Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Zürich Airport (ZRH)

Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.

Betroffen? Jetzt Anspruch prüfen!

Der Zürich Flughafen (ZRH) in Kloten, Schweiz, präsentiert sich mit seiner grauen Ästhetik und beeindruckenden Architektur. Das Terminal des Flughafens ist ein geschäftiger und moderner Knotenpunkt für Reisende aus aller Welt. Die Grautöne verleihen dem Flughafen eine zeitlose Atmosphäre, während Menschen und Flugzeuge in ständiger Bewegung sind. Diese faszinierenden Eindrücke des Flughafens Zürich stehen als Creative Commons-Bilder zur Verfügung und bieten einen Einblick in den pulsierenden Flughafenbetrieb

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Flughafen Zürich Airport

Die folgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Recht und Fluggastrechte am Flughafen Zürich Airport.

Du hast laut EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, das Recht auf Entschädigung von bis zu 600 € pro Person bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen am Flughafen Zürich Airport. Diese Verordnung gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln. Die Fluggesellschaften sind jedoch nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Beeinträchtigung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Du hast auch das Recht auf Versorgung während der Wartezeit sowie auf ein Ersatzflug bei Annullierungen und kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls eine Hotelunterkunft bei einer längeren Verspätung.

Du kannst bis zu 600 € pro Person bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen fordern, wenn du mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegst oder von einem EU-Flughafen abfliegst oder in der EU landest. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung und der Dauer der Verspätung ab.

Weitere Informationen über Fluggastrechte am Flughafen Zürich Airport findest du untenstehend.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Flugannullierungen und -verspätungen am Flughafen Zürich Airport unterliegen der EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261. Diese Verordnung schützt die Rechte der Fluggäste und sorgt dafür, dass Passagiere fair von den Fluggesellschaften behandelt werden.

Die Verordnung EG 261 gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln. Passagiere, die vom Flughafen Zürich Airport aus reisen, sind durch diese Verordnung geschützt, da dieser in der EU liegt.

Gemäß EG 261 haben Passagiere das Recht auf Versorgung während der Wartezeit sowie auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, falls ihr Flug unerwartet annulliert wurde oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet hat.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug am
Zürich Airport

Ja

Ja

Ankunft am
Zürich Airport

Ja

Nein

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Flughafen Zürich Airport (ZRH)

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Wie kannst du feststellen, ob du eine Entschädigung für einen annullierten oder verspäteten Flug vom Flughafen Zürich Airport erhalten kannst? Wir helfen dir gerne dabei, das komplexe Gesetz zu verstehen:

Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen, sind entschädigungsberechtigt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung und der Dauer der Verspätung ab, wobei jeder Passagier bis zu 600 € erhalten kann.

Bei Annullierungen hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn deine Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen hat. Bei Verspätungen hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als 3 Stunden zu spät an deinem Zielflughafen ankommst.

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Zürich – Paris
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Zürich – Antalya
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Zürich – San Francisco
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Zürich Airport betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Sichere alle Nachweise darüber, dass dein Flug annulliert wurde oder verspätet ist. Dazu können E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft gehören, sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Bewahre alle deine Reiseunterlagen auf, einschließlich der Bordkarte, des Gepäckanhängers und der Flugbestätigung.
  • Frage die Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung.
  • Bitte die Fluggesellschaft um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
  • Lese sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Bewahre alle Belege für zusätzliche Kosten auf, die aufgrund der Verspätung oder Annullierung entstanden sind. Dadurch kannst du nachweisen, dass du Geld ausgegeben hast.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.