Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Dalaman (DLM)

Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.

Betroffen? Jetzt Anspruch prüfen!

Dalaman Airport

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Flughafen Dalaman Airport

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Recht und die Fluggastrechte am Dalaman Airport (DLM).

Wenn du vom Dalaman Airport fliegst oder in der EU landest und dein Flug innerhalb eines europäischen Landes beginnt oder die relevante Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat, hast du laut der EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder Annullierungen. Du kannst bis zu 600 € pro Person fordern. Die Verordnung gilt nicht nur für Dalaman Airport, sondern für die gesamte EU und auch für Sondergebiete wie die Azoren und die Kanarischen Inseln.

Dein Anspruch auf Entschädigung gemäß dieser Verordnung besteht nur dann, wenn dein Flug entweder innerhalb eines europäischen Landes beginnt oder der Hauptsitz der Fluggesellschaft in der EU liegt, mit der du reist. Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, könnte die Anwendung der EG 261 nicht zutreffend sein. Daher ist es ratsam, im Vorfeld zu überprüfen, ob deine Flugreise die genannten Voraussetzungen erfüllt, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Wenn deine Reise jedoch aufgrund außergewöhnlicher Umstände beeinträchtigt wird, sind die Fluggesellschaften nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Aber selbst in solchen Fällen hast du Anspruch auf Versorgung während der Wartezeit, einen Ersatzflug bei Annullierungen und kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls eine kostenlose Hotelunterkunft bei längeren Verspätungen.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung deines Fluges und der Dauer der Verspätung ab. Weitere Informationen über deine Fluggastrechte am Dalaman Airport findest du weiter unten. Lass dich nicht davon abhalten, deine Entschädigung zu fordern, wenn deine Reise aufgrund von Flugverspätungen oder Annullierungen beeinträchtigt wurde.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Wenn dein Flug am Flughafen Dalaman annulliert oder verspätet ist, musst du wissen, dass du laut EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261, geschützt bist. EG 261 gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln.

Wenn du vom Flughafen Dalaman fliegst, hast du somit das Recht auf Entschädigung von bis zu 600 € sowie auf Versorgung während der Wartezeit. Dies gilt, wenn deine Fluggesellschaft nicht wegen außergewöhnlicher Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, annulliert oder verspätet hat.

Dein Anspruch auf Entschädigung gemäß dieser Verordnung besteht nur dann, wenn dein Flug entweder innerhalb eines europäischen Landes beginnt oder der Hauptsitz der Fluggesellschaft in der EU liegt, mit der du reist. Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, könnte die Anwendung der EG 261 nicht zutreffend sein. Daher ist es ratsam, im Vorfeld zu überprüfen, ob deine Flugreise die genannten Voraussetzungen erfüllt, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Passagiere, die aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung am Flughafen Dalaman betroffen sind, sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und sich bei Bedarf an ihre Fluggesellschaft oder eine spezialisierte Entschädigungsplattform wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug am
Los Angeles

Ja

Nein

Ankunft am
Los Angeles

Ja

Vielleicht*

* Ja, bei Abflug in der EU

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Dalaman Bucht

Flughafen Dalaman (DLM)

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Um festzustellen, ob du Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug vom Flughafen Dalaman hast, ist es wichtig, das komplexe Gesetz zu verstehen. Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen, sind gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 entschädigungsberechtigt. Die Entschädigungshöhe variiert je nach Entfernung und Dauer der Verspätung, jedoch kann jeder Passagier bis zu 600 € erhalten.

Im Falle einer Flugannullierung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen hat. Bei einer Flugverspätung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als 3 Stunden zu spät an deinem Zielflughafen ankommst. 

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Amsterdam – Paris
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Amsterdam – Antalya
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Amsterdam – Sydney
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Flugannullierungen oder -verspätungen am Flughafen Dalaman betroffen bist, ist es ratsam, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Bewahre alle Beweise für die Annullierung oder Verspätung deines Fluges auf, wie zum Beispiel E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Hebe alle deine Reiseunterlagen auf, wie etwa die Bordkarte, den Gepäckanhänger und die Flugbestätigung.
  • Frage bei der Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung und informiere dich über mögliche Alternativflüge.
  • Bitte die Fluggesellschaft höflich um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen während der Wartezeit.
  • Lies sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Sammle alle Belege für zusätzliche Kosten, die durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind, um später eine Erstattung beantragen zu können.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.