Entschädigung bei Flugumleitung durch Nachtflugverbot

Bekommt man eine Entschädigung, wenn der Flug wegen eines Nachflugverbotes umgeleitet wurde?

An vielen Flughafen in Deutschland gibt es meist ab 23:00 Uhr bis 05:00 morgens ein Nachtflugverbot, um die Umwelt und die Anwohner nachts vor Fluglärm zu schützen. Auch wenn es natürlich verständlich ist, dass Fluglärm nachts störend ist, kann man auch nachvollziehen, wie ärgerlich es ist, wenn der eigene Flug wegen des Nachtflugverbotes zu einem anderen Flughafen umgeleitet wird. Betroffene Reisende fragen sich daher zu Recht, ob sie in einem solchen Fall eine Entschädigung erhalten können?


Welche Flughäfen in Deutschland haben ein Nachtflugverbot?

In Deutschland haben die meisten Flughäfen ein sehr striktes Nachtflugverbot von 23:00 Uhr nachts bis 05:00 morgens. Lediglich sehr seltene Ausnahmefälle, wie beispielsweise Notlandungen, werden innerhalb dieser Zeit zugelassen. Unter anderem betroffen von dem Verbot sind die Flughäfen: Hamburg, Bremen, Berlin-Brandenburg, Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt und München. Zu den wenigen Flughäfen, die kein Nachtflugverbot haben, zählen, unter anderem Nürnberg, Hannover, Köln-Bonn, Frankfurt-Hahn und Münster. Zu diesen Flughäfen werden die meisten Flüge für gewöhnlich umgeleitet, wenn diese sich so stark verspäten, dass sie das Nachtflugverbot überschreiten.

Nachtflugverbot an deutschen Flughäfen - Entschädigung bei Flugumleitung

Was passiert, wenn der Flug wegen des Nachtflugverbotes umgeleitet wurde?

Wenn ein Flug wegen einer Verspätung gegen das Nachtflugverbot eines Flughafens verstoßen würde, wird der betroffene Flug zu dem nächstmöglichen Flughafen ohne Nachtflugverbot weitergeleitet. Im Falle von Flugzeugen, die zu spät in Hamburg ankommen, ist beispielsweise Hannover der Ausweichflughafen. Dort angekommen, wird für gewöhnlich von der Airline ein kostenfreier Transport zu dem eigentlichen Reiseziel organisiert, meist in Form eines Reisebusses oder auch durch Bahnvouchers. Falls zu der Uhrzeit keine Transportmöglichkeit besteht, ist die Airline verpflichtet den Passagieren eine kostenfreie Hotelübernachtung bereitzustellen.

Wie viel Entschädigung bekommt man bei einer Flugumleitung wegen des Nachtflugverbotes?

Im Falle einer Verzögerung durch eine Flugumleitung wegen eines Nachtflugverbotes ist es sehr wichtig, wann man an seinem tatsächlichen Zielort ankommt. Denn dies entscheidet, ob man ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro hat. Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 hat man bei einer verspäteten Ankunft am Zielort von mehr als drei Stunden ein Anrecht auf eine Entschädigung. Dies gilt insbesondere auch bei Flugumleitungen. Wenn man an einem anderen Flughafen landet, zählt die Uhrzeit, bei der man an dem eigentlichen Zielflughafen ankommt. Mit anderen Worten kommt es darauf an, ob man mehr oder weniger als drei Stunden später als geplant an seinem Zielflughafen ankommt.

Wenn man über drei Stunden später ankommt, hat man im Generellen ein Anrecht auf eine Entschädigung. Die Entschädigung richtet sich pauschal nach der Länge des Fluges und ist unabhängig davon, wie viel man für sein Ticket bezahlt hat.

  • Für Flüge mit einer Länge unter 1.500 km erhält man 250 Euro pro Person.
  • Bei Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 und 3.500 km erhält man 400 Euro Entschädigung pro Passagier
  • und für alle längeren Flüge bekommt man 600 Euro.

Als wichtige letzte Anmerkung ist zu sagen, dass man nur dann ein Anrecht auf eine Entschädigung hat, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich war. Sollte die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein, hat man leider kein Anrecht.

Oftmals ist es bedauerlicherweise nicht leicht seine Entschädigung schnell zu erhalten, da die Airlines sich in vielen Fällen lange gegen die Forderungen wehren. Bei uns von Planeclaim kannst du dir daher deine Sofort-Entschädigung holen. Einfach deinen Anspruch in unserem Formular prüfen lassen und anschließend verkaufen. Das Geld erhältst du ohne große Wartezeit direkt auf dein Konto!

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