Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Marrakesch-Menara (RAK)

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Verspätung und Flugausfall Entschädigung am Flughafen Marrakesch Menara

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Flughafen Marrakesch-Menara

Der Flughafen Marrakesch-Menara oder auch nur Flughafen Marrakesch genannt, ist einer der wichtigsten Flughäfen Nordafrikas und somit auch ein wichtiges Drehkreuz der Region. Genau wie an jedem anderen Airport, kommt es allerdings auch in Marrakesch immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen.

Da Marrakesch in dem Land Marokko liegt, welches kein Teil der EU ist, können die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Flüge in Marrakesch die in der der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz gestartet sind und für Starts in Marrakesch von Airlines mit Firmensitz in einem dieser Länder angewendet werden. Die EG261/2004 reguliert, in welchen Fällen man als Passagier eine Entschädigung von bis zu 600 Euro bzw. Erstattung seiner Ticketkosten von seiner Airline bekommt, wenn es zu Verspätungen oder Flugausfällen gekommen ist.

Zu beachten, ist allerdings, dass die Fluggesellschaften nur in den Fällen zur Entschädigungszahlung verpflichtet sind, wenn sie als Airline selbst für die Verspätung oder die Annullierung verantwortlich waren und diese nicht auf sogenannten außergewöhnlichen Umständen beruht.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man bis zu 600 Euro als Pauschale pro Person.

Entschädigung für Flugverspätung am Flughafen Marrakesch-Menara?

Ab einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden am Flughafen von Marrakesch hast du unter Umständen als Fluggast einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro. Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 sind die Fluggesellschaften verpflichtet ihren Fluggästen eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz gestartet sind und den Zielflughafen über drei Stunden später erreichen. Für Starts am Flughafen Marrakesch-Menara gilt die EG261/2004 auch dann, wenn die durchführende Airline ihren Hauptsitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.

Wichtig ist allerdings, dass die Airlines von der Entschädigungspflicht befreit sind, wenn sie beweisen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug in
Marrakesch

Ja

Nein

Ankunft in
Marrakesch

Ja

Vielleicht*

* Ja, bei Abflug in der EU

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Marrakesch-Menara Airport Entschädigung und Geld zurück

Flughafen Marrakesch-Menara (RAK)

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Für Flugausfälle und Annullierungen am oder zum Marrakesch Airport hast du als Passagier möglicherweise einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug unter die Regelung der EG261/2004 fällt ist. Am Flughafen Marrakesch-Menara gilt die EG261/2004 für alle Flüge mit Start aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.

Zu beachten ist allerdings, dass du nur dann eine Entschädigung erhältst, wenn die Fluggesellschaft mindestens 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.

Außerdem ist genau, wie bei den Verspätungen wichtig, dass die Airline selber für den Flugausfall die Verantwortung zu tragen hat, wie bei einem technischen Defekt oder auch einem Planungsfehler. Sollte die Flugstreichung durch sogenannte außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, welche im Volksmund auch höhere Gewalt genannt werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Marrakesch – Barcelona
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Marrakesch – Hamburg
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Marrakesch – New York
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Marrakesch-Menara betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Sichere alle Nachweise darüber, dass dein Flug annulliert wurde oder verspätet ist. Dazu können E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft gehören, sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Bewahre alle deine Reiseunterlagen auf, einschließlich der Bordkarte, des Gepäckanhängers und der Flugbestätigung.
  • Frage die Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung.
  • Bitte die Fluggesellschaft um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
  • Lese sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Bewahre alle Belege für zusätzliche Kosten auf, die aufgrund der Verspätung oder Annullierung entstanden sind. Dadurch kannst du nachweisen, dass du Geld ausgegeben hast.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.