Die rechtliche Grundlage zu Cannabis in Deutschland
Seit das neue Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, können volljährige Personen innerhalb Deutschlands Cannabis besitzen und konsumieren, ohne sich strafbar zu machen. Wichtig zu beachten ist hierbei allerdings, dass es Regelungen gibt, welche die genehmigte Menge an Cannabis begrenzen. Pro Person dürfen im öffentlichen Raum maximal 25 Gramm Cannabis mitgenommen werden, während zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden dürfen. Ebenfalls ist es legal, Pflanzen für den Eigenbedarf von Cannabis anzubauen. Die Anzahl der Pflanzen ist hierbei auf maximal drei Stück begrenzt.
Cannabis im Flugzeug: Inlandsflüge
Solange die erlaubten Mengen von Cannabis eingehalten werden, ist es laut der Bundespolizei ohne Probleme möglich, Cannabis auf Inlandsflügen innerhalb Deutschlands mit ins Flugzeug zu nehmen. Das bedeutet, pro Person dürfen maximal 25 Gramm Cannabis bei einem Inlandsflug im Hand- oder Reisegepäck verstaut sein. Auch für die Besatzung des Flugzeuges gelten diese Regelungen, allerdings können die Fluggesellschaften hierbei in Eigenverantwortungen auf arbeitsrechtlicher Ebene Änderungen an diesen vornehmen. Da es dazu kommen kann, dass bei der Sicherheitskontrolle nachgewiesen werden muss, dass es sich tatsächlich um die genehmigte Menge Cannabis handelt, sollte man sich auf leichte Verzögerungen am Flughafen einstellen.
Cannabis im Flugzeug: internationale Flüge
Im Gegensatz zu Inlandsflügen ist es bei internationalen Flügen weiterhin strafbar, Cannabis mit ins Flugzeug zu nehmen. Der Zoll verdeutlicht, dass die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis unabhängig von der Menge verboten ist. Somit ist auch zukünftig die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland nicht gestattet und dass sogar, wenn es sich um die sonst genehmigte Menge von 25 Gramm handelt. Wer sich nicht an diese Regelungen hält, muss mit Strafen rechnen. Je nach den Gesetzen des Ziellandes, können die Strafen für die Einfuhr und den Besitz von Cannabis variieren.
Fliegen mit medizinischem Cannabis
Die einzige Ausnahme für die Mitnahme von Cannabis auf internationalen Flügen stellt das medizinische Cannabis dar. Reist man nämlich in ein Land, welches Mitglied beim Schengen-Abkommen ist, kann man in der Regel ohne große Probleme medizinisches Cannabis im Flugzeug mitnehmen. Hierfür benötigt man lediglich eine ärztliche Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln nach dem Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Da Betäubungsmittel ausschließlich im Rahmen des Eigenbedarfs mitgeführt werden dürfen, ist die Mitnahme durch eine vom Patienten beauftragte Person nicht möglich.
Achtung! Diese Regelungen wurden von unserem Team zwar sorgfältig recherchiert, sind allerdings keine verbindliche Rechtsberatung. Bestimmungen können sich zudem schnell und jederzeit verändern.
Kurz und knapp zusammengefasst
Die häufigsten Fragen zum Thema Cannabis im Flugzeug
Ist es erlaubt Cannabis im Flugzeug mitzunehmen?
Cannabis im Flugzeug mitzunehmen ist nur dann erlaubt, wenn es sich bei dem Flug um einen Inlandsflug innerhalb Deutschlands handelt. Bei internationalen Flügen ist der Transport von Cannabis weiterhin strafbar.
Wie viel Cannabis darf man auf einem Inlandsflug mitnehmen?
Auf einem Inlandsflug in Deutschland kann man bis zu 25 Gramm Cannabis mitnehmen.
Darf man Cannabis aus anderen Ländern nach Deutschland einführen?
Die Einfuhr von Cannabis aus anderen Ländern nach Deutschland bleibt weiterhin verboten und das auch sogar, wenn die genehmigte Menge von 25 Gramm eingehalten wird.