Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Rom-Fiumicino (FCO)

Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.

Betroffen? Jetzt Anspruch prüfen!

Rom-Fiumicino Flugannullierung und Flugverspätung

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Flughafen Rom-Fiumicino

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Recht und die Fluggastrechte am Flughafen Rom-Fiumicino (FCO).

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, steht dir bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen am Flughafen Rom-Fiumicino eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Diese Verordnung gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln. Bitte beachte, dass die Fluggesellschaften jedoch nicht verpflichtet sind, eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Beeinträchtigung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Du hast zudem das Recht auf Versorgung während der Wartezeit, auf einen Ersatzflug bei Annullierungen, sowie auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft bei längeren Verspätungen.

Wenn du mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegst oder von einem EU-Flughafen abfliegst oder in der EU landest, kannst du bis zu  600 € pro Person bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen fordern. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung und der Dauer der Verspätung ab.

Weitere Informationen zu den Fluggastrechten am Flughafen Rom-Fiumicino findest du weiter unten. 

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Die Fluggastrechte am Flughafen Rom-Fiumicino werden durch die EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, geregelt. Diese Verordnung gewährleistet den Schutz der Rechte von Fluggästen und sorgt für eine faire Behandlung durch Fluggesellschaften.

Die Verordnung EG 261 gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln. Auch Passagiere, die vom Flughafen Rom-Fiumicino reisen, genießen den Schutz dieser Verordnung, da dieser innerhalb der EU liegt.

Gemäß EG 261 hast du als Passagier das Recht auf Versorgung während der Wartezeit sowie auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn dein Flug unerwartet annulliert wurde oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet hat.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug in
Rom

Ja

Ja

Ankunft in
Rom

Ja

Nein

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Rom- verspätete und ausgefallene Flüge

Flughafen Rom-Fiumicino (FCO)

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Um festzustellen, ob du Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug vom Flughafen Rom-Fiumicino hast, ist es wichtig, das komplexe Gesetz zu verstehen. Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen, sind gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 entschädigungsberechtigt. Die Entschädigungshöhe variiert je nach Entfernung und Dauer der Verspätung, jedoch kann jeder Passagier bis zu 600 € erhalten.

Im Falle einer Flugannullierung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen hat. Bei einer Flugverspätung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als 3 Stunden zu spät an deinem Zielflughafen ankommst. 

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Rom – Frankfurt
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Rom – Stockholm
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Rom – New York
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Flugannullierungen oder -verspätungen am Flughafen Rom-Fiumicino betroffen bist, ist es ratsam, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Bewahre alle Beweise für die Annullierung oder Verspätung deines Fluges auf, wie zum Beispiel E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Hebe alle deine Reiseunterlagen auf, wie etwa die Bordkarte, den Gepäckanhänger und die Flugbestätigung.
  • Frage bei der Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung und informiere dich über mögliche Alternativflüge.
  • Bitte die Fluggesellschaft höflich um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen während der Wartezeit.
  • Lies sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Sammle alle Belege für zusätzliche Kosten, die durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind, um später eine Erstattung beantragen zu können.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.