Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi (BKK)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi, ist der größte Flughafen Thailands und das Wort Suvarnabhumi bedeutet das Goldene Land. Wie an allen anderen Flughafen kann es allerdings leider auch am Bangkok-Suvarnabhumi immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.
Da Bangkok in Thailand liegt und somit leider kein Teil der EU ist, gelten die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Ankünfte in Bangkok aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge von Airlines mit Hauptsitz in einem dieser Länder. Die EG261/2004 regelt, wann man als Passagier eine Entschädigung bzw. Erstattung von seiner Airline in oder nach Bangkok-Suvarnabhumi erhalten kann im Falle von Verspätungen und Flugausfällen.
Wichtig im Kopf zu behalten ist allerdings, dass die Airlines nur dann zur Entschädigungszahlung verpflichtet sind, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich sind und diese nicht auf außergewöhnliche Umstände rückzuführen ist.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich im Allgemeinen nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.
Ab einer Flugverspätung von über drei Stunden am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi hast du wahrscheinlich als Passagier ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 sind Airlines in der Pflicht ihren Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz starten und ihr Reiseziel mit über drei Stunden Verspätung erreichen. Für Abflüge am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi gilt die EG261/2004 dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Gesellschaftssitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Wichtig ist allerdings, dass die Airlines nicht verpflichtet zur Entschädigung sind, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Nein |
Ankunft in | Ja | Vielleicht* |
* Ja, bei Abflug in der EU
Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi (BKK)
Für Flugausfälle und Annullierungen mit Abflug vom oder Landung am Bangkok-Suvarnabhumi Airport kannst du als Passagier unter Umständen bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist. Am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi gilt die EG261/2004 allerdings nur für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und zudem für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.
Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Airline maximal 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Außerdem ist genau, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich war, wie bei einem technischen Defekt oder auch einem Planungsfehler. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, wie beispielsweise Tropenstürme oder Streik vom Flughafenpersonal besteht kein Anrecht auf Entschädigung.
z. B. Bangkok – Singapur
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Bangkok – Shanghai
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Bangkok – München
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: