewöhnlich daran erkennen, dass du beide Flüge zusammen gekauft hast und du auch nur eine Buchungsnummer für beide Flüge erhalten hast.

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Fluggastrechte: Fordere bis zu 600 € Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge ein

Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

Neben einem Ersatzflug und möglichen Betreuungsleistungen kannst du gemäß der europäischen Fluggastrechte zudem auch ein Anrecht auf Entschädigung haben. Wichtig ist hierbei allerdings, wer die Verspätung verursacht hat. Denn du hast nur ein Anrecht auf Entschädigung, wenn die Verspätung aufgrund von dem Verschulden der Airline passierte. Du hast kein Anrecht, wenn die Airline nicht für die Verspätung verantwortlich war. Solche sogenannten außergewöhnlichen Umstände können Beispielsweise Streiks des Sicherheitspersonals oder extremer Schneefall sein.

Solltest du allerdings Anrecht auf Entschädigung haben, kannst du bei Kurzstreckenflügen mit einer Länge bis 1.500 km pauschal 250 Euro erwarten. Bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km kannst du 400 Euro erwarten und bei Flügen über 3.500 km erhältst du 600 Euro Entschädigung.

Die Fluggesellschaften brauchen oftmals sehr lange oder verweigern sogar die Zahlung der Entschädigung komplett. Bei uns kannst du daher deinen Entschädigungsanspruch kostenfrei prüfen lassen und verkaufen. Das Geld erhältst du innerhalb kürzester Zeit auf dein Konto!

Ersatzflug und Unterstützung bei verpasstem Anschlussflug

Wenn du deinen Anschlussflug verpasst hast, weil dein erster Flug auf der gleichen Buchung eine Verspätung hatte, ist die Airline verpflichtet dir einen Ersatzflug zu organisieren. Während der Wartezeit ist die Airline zudem verpflichtet gemäß der EG261/2004 für kostenlose Verpflegung in Form von Speisen und Getränken und kostenfreie Kommunikation in Form von zwei Emails, Telefaxen oder Telefongesprächen zu sorgen. Falls der nächste Ersatzflug erst am nächsten Tag möglich ist, hast du Anrecht auf eine kostenfreie Übernachtung in einem Hotel. Sollte eine Weiterreise zum geplanten Reiseziel in näherer Zukunft nicht möglich sein, muss die Airline dir anbieten, dich kostenfrei auf den nächstmöglichen Rückflug umzubuchen. Allerdings ist anzumerken, dass du nur dann ein Anrecht auf Unterstützung von der Airline hast, wenn die Wartezeit mehrere Stunden beträgt. Sollte die Fluggesellschaft dich auf einen Flug umbuchen, der nur wenige Stunden später geht, hast du kein Anrecht auf Unterstützung.

Allgemein

Diese Betreuungsleistungen kannst du von den Airlines erwarten

Bei langen Wartezeiten am Flughafen hast du ein Anrecht auf Unterstützungsleistungen von den Airlines. Sowohl kostenlose Getränke, Mahlzeiten als auch Kommunikationsmöglichkeiten stehen dir gemäß der europäischen Fluggastrechte zu. Allerdings gibt es zeitliche Mindestwerte, wie lang die Wartezeiten sein müssen, bevor du ein Anrecht auf diese Unterstützungen von der Airline hast. Bei Flügen unter 1.500 km muss die Wartezeit am Flughafen mindestens zwei Stunden betragen, bei Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon drei Stunden und bei Langstreckenflügen über 3.500 km Länge sind es mindestens vier Stunden Wartezeit bevor du Unterstützungsleistungen verlangen kannst.

Solltest du wegen einer Flugunregelmäßigkeit über Nacht an einem Flughafen gestrandet sein, muss die Airline dir zusätzlich eine kostenlose Hotelübernachtung organisieren.

Sollte die Airline die Unterstützungsleistungen nicht bereitstellen wollen, kannst du dir die Kosten im Nachhinein erstatten lassen. Wichtig ist allerdings, dass du alle Rechnungen und Quittungen sorgsam aufbewahrst! Anzumerken ist zudem, dass die Mahlzeiten und Übernachtungen, die von der Airline erstattet bekommen möchtest, verhältnismäßig sein müssen. Die Airline ist nicht verpflichtet, ein Fünf-Sterne-Hotel und ein Kaviar Dinner zu bezahlen.

So viel Entschädigung steht dir als Fluggast zu

Wenn du einen Flug hattest, der von der EG261/2004 abgedeckt wird und anspruchsberechtigt ist, kannst du je nach Flugdistanz unterschiedliche Entschädigungssummen erwarten. Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 werden die Entschädigung nicht nach dem Ticketpreis gerechnet. Es handelt sich um Pauschalen, welche nach der Flugdistanz ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass du in einigen Fällen sogar mehr Entschädigung bekommen kannst, als dein Flugticket gekostet hat.

z. B. Berlin – Paris Bis zu 250 € pro Fluggast
Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Berlin – Paris
Bis zu 250 € pro Fluggast

z. B. Hamburg – Antalya Bis zu 400 € pro Fluggast
Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Hamburg – Antalya
Bis zu 400 € pro Fluggast

z. B. Frankfurt – Tokio Bis zu 600 € pro Fluggast
Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Frankfurt – Tokio
Bis zu 600 € pro Fluggast

Da sich viele Fluggesellschaften oftmals weigern die rechtmäßige Entschädigung an ihre Kunden zu zahlen oder einfach sehr lange brauchen, bieten wir von Planeclaim an deine Entschädigung kostenfrei zu prüfen und dir deinen Anspruch abzukaufen. Dadurch erhältst du dein Geld innerhalb kürzester Zeit und brauchst dir keine Gedanken zu machen.

Außergewöhnliche Umstände

Die Airlines sind gemäß der europäischen Fluggastrechte nur verpflichtet dir eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit, wie zum Beispiel eine Verspätung oder eine Annullierung verantwortlich sind. Deine Fluggesellschaft muss dir keine Entschädigung zahlen, wenn die Flugunregelmäßigkeit aufgrund von sogenannten außergewöhnlichen Umständen passiert ist. Außergewöhnliche Umstände sind das, was man im Volksmund höhere Gewalt nennen würde, wie beispielsweise extreme Wetterlagen durch Sturm, politische Unruhen oder Streiks vom Sicherheitspersonal des Airports.

Oftmals ist es nicht leicht zu erkennen, ob es sich um außergewöhnliche Umstände handelt oder nicht. Wir von Planeclaim bieten daher an deinen Flug kostenfrei für dich zu prüfen und wenn du magst kannst du den gültigen Anspruch im Anschluss an uns verkaufen. Das Geld erhältst du innerhalb kürzester Zeit auf dein Konto!