Vorläufiger Reisepass

Was ist ein vorläufiger Reisepass?

Manchmal kommt es vor, dass man ziemlich spontan verreisen muss. Benötigt man für das Reiseziel einen gültigen Reisepass, kann das schnell zu einem Problem werden, wenn man diesen nicht vorweisen kann, da die Ausstellung von Reisedokumenten meistens mit langen Wartezeiten verbunden ist. Zum Glück gibt es für besonders kurzfristige Reisen die Option, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Wir erklären euch die wichtigsten Fakten zu diesem Reisedokument.


Was ist ein vorläufiger Reisepass?

Kann ein Reisepass auch trotz des Expressverfahrens nicht rechtzeitig für eine wichtige Reise ausgestellt werden, gibt es auch noch die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Dieser kann im Gegensatz zum gewöhnlichen Reisepass sofort erstellt und ausgehändigt werden, jedoch muss für die Beantragung auch eine Notwendigkeit bestehen. Ebenfalls verfügt ein vorläufiger Reisepass nicht über die Funktion eines elektronischen Speichermediums (Chip).

Wie lange ist ein vorläufiger Reisepass gültig?

Beantragt man einen vorläufigen Reisepass, wird die Gültigkeit von diesem, an den Reisezweck angepasst. Maximal ist ein vorläufiger Reisepass allerdings immer nur ein Jahr gültig und kann auch nicht verlängert werden.

Wie beantrage ich einen vorläufigen Reisepass?

Ein vorläufiger Reisepass kann unmittelbar nach der Beantragung durch das Bürgeramt ausgestellt werden. Benötigt wird hierfür lediglich ein Personalausweis und ein biometrisches Passbild. Des Weiteren kann das Amt einen Nachweis zur Notwendigkeit der Ausstellung verlangen. Flugtickets oder ähnliche Reiseunterlagen sollten daher immer vorgewiesen werden können.

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Was kostet ein vorläufiger Reisepass?

Unabhängig vom Alter der Person, die den Antrag stellt, kostet der vorläufige Reisepass 26,00 Euro. Dieser ist jedoch in jedem Fall auch immer nur maximal ein Jahr gültig. Ein gewöhnlicher Reisepass, welcher bei Personen über 24 Jahren für 10 Jahre und bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig ist, kostet hingegen 70,00 beziehungsweise 37,50 Euro.

Einreise mit vorläufigem Reisepass

In welchen Ländern ist ein vorläufiger Reisepass gültig?

Während man innerhalb der EU nur einen Personalausweis zum Verreisen braucht, muss man für die meisten Länder außerhalb der EU einen gültigen Reisepass vorweisen können. Besitzt man statt des gewöhnlichen Reisepasses nur einen vorläufigen Reisepass, kann dieser in den meisten Situationen den normalen Reisepass ersetzen. Nur in wenigen Ländern wird der vorläufige Reisepass für die Einreise beziehungsweise visumfreie Einreise nicht akzeptiert. Beispielsweise betrifft dies auch die USA. Personen, die mit vorläufigem Reisepass in die USA einreisen wollen, benötigen stets ein zusätzliches Visum.

Was ist das Expressverfahren?

Hat man vor einer Reise noch ein kleines bisschen mehr Zeit, kann es manchmal auch noch ausreichen, den normalen Reisepass per Expressverfahren zu beantragen. Gegen eine Gebühr von 32,00 Euro wird der Reisepass hierbei so schnell wie möglich und in der Regel spätestens innerhalb von vier Werktagen ausgestellt. Kommt es zu einer Verspätung, werden einem die Kosten zurückerstattet.

Achtung! Diese Regelungen wurden von unserem Team zwar sorgfältig recherchiert, da sich die Bestimmungen je nach Reiseziel allerdings stark unterscheiden können, empfehlen wir es sehr, sich zusätzlich auf der jeweiligen Seite des Auswärtigen Amtes zu informieren.