Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Zürich Airport (ZRH)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Die folgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Recht und Fluggastrechte am Flughafen Zürich Airport.
Du hast laut EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, das Recht auf Entschädigung von bis zu 600 € pro Person bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen am Flughafen Zürich Airport. Diese Verordnung gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln. Die Fluggesellschaften sind jedoch nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Beeinträchtigung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Du hast auch das Recht auf Versorgung während der Wartezeit sowie auf ein Ersatzflug bei Annullierungen und kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls eine Hotelunterkunft bei einer längeren Verspätung.
Du kannst bis zu 600 € pro Person bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen fordern, wenn du mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegst oder von einem EU-Flughafen abfliegst oder in der EU landest. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung und der Dauer der Verspätung ab.
Weitere Informationen über Fluggastrechte am Flughafen Zürich Airport findest du untenstehend.
Flugannullierungen und -verspätungen am Flughafen Zürich Airport unterliegen der EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261. Diese Verordnung schützt die Rechte der Fluggäste und sorgt dafür, dass Passagiere fair von den Fluggesellschaften behandelt werden.
Die Verordnung EG 261 gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln. Passagiere, die vom Flughafen Zürich Airport aus reisen, sind durch diese Verordnung geschützt, da dieser in der EU liegt.
Gemäß EG 261 haben Passagiere das Recht auf Versorgung während der Wartezeit sowie auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, falls ihr Flug unerwartet annulliert wurde oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet hat.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug am | Ja | Ja |
Ankunft am | Ja | Nein |
Flughafen Zürich Airport (ZRH)
Wie kannst du feststellen, ob du eine Entschädigung für einen annullierten oder verspäteten Flug vom Flughafen Zürich Airport erhalten kannst? Wir helfen dir gerne dabei, das komplexe Gesetz zu verstehen:
Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen, sind entschädigungsberechtigt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung und der Dauer der Verspätung ab, wobei jeder Passagier bis zu 600 € erhalten kann.
Bei Annullierungen hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn deine Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen hat. Bei Verspätungen hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als 3 Stunden zu spät an deinem Zielflughafen ankommst.
z. B. Zürich – Paris
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Zürich – Antalya
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Zürich – San Francisco
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Zürich Airport betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: