Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Wien-Schwechat (VIE)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Recht und die Fluggastrechte am Flughafen Wien-Schwechat (VIE).
Wenn du vom Flughafen Wien fliegst oder in der EU landest, hast du laut der EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder Annullierungen. Du kannst bis zu 600 Euro pro Person fordern, wenn du mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegst oder von einem EU-Flughafen abfliegst. Die Verordnung gilt nicht nur für den Flughafen Wien, sondern für die gesamte EU und auch für Sondergebiete wie die Azoren und die Kanarischen Inseln.
Wenn deine Reise jedoch aufgrund außergewöhnlicher Umstände beeinträchtigt wird, sind die Fluggesellschaften nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Aber selbst in solchen Fällen hast du Anspruch auf Versorgung während der Wartezeit, ein Ersatzflug bei Annullierungen und kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls eine kostenlose Hotelunterkunft bei längeren Verspätungen.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung deines Fluges und der Dauer der Verspätung ab. Weitere Informationen über deine Fluggastrechte am Flughafen Wien findest du weiter unten. Lass dich nicht davon abhalten, deine Entschädigung zu fordern, wenn deine Reise aufgrund von Flugverspätungen oder Annullierungen beeinträchtigt wurde.
Wenn dein Flug am Flughafen Wien-Schwechat annulliert oder verspätet ist, musst du wissen, dass du laut EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, geschützt bist. EG 261 gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln.
Wenn du vom Flughafen Wien fliegst, hast du somit das Recht auf Entschädigung von bis zu 600 Euro sowie auf Versorgung während der Wartezeit. Dies gilt, wenn deine Fluggesellschaft nicht wegen außergewöhnlicher Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, annulliert oder verspätet hat.
Passagiere, die aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung am Flughafen Wien betroffen sind, sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und sich bei Bedarf an ihre Fluggesellschaft oder eine spezialisierte Entschädigungsplattform wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Ja |
Ankunft in | Ja | Nein |
Flughafen Wien-Schwechat (VIE)
Um festzustellen, ob du Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug vom Flughafen Wien-Schwechat hast, ist es wichtig, das komplexe Gesetz zu verstehen. Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen, sind gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 entschädigungsberechtigt. Die Entschädigungshöhe variiert je nach Entfernung und Dauer der Verspätung, jedoch kann jeder Passagier bis zu 600 Euro erhalten.
Im Falle einer Flugannullierung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen hat. Bei einer Flugverspätung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als 3 Stunden zu spät an deinem Zielflughafen ankommst.
z. B. Wien – London
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Wien – Madeira
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Wien – New York
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Flugannullierungen oder -verspätungen am Flughafen Wien-Schwechat betroffen bist, ist es ratsam, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: