Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Bremen (BRE)

Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.

Betroffen? Jetzt Anspruch prüfen!

Flugausfall am Bremen Airport

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Flughafen Bremen

Der Flughafen Bremen ist ein Regionalflughafen für die Hansestadt und neben Hannover und Hamburg einer der wichtigsten Flughäfen Norddeutschlands. Leider kommt es auch in Bremen, wie an jedem anderen Flughafen, immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen.

Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 kannst du als Fluggast am Flughafen Bremen allerdings ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Da Deutschland Teil der EU ist gilt die EG261/2004 sowohl für Abflüge von Airlines mit und ohne Hauptsitz in der EU am Flughafen Bremen.

Allerdings ist zu beachten, dass die Airlines nur dann verpflichtet sind eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich waren und diese nicht auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Außergewöhnliche Umstände sind das, was man im Volksmund auch höhere Gewalt nennt, wie beispielsweise Streik vom Sicherheitspersonal oder auch Terrorwarnungen.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich gemäß der europäischen Fluggastrechte nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.

Entschädigung für Flugverspätung am Bremen Airport?

Bei einer Flugverspätung am Flughafen Bremen kannst du als Passagier Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro haben. Gemäß der EU-Verordnung EG261/2004 hat man als Passagier nur dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn der Flug über drei Stunden später als ursprünglich angedacht das Reiseziel erreicht. Die EG261/2004 gilt in Bremen für sämtliche Abflüge. Ankünfte in Bremen sind des Weiteren auch gedeckt, solange diese von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wurden oder solange der Flug innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz gestartet hat.

Zudem ist wichtig anzumerken, dass die Verspätung von der Airline verursacht werden musste, sollte die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht leider kein Anrecht auf Entschädigung.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug in
Bremen

Ja

Ja

Ankunft in
Bremen

Ja

Nein

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Bremen Airport Entschädigung bei verspätetem Flug

Flughafen Bremen (BRE)

Entschädigung und Erstattung bei Flugausfall?

Falls dein Flug in oder nach Bremen gestrichen wurde oder ausgefallen ist, hast du als Passagier wahrscheinlich einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Wichtig ist hierbei, dass die Airline maximal 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert hat und dass kein Ersatzflug angeboten wurde, der das Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.

Zudem ist wichtig anzumerken, dass der Flug von der EG261/2004 gedeckt werden muss. Dies ist in Bremen nur dann nicht der Fall, wenn der Abflug außerhalb der EU stattfand und von einer Airline durchgeführt wurde, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU oder Norwegen, Island oder der Schweiz hat.

Zu guter letzt muss die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich sein und nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen sein.

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Bremen – Frankfurt
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Bremen – Palma de Mallorca
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Bremen – Dubai
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Bremen betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Sichere alle Nachweise darüber, dass dein Flug annulliert wurde oder verspätet ist. Dazu können E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft gehören, sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Bewahre alle deine Reiseunterlagen auf, einschließlich der Bordkarte, des Gepäckanhängers und der Flugbestätigung.
  • Frage die Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung.
  • Bitte die Fluggesellschaft um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
  • Lese sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Bewahre alle Belege für zusätzliche Kosten auf, die aufgrund der Verspätung oder Annullierung entstanden sind. Dadurch kannst du nachweisen, dass du Geld ausgegeben hast.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.