Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Rom-Fiumicino (FCO)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Recht und die Fluggastrechte am Flughafen Rom-Fiumicino (FCO).
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, steht dir bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen am Flughafen Rom-Fiumicino eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Diese Verordnung gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln. Bitte beachte, dass die Fluggesellschaften jedoch nicht verpflichtet sind, eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Beeinträchtigung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Du hast zudem das Recht auf Versorgung während der Wartezeit, auf einen Ersatzflug bei Annullierungen, sowie auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft bei längeren Verspätungen.
Wenn du mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegst oder von einem EU-Flughafen abfliegst oder in der EU landest, kannst du bis zu 600 € pro Person bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen fordern. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung und der Dauer der Verspätung ab.
Weitere Informationen zu den Fluggastrechten am Flughafen Rom-Fiumicino findest du weiter unten.
Die Fluggastrechte am Flughafen Rom-Fiumicino werden durch die EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, geregelt. Diese Verordnung gewährleistet den Schutz der Rechte von Fluggästen und sorgt für eine faire Behandlung durch Fluggesellschaften.
Die Verordnung EG 261 gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln. Auch Passagiere, die vom Flughafen Rom-Fiumicino reisen, genießen den Schutz dieser Verordnung, da dieser innerhalb der EU liegt.
Gemäß EG 261 hast du als Passagier das Recht auf Versorgung während der Wartezeit sowie auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn dein Flug unerwartet annulliert wurde oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet hat.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Ja |
Ankunft in | Ja | Nein |
Flughafen Rom-Fiumicino (FCO)
Um festzustellen, ob du Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug vom Flughafen Rom-Fiumicino hast, ist es wichtig, das komplexe Gesetz zu verstehen. Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen, sind gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 entschädigungsberechtigt. Die Entschädigungshöhe variiert je nach Entfernung und Dauer der Verspätung, jedoch kann jeder Passagier bis zu 600 € erhalten.
Im Falle einer Flugannullierung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen hat. Bei einer Flugverspätung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als 3 Stunden zu spät an deinem Zielflughafen ankommst.
z. B. Rom – Frankfurt
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Rom – Stockholm
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Rom – New York
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Flugannullierungen oder -verspätungen am Flughafen Rom-Fiumicino betroffen bist, ist es ratsam, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: