Drohne im Hangepäck

Kann man eine Drohne im Flugzeug mitnehmen?

Mithilfe einer Drohne lassen sich beeindruckende Aufnahmen festhalten. Besonders bei Reisenden, die gerne die Natur erkunden, werden sie daher immer beliebter. Da sich die Orte mit den schönsten Landschaften allerdings häufig nur per Flugzeug erreichen lassen, fragen sich viele Leute, ob es möglich ist, eine Drohne auf einer Flugreise mitzunehmen. Wir haben für euch die wichtigsten Punkte zum Thema zusammengefasst.


Ist es erlaubt eine Drohne im Flugzeug mitzunehmen?

In der Regel ist es allgemein unproblematisch, eine Drohne im Flugzeug mitzunehmen. Damit die Reise allerdings wirklich reibungslos verläuft, gibt es einige Dinge und Bestimmungen, die man unbedingt beachten sollte. Zunächst sollte man sich bewusst machen, dass Drohnen in der Regel vom Sicherheitspersonal kontrolliert werden müssen. Verpacke die Drohne also am besten so, dass man sie unkompliziert wieder auspacken kann. Des Weiteren sollte man sich auf jeden Fall vor der Reise darüber informieren, welche Regelungen bei der jeweiligen Fluggesellschaft für den Transport von Akkus gelten und wie die Bestimmungen zu Drohnen im Reiseland sind.

Bestimmungen für Drohnen im Flugzeug
Drohne im Handgepäck

Kann man eine Drohne im Handgepäck mitnehmen?

Da es häufig passiert, dass normales Gepäck beim Fliegen Schaden nimmt oder verloren geht, ist es vielen Leuten wichtig, ihre Wertgegenstände im Handgepäck mitzunehmen. Auch Drohnen können dazugehören, da sie oft sehr teuer sind. Solange die Begrenzungen bezüglich des Gewichts und der Größe des Handgepäcks eingehalten werden, ist dies auch ohne Probleme möglich. Stelle hierfür zunächst sicher, dass sich bei deiner Drohne keine Gegenstände befinden, die im Handgepäck verboten sind und kontrolliere außerdem, ob deine Drohne scharfe Kanten besitzt, die ein Verletzungsrisiko darstellen.

Wie transportiert man Akkus im Flugzeug?

Wenn man Akkus beim Fliegen mitnehmen möchte, muss man vorher kontrollieren, dass sich diese in einem guten Zustand befinden und keinen Kurzschluss verursachen können. Verpacke sie am besten separat von deiner Drohne und nehme sie immer im Handgepäck mit, da sie im Frachtraum eine Brandgefahr darstellen können.

Wie schütze ich einen Akku vor einem Kurzschluss?

Um bei Akkus einen Kurzschluss zu vermeiden, gibt es einige Maßnahmen, die man beachten kann. Je nach Fluggesellschaft können sich die Vorschriften diesbezüglich unterscheiden, weshalb wir es sehr empfehlen, sich zusätzlich auf der jeweiligen Internetseite zu informieren. Handelt es sich bei dem Akku um einen Akku mit freilegenden Kontakten, kann man diesen vor Kurzschlüssen schützen, indem man die Kontakte abklebt. Des Weiteren wird teilweise ein Transportieren in der Originalverpackung oder in einem sogenannten Lipo-Beutel* verlangt. Dieser besteht aus einem schwer brennbarem Material.

Regelungen für Akkus im Flugzeug

Sind Drohnen überall erlaubt?

Bevor es mit einer Drohne in den Urlaub geht, gibt es noch eine Frage, die man sich auf jeden Fall stellen sollte: Sind Drohnen an meinem Reiseziel erlaubt? An einigen Orten ist das Fliegen und Filmen mit Drohnen nämlich strengstens untersagt. Manchmal gibt es wiederum auch nur einige Einschränkungen beispielsweise zur Flughöhe, zu den Fluggebieten oder bezüglich des Datenschutzes. Informiere dich stets rechtzeitig über die Vorschriften in deinem Zielland, um mögliche Strafen zu vermeiden und verhalte dich allgemein immer achtsam und rücksichtsvoll, wenn du deine Drohne verwendest. Achte außerdem darauf, dass du alle wichtigen Dokumente und Zertifikate für deine Drohne mitbringst. Möglicherweise kann es dazu kommen, dass du diese an deinem Reiseziel vorlegen musst.

Achtung! Diese Regelungen wurden von unserem Team zwar sorgfältig recherchiert, da allerdings einige Punkte je nach Fluggesellschaft stark variieren können, empfehlen wir es sehr, sich zusätzlich auf der Internetseite der zuständigen Airline zu informieren.

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** Den Bonus in Höhe von 30 € erhältst du als Gutschrift auf dein Kreditkartenkonto, sofern die GenialCard zum Zeitpunkt der Auszahlung weder gekündigt noch storniert wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass du deine Karte innerhalb von 4 Wochen nach Kontoeröffnung eingesetzt hast. Innerhalb dieses Zeitraums müssen einer oder mehrere Kartenumsätze mit einem Mindestumsatz von insgesamt 100 € getätigt werden. Geldabhebungen, Überweisungen auf das Referenzkonto und die Nutzung des Sofortgeldes sind davon ausgeschlossen. Weitere Voraussetzung für die Gutschrift des Bonus ist, dass du im Antragsprozess oder nach Erhalt der Kreditkarte über unser Kontaktformular deine optionale Einwilligung zum Erhalt von Informationen zu Produkten und Dienstleistungen der Hanseatic Bank per Mail erteilst und diese 6 Wochen nach Kontoeröffnung besteht und nicht widerrufen wurde. Die Gutschrift erfolgt ca. 6 Wochen, nachdem du mit deiner Karte die Umsatzhöhe von 100 € erreicht hast. Das Angebot gilt ausschließlich für Neukunden. Als Neukunde zählen Antragsteller, die in den 12 Monaten vor Abschicken des Online-Antrags nicht Inhaber eines Kreditkartenkontos bei der Hanseatic Bank gewesen sind. Zeitraum der Aktion: 13. Februar bis 12. März 2025 (bis dahin muss der Antrag eingegangen sein). Die Hanseatic Bank behält sich vor, das Angebot zu ändern oder vorzeitig zu beenden.

*** Beim Karteneinsatz in Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros sowie bei der Nutzung von Wertpapierhandelsplattformen, dem Einsatz bei Finanzinstituten, der Ausführung eines Geldtransfers und dem Kauf von Kryptowährungen fallen Gebühren an. Diese kannst du dem Konditionsverzeichnis entnehmen.