Langen Wartezeiten bei deiner Flugreise? Hol dir deine Entschädigung!
Wir helfen dir bei der Anspruchseinforderung und zahlen dir deine rechtmäßige Entschädigung bei langen Wartezeiten am Flughafen.
Wir helfen dir bei der Anspruchseinforderung und zahlen dir deine rechtmäßige Entschädigung bei langen Wartezeiten am Flughafen.
Lange Wartezeiten am Flughafen, wegen gestrichenen Flügen und Verspätungen sind nervig. Gemäß der europäischen Fluggastrechte mit dem Namen EG261/2004 hast du als Passagier deswegen das Anrecht auf Unterstützung von deiner Airlines und in vielen Fällen auch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro. Allerdings ist es wichtig, dass dein Flug von der europäischen Fluggastrechteverordnung gedeckt wird. Die EG 261 gilt für alle Flüge, die in der gesamten EU oder in Island, Norwegen oder der Schweiz abheben und das unabhängig von der Airline. Bei Flügen, die außerhalb dieser Länder gestartet sind, gilt die EG 261 auch dann, wenn der Flug in einem dieser landet und von einer Airline mit ihrem Hauptsitz in einem dieser Länder durchgeführt wurde. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kannst du bei längeren Wartezeiten am Flughafen von den Airlines Unterstützung erwarten.
Solltest du lange Wartezeiten am Flughafen erleben, weil dein Flug ausgefallen ist oder sich verspätet hat, dann hast du Anrecht auf Unterstützung. Diese Unterstützung muss die Airline dir kostenlos zur Verfügung stellen. Darunter fallen kostenfreie Getränke und Mahlzeiten, sowie kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, in Form von zwei Emails, Telefongesprächen oder Telefaxen. Allerdings muss die Airline dir diese Unterstützungsleistungen erst ab einer erheblichen Wartezeit bereitstellen. Bei Kurzstreckenflügen unter 1.500 km sind das gemäß der EG261/2004 mindestens zwei Stunden Wartezeit. Für Mittelstreckenflüge zwischen 1.500 km und 3.500 km muss die Wartezeit mindestens drei Stunden betragen und bei Langstreckenflügen über 3.500 km muss die Wartezeit am Flughafen mindestens vier Stunden sein.
Falls die Airline diese Unterstützungsleistungen nicht bereitstellen sollte, kannst du dir die Kosten erstatten lassen. Deswegen ist es wichtig, dass du alle Ausgaben sorgsam dokumentierst und alle Belege und Rechnung aufbewahrst. Allerdings muss die Airline nur verhältnismäßige Kosten erstatten. Das bedeutet, dass du beispielsweise ein Fünf-Gänge-Menu mit Champagner nicht erstattet bekommen würdest.
Wenn deine Wartezeit am Flughafen wegen einer Verspätung oder einer Flugstreichung über eine Nacht geht, muss die Airline dir eine kostenfreie Übernachtung in einem nahegelegenen Hotel organisieren. Wenn die Airline dir keine Hotelübernachtung organisiert, kannst du dir die Kosten dafür erstatten lassen. Hebe daher unbedingt alle Rechnungen und Belege dafür auf. Ähnlich wie bei den anderen Unterstützungsleistungen muss die Airline auch bei der Hotelübernachtung nur verhältnismäßige Kosten erstatten. Sprich die Airline muss dir nur ein normales Hotelzimmer bezahlen und keine Suite.
Solltest du wegen langer Wartezeit am Flughafen über drei Stunden verspätet an deinem Reiseziel ankommen, kann es gut sein, dass du ein Anrecht auf Entschädigung hast. Wichtig ist, dass dein Flug von den europäischen Fluggastrechten gedeckt wird und dass die Verspätung in der Verantwortung von der Airline liegt. Sollte die Verspätung deines Fluges auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein, hast du leider kein Anrecht auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den europäischen Fluggastrechten nach der Länge deines Fluges.
Die Preise sind Pauschalen und unabhängig davon, wie viel du für dein Ticket bezahlt hast. Das bedeutet, dass du in vielen Fällen sogar deutlich mehr Entschädigung erhalten kannst, als du ursprünglich für dein Ticket gezahlt hast.
Flüge, die aufgrund von sogenannten außergewöhnlichen Umständen verspätet sind, haben leider kein Anrecht auf Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände sind, um es leicht zu erklären, alle Gründe für die die Airline nichts kann. Beispielsweise politische Unruhen am Abflugort oder extreme Wetterlagen wie Schneestürme können außergewöhnliche Umstände sein. Technische Defekte am Flugzeug oder Streiks des Airline-Personals sind allerdings keine außergewöhnlichen Umstände und somit Gründe für eine Entschädigung.
Leider verweigern viele Airlines oftmals die Zahlung von rechtmäßigen Entschädigungen oder brauchen oftmals monatelang, um die Entschädigung auszuzahlen. Bei uns von Planeclaim bekommst du deswegen dein Geld innerhalb kürzester Zeit direkt auf dein Konto. Lass deinen Flug unkompliziert und kostenfrei von uns prüfen und wenn du magst, kannst du deinen Fall anschließend an uns verkaufen.