Flugverspätung Entschädigungs­tabelle

Übersichts-Tabelle über die Höhe deiner Entschädigung bei einem verspäteten Flug.

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Bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugverspätung

So viel Entschädigung erhältst du für einen verspäteten Flug

Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 kannst du für verspätete Flüge eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person erhalten. Generell kannst du für verspätete Flüge mit einer Verspätung von über drei Stunden eine Entschädigung bekommen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der EG261/2004 nach der Länge deines Fluges. Verspätete Flüge unter 1.500 km Länge erhalten 250 Euro. Verspätete Mittelstreckenflüge zwischen 1.500 km bis 3.500 km Länge erhalten 400 Euro und für verspätete Flüge über 3.500 km bekommst du 600 Euro Entschädigung.

Tabelle: Entschädigung für verspätete Flüge

Hier findest du eine Tabelle, wie viel Entschädigung du für verspätete Flüge erhalten kannst.

 VerspätungsdauerEntschädigungshöhe
Weniger als 1.500 km0–3 Stunden0 Euro
 Mehr als 3 Stunden250 Euro
1.500 km bis 3.000 km0–3 Stunden0 Euro
 Mehr als 3 Stunden400 Euro
Mehr als 3.000 km0–3 Stunden0 Euro
 Mehr als 3 Stunden600 Euro

Entschädigungstabelle als PDF downloaden

Für diese verspäteten Flüge kannst Entschädigung erhalten

Allerdings kannst du die Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechte für verspätete Flüge nur für Flüge erhalten, für die die EG261/2004 gilt. Die EG261/2004 gilt in der gesamten EU und den Ländern Island, Norwegen und der Schweiz. Das bedeutet, dass alle Flüge, die in einem dieser Länder gestartet sind entschädigungsberechtigt sein können. Zudem können auch Flüge, die außerhalb der EU oder Island, Norwegen oder der Schweiz gestartet sind, entschädigungsberechtigt sein. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn sie von einer Airline durchgeführt wurden, die ihren Hauptsitz in einem dieser Länder hat.

Zusätzlich ist dein verspäteter Flug nur dann anspruchsberechtigt, wenn dieser mehr als drei Stunden verspätet war und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

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Personen am Flughafen, die für eine Flugpreisrückerstattung bereit sind

Außergewöhnliche Umstände

Die Airline ist von der Entschädigungspflicht befreit, wenn sie beweisen kann, dass die Verspätung wegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände geschehen ist. Außergewöhnliche Umstände sind all das, was die Airline selbst nicht kontrollieren kann. Im Volksmund kann man auch von höherer Gewalt sprechen. Gute Beispiele sind unter anderem extreme Wetterlagen, wie starke Schneestürme oder auch politische Unruhen. Streiks sind nur dann außergewöhnliche Umstände, wenn sie nicht vom Personal der Airline durchgeführt werden, wie beispielsweise dem Sicherheitspersonal des Flughafens.

Person am Flughafen hält ein Tablet und holt sich seine Entschädigung für einen verspäteten Flug

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