Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen London City (LCY)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Die folgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Recht und Fluggastrechte am Flughafen London City.
Du hast laut EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, das Recht auf Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen am Flughafen London City. Diese Verordnung gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln und den Ländern Norwegen, Island und die Schweiz. Die Fluggesellschaften sind jedoch nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Beeinträchtigung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Du hast auch das Recht auf Versorgung während der Wartezeit sowie auf ein Ersatzflug bei Annullierungen und kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls eine Hotelunterkunft bei einer längeren Verspätung.
Du kannst bis zu 600 Euro pro Person bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen fordern, wenn du mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegst oder von einem EU-Flughafen abfliegst oder in der EU landest. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung und der Dauer der Verspätung ab.
Weitere Informationen über Fluggastrechte am Flughafen London City findest du untenstehend.
Flugannullierungen und -verspätungen am Flughafen London City unterliegen der EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261. Diese Verordnung schützt die Rechte der Fluggäste und sorgt dafür, dass Passagiere fair von den Fluggesellschaften behandelt werden.
Gemäß der Verordnung EG 261 hast du ein Anrecht auf Entschädigung am Flughafen London City, wenn du mit einer EU-Fluggesellschaft abfliegst oder ankommst oder wenn du mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft in London City ankommst und in einem EU-Land gestartet bist. Wenn du mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft in London City abfliegst hast du kein Anrecht auf Entschädigung.
Gemäß EG 261 haben Passagiere das Recht auf Versorgung während der Wartezeit sowie auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, falls ihr Flug unerwartet annulliert wurde oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet hat.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Nein |
Ankunft in | Ja | Vielleicht* |
* Ja, bei Abflug in der EU
Flughafen London City (LCY)
Wie kannst du feststellen, ob du eine Entschädigung für einen annullierten oder verspäteten Flug vom Flughafen London City erhalten kannst? Wir helfen dir gerne dabei, das komplexe Gesetz zu verstehen:
Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft außerhalb der EU starten, sind generell anspruchsberechtigt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung und der Dauer der Verspätung ab, wobei jeder Passagier bis zu 600 Euro erhalten kann.
Bei Annullierungen hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn deine Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen hat. Bei Verspätungen hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als 3 Stunden zu spät an deinem Zielflughafen ankommst.
z. B. London City – Stuttgart
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. London City – Kairo
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. London City – Miami
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen London City betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: