Krankheit im Urlaub

Krank im Urlaub - Zahlen Krankenkassen auch für Behandlungen im Ausland?

Wahrscheinlich gibt es kaum etwas nervigeres, als im Urlaub krank zu werden. Dennoch sollte man sich mit diesem Thema am besten bereits vor einer Reise auseinandersetzen. Damit ihr im Notfall gut vorbereitet seid und alles über den Versicherungsschutz im Ausland wisst, haben wir für euch die wichtigsten Punkte zum Thema zusammengefasst.


Gilt meine Krankenversicherung auch im Urlaub?

Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU (bisher auch weiterhin in Großbritannien) als auch in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR) und der Schweiz. Zusätzlich wurde mit einigen Ländern wie Tunesien oder der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, in welchem ebenfalls die Krankenversicherung enthalten ist. Urlauber haben in diesen Ländern somit ein Anrecht auf eine medizinische Grundversorgung. Dennoch sollte man beachten, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nur für Kosten aufkommen, die durch wirklich notwendige medizinische Behandlungen entstehen.

Krankenversicherung beim Reisen

Hätte die Behandlung zum Beispiel noch bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können, muss man die Kosten gegebenenfalls selbst tragen. Allgemein orientieren sich die Krankenkassen an den in Deutschland geltenden Behandlungsrichtlinien. Das bedeutet, sie erstatten normalerweise nur den Betrag, der bei einer gleichwertigen Behandlung in Deutschland aufkommen würde.

Achtung! Manchmal werden Urlaubern private Kliniken empfohlen, bei denen die Kosten nicht durch die Krankenkassen erstattet werden können. Im Idealfall sollten die Krankenhäuser und Kliniken, die man im Ausland aufsucht, immer im System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates über die Genehmigung zur Versorgung der Versicherten verfügen.

Krankenversicherungsschutz in Europa

Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte?

Bevor eine Reise beginnt, sollte man immer sicherstellen, dass man eine sogenannte „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card – EHIC) besitzt. Mit dieser kann man in den gerade genannten Ländern, wenn die Notwendigkeit besteht, medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Eine Anspruchsbescheinigung beziehungsweise die EHIC kann separat ausgestellt werden, befindet sich in Deutschland in der Regel allerdings einfach auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte (eGK).

Kann ich die Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland auch im Nachhinein zurückerstatten?

Muss man medizinische Leistungen während einer Reise innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz in Anspruch nehmen, besteht normalerweise auch die Möglichkeit, die Kosten für diese zunächst vor Ort selbst zu bezahlen und anschließend die Rechnungsbelege bei der Krankenkasse einzureichen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Kosten nur bis zu einer gewissen Höhe erstattet werden. Meistens orientiert sich die Grenze an den Beträgen, die auch für inländische Behandlungen übernommen werden, weshalb man sich am besten immer vor einer Reise noch einmal ausführlicher informieren sollte. Handelt es sich bei der Behandlung um Krankenhausleistungen, ist es allgemein notwendig, eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse einzufordern.

Kosten für medizinische Leistungen im Ausland

In welchen Ländern werden Arztkosten nicht von der Krankenkasse übernommen?

In allen Ländern außerhalb der EU beziehungsweise des EWR (und der Schweiz), werden medizinische Leistungen nicht von der Krankenkasse übernommen. Hat man vor der Reise keinen zusätzlichen Versicherungsschutz wie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, muss man die Kosten bei eventuellen Behandlungen dementsprechend selbst übernehmen.

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Wann braucht man eine Reisekrankenversicherung?

Wie gerade beschrieben, übernehmen Krankenkassen nicht bei allen Urlaubszielen die Arztkosten. Je nachdem, in welches Land man reist, kann es daher also sehr wichtig sein, vorab einen zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschließen. Insgesamt gilt jedoch, dass eine Reisekrankenversicherung für jede Reise sinnvoll sein kann und das unabhängig vom Reiseziel. Der Grund hierfür ist, dass die Krankenkassen auch innerhalb der EU je nach Behandlung teilweise nur einen kleinen Anteil der Kosten übernehmen. Außerdem deckt eine Auslandskrankenversicherung häufig Lücken wie zum Beispiel den Krankenrücktransport vom Urlaubsland in das Heimatland ab, die von den gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls nicht übernommen werden.

Reisekrankenversicherung

Hinweis: In vielen Ländern besteht beispielsweise aufgrund von schlechteren Hygienebedingungen oder ungewohnten klimatischen Verhältnissen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. In diesen Fällen ist eine Reisekrankenversicherung besonders wichtig!

Achtung! Diese Informationen wurden von unserem Team zwar sorgfältig recherchiert, da sich allerdings einige Punkte jederzeit verändern können, besteht für diesen Artikel keine Garantie der Gültigkeit.

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