Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi (BKK)

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Flugverspätung am Bangkok-Suvarnabhumi Airport Entschädigung

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi

Der Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi, ist der größte Flughafen Thailands und das Wort Suvarnabhumi bedeutet das Goldene Land. Wie an allen anderen Flughafen kann es allerdings leider auch am Bangkok-Suvarnabhumi immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.

Da Bangkok in Thailand liegt und somit leider kein Teil der EU ist, gelten die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Ankünfte in Bangkok aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge von Airlines mit Hauptsitz in einem dieser Länder. Die EG261/2004 regelt, wann man als Passagier eine Entschädigung bzw. Erstattung von seiner Airline in oder nach Bangkok-Suvarnabhumi erhalten kann im Falle von Verspätungen und Flugausfällen.

Wichtig im Kopf zu behalten ist allerdings, dass die Airlines nur dann zur Entschädigungszahlung verpflichtet sind, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich sind und diese nicht auf außergewöhnliche Umstände rückzuführen ist.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich im Allgemeinen nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.

Entschädigung für Flugverspätung am Bangkok-Suvarnabhumi Airport?

Ab einer Flugverspätung von über drei Stunden am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi hast du wahrscheinlich als Passagier ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 sind Airlines in der Pflicht ihren Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz starten und ihr Reiseziel mit über drei Stunden Verspätung erreichen. Für Abflüge am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi gilt die EG261/2004 dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Gesellschaftssitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.

Wichtig ist allerdings, dass die Airlines nicht verpflichtet zur Entschädigung sind, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug in
Bangkok

Ja

Nein

Ankunft in
Bangkok

Ja

Vielleicht*

* Ja, bei Abflug in der EU

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Entschädigung beantragen bei Flugausfall am Bangkok-Suvarnabhumi

Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi (BKK)

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Für Flugausfälle und Annullierungen mit Abflug vom oder Landung am Bangkok-Suvarnabhumi Airport kannst du als Passagier unter Umständen bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist. Am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi gilt die EG261/2004 allerdings nur für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und zudem für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.

Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Airline maximal 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.

Außerdem ist genau, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich war, wie bei einem technischen Defekt oder auch einem Planungsfehler. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, wie beispielsweise Tropenstürme oder Streik vom Flughafenpersonal besteht kein Anrecht auf Entschädigung.

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Bangkok – Singapur
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Bangkok – Shanghai
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Bangkok – München
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Sichere alle Nachweise darüber, dass dein Flug annulliert wurde oder verspätet ist. Dazu können E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft gehören, sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Bewahre alle deine Reiseunterlagen auf, einschließlich der Bordkarte, des Gepäckanhängers und der Flugbestätigung.
  • Frage die Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung.
  • Bitte die Fluggesellschaft um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
  • Lese sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Bewahre alle Belege für zusätzliche Kosten auf, die aufgrund der Verspätung oder Annullierung entstanden sind. Dadurch kannst du nachweisen, dass du Geld ausgegeben hast.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.