Zentrale der FTI Touristik GmbH in München - Schauplatz der Insolvenz

FTI Insolvenz - So bekommt man sein Geld zurück!


FTI ist insolvent - was ist passiert?

Am Montagvormittag des 03.06.2024 hat das Reiseunternehmen FTI Touristik GmbH beim Amtsgericht München den Antrag auf Insolvenz eingereicht. Das Unternehmen ist der drittgrößte Reisekonzern Europas und zählt unter anderem 5vorFlug, BigXtra GmbH, DriveFTI und Cars and Camper zu seinen Tochtermarken und Firmen. Durch die Zahlungsunfähigkeit von FTI werden die Sommerurlaube von tausenden Deutschen leider gestrichen. Daher ist es wichtig als Betroffener von der FTI Insolvenz genauestens Bescheid zu wissen, was man tun muss, um sein Geld von FTI zurückzuerhalten.

FTI ist pleite, wie komme ich nach Hause?

Am schlimmsten getroffen von der Insolvenz des Reiseunternehmens FTI sind wohl die Kunden, die sich zum Zeitpunkt der Bekanntgabe auf einer Reise befinden. Die meisten Reisen von FTI werden durch das Insolvenzverfahren wohl leider abgebrochen werden müssen. Das ist selbstverständlich sehr ärgerlich, insbesondere wenn man dadurch seinen Urlaub verkürzen muss. Die gute Nachricht ist allerdings, dass Reisende für ein solches Szenario abgesichert sind. Durch ein Gesetz der EU sind nämlich Reiseveranstalter, wie auch FTI, verpflichtet angebotene Reisen durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Diesen Sicherungsschein findet man für gewöhnlich auf der letzten Seite der Buchungsbestätigung.

Personen mit Koffern am Flughafen sind gestresst wegen FTI Insolvenz

Auf diesem Schein befinden sich die Kontaktinformationen des Absicherungsunternehmens, an welches sich betroffene Kunden im Falle einer Insolvenz wenden können. In dem Fall der Insolvenz der FTI greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF ist in diesem Fall auch verantwortlich dafür, dass für einen als Reisender eine Rückreise organisiert wird bzw., dass die Kosten dafür erstattet werden, falls diese durch die Insolvenz von FTI ausgefallen ist.

Trauriger Reisender liegt neben gepackten Koffern - Gestrandet wegen FTI Insolvenz

Wird mein Urlaub wegen der FTI Insolvenz ausfallen?

Viele Urlauber fragen sich, ob ihre Reise ausfallen wird, weil der Reiseanbieter FTI pleite ist. In offiziellen Meldungen heißt es leider, dass die meisten noch nicht gestarteten Reisen ab dem 4. Juni 2024 nicht mehr stattfinden werden. Genauere Informationen wird man als Kunde persönlich per Mail von FTI oder dem Absicherungsunternehmen, dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erhalten. Der DRSF ist verantwortlich für die Rückerstattung der Kosten und die Abwicklung der gebuchten Reisen von FTI in dem Insolvenzfall. Ob der gebuchte Urlaub von FTI ausfallen wird, lässt sich final somit noch nicht sagen, allerdings legen die meisten Quellen nahe, dass man sich nicht allzu große Hoffnungen machen sollte.

Wie bekomme ich von FTI mein Geld zurück?

Wenn man von der Pleite von FTI betroffen ist und seinen Urlaub deswegen gestrichen bekommen hat, hat man ein Anrecht auf eine Kostenerstattung. Dies gilt auch für den Fall, dass bislang nur eine Anzahlung für die Reise von FTI geleistet wurde. Auf der letzten Seite der Buchungsbestätigung der Reise sollte man einen sogenannten Sicherungsschein finden. Auf diesem Schein findet man die Kontaktdaten zu dem sogenannten Absicherungsunternehmen. Im Fall der Pleite von FTI handelt es sich um den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF ist in dem Fall der Insolvenz von FTI verantwortlich für die Rückerstattung von Leistungen, welche im Rahmen von Pauschalreisen bereits getätigt wurden.

Einfach gesagt bedeutet das, dass man der DRSF das bereits gezahlte Geld für gestrichene Pauschalreisen von FTI zurückzahlt. Im Normalfall wird der Kunde von dem Absicherungsunternehmen innerhalb von 10 Tagen kontaktiert, sodass die Rückzahlung durchgeführt werden kann. Wie lange es im Fall von FTI dauern wird, bis man sein Geld zurückbekommt, ist allerdings noch ungewiss. Der DRSF hat allerdings bereits auf seiner Webseite bekannt gegeben, dass sie sich bei den betroffenen Kunden in Kürze melden werden.

Schlechte Nachrichten gibt es allerdings für Kunden, die nur ein Hotel über FTI gebucht haben und keine Pauschalreise (Flug und Hotel zusammen). Einfache Hotelbuchungen sind nämlich leider nicht von der Absicherung des DRSF gedeckt. Somit wird es für diese Kunde wohl schwer, ihr Geld zurückzuerhalten. Wir empfehlen sich möglichst schnell beim Insolvenzverwalter mit der entsprechenden Forderung zu melden oder falls möglich ein Chargeback-Verfahren bei der Kreditkartenfirma zu beantragen. Wer über Paypal bezahlt hat, sollte zudem auch versuchen, den Käuferschutz zu aktivieren.