Flugreisen: Erlaubte Feuerzeuge und Streichhölzer gemäß Flugsicherheitsbestimmungen

Feuerzeuge und Streichhölzer im Flugzeug - was ist erlaubt?

Das Thema der Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern an Bord von Flugzeugen wirft oft Fragen auf, da viele Reisende unsicher sind, ob diese Gegenstände erlaubt sind oder nicht. Die Sicherheitsbestimmungen in der Luftfahrt sind streng und dienen dem Schutz aller Passagiere an Bord. Deswegen ist es sehr wichtig, dass man als Fluggast im Vorwege über die relevanten Regeln und Richtlinien informiert ist und diese einhält.


Mitnahme von Feuerzeugen im Handgepäck

Feuerzeuge gehören zu den häufig diskutierten Gegenständen, wenn es darum geht, ob man sie auf Flugreisen mitnehmen darf. Nach den Richtlinien des schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und dem deutschen Luftfahrt Bundesamt (LBA) sind die meisten handelsüblichen Gasfeuerzeuge bei der Mitnahme an Bord erlaubt. Allerdings besagen die Regeln sehr klar, dass pro Person nur ein Feuerzeug mitgenommen werden darf. Außerdem ist es wichtig, dass es sich bei dem Feuerzeug um ein sogenanntes Butangas-Feuerzeug ohne Nachfüllfunktion handelt. Benzinfeuerzeuge, Jet-Flame Feuerzeuge, wie auch Zigarrenanzünder oder insbesondere Feuerzeuge in Form von Pistolen sind laut dem LBA nicht für die Mitnahme in Flugzeugen gestattet. Ganz besonders wichtig ist dazu zu beachten, dass das Feuerzeug im Flugzeug nur an der Person getragen werden darf, also in der Jacke oder in der Hosentasche. Die Mitnahme eines Feuerzeugs in dem Handgepäck sind laut dem BAZL und dem LBA nicht erlaubt.

Als weiterer Hinweis: Passagiere sollten darauf achten, dass das Feuerzeug nicht in direktem Sonnenlicht aufbewahrt wird, da dies zu Überhitzung und potenziellen Sicherheitsrisiken führen kann.

Mitnahme von Streichhölzern im Handgepäck

Streichhölzer unterliegen genau wie Feuerzeuge strengen und bestimmten Vorschriften. Laut den Richtlinien des schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und dem deutschen Luftfahrt Bundesamt (LBA) darf man als Passagier jeweils maximal eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer in das Flugzeug mitnehmen. Zudem müssen die Zündhölzer wasserfest sein und sich lediglich an der Reibfläche entzünden lassen. Selbstentzündliche Streichhölzer bzw. sogenannte Überallzündhölzer, die sich in an allen möglichen rauen Oberflächen entzünden lassen, darf man auf Flugreisen nicht mitnehmen. Ganz besonders wichtig ist ähnlich wie bei den Feuerzeugen, dass man die Schachtel Streichhölzer nicht im Handgepäck verstauen darf, sondern an der Person tragen muss. Das bedeutet, die Schachtel Zündhölzer müssen sich während des Fluges in der Hosentasche oder in der Jacke befinden.

Abgebrannte Sicherheitsstreichhölzer für Handgepäck gemäß Flugsicherheitsbestimmungen

Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern im Gepäck

Im Gepäck, welches man beim Check-in am Flughafen aufgibt und welches anschließend im Frachtraum des Flugzeugs verladen wird, darf man keine Feuerzeuge und Streichhölzer verstauen. Die Gefahr eines Brandes an Board des Flugzeuges wäre zu groß und zudem könnte die Crew in einem solchen Fall den Brand nicht löschen. Daher sind Feuerzeuge und Zündhölzer im Gepäck auf Flugreisen verboten. Diese Regelung wurde sowohl von dem schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als auch dem deutschen Luftfahrt Bundesamt (LBA) zur Sicherheit der Fluggäste und des Personals an Board des Flugzeugs ins Leben gerufen.

Campingkocher und Bunsenbrenner - Nicht erlaubte Artikel für Flugreisen

Mitnahme von Campingkochern und Bunsenbrennern im Flugzeug

Die Mitnahme von größeren Brennern, wie beispielsweise Campingkochern, Flammbierern und Bunsenbrennern ist in der Kabine des Flugzeugs sowohl im Handgepäck als auch an der Person in den Hosen- und Jackentaschen strengstens verboten. Die Mitnahme von Campingkochern und Bunsenbrennern und ähnlichem, wie Lötbrennern, ist ebenfalls auch im Gepäck nicht erlaubt. Falls ein Campingkocher im Urlaub benötigt wird, muss man diesen bei der Ankunft vor Ort kaufen oder mieten.

Im Überblick:

Feuerzeuge, Streichhölzer und Gasbrenner – was ist erlaubt?
 

 

Gepäck

Handgepäck

am Körper

Gasfeuerzeug
mit Butangas, inkl. Einwegfeuerzeuge

Nein

Nein

Ja

Benzinfeuerzeug

Nein

Nein

Nein

Jet-Flame Feuerzeug
beispielsweise Feuerzeug mit blauer Flamme, Zigarrenanzünder

Nein

Nein

Nein

Feuerzeuggas (Butan) und Feuerzeugbenzin
zum Nachfüllen

Nein

Nein

Nein

Feuerzeuge in Form einer Pistole
oder anderer Waffen

Nein

Nein

Nein

Bunsenbrenner, Flammbierer, Lötbrenner
oder ähnlichem

Nein

Nein

Nein

Campingkocher und Brennstoffbehälter
gefüllt mit Butan, Propan, etc.

Nein

Nein

Nein

Sicherheitsstreichhölzer
Wasserfeste Streichhölzer,
welche sich nur an der Reibfläche zünden lassen

Nein

Nein

Ja

Überallzündhölzer
Streichhölzer, die sich an diversen Oberflächen zünden lassen

Nein

Nein

Nein

Quelle: Luftfahrt Bundesamt (LBA)

Genereller Hinweis

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen zwar international gelten, jedoch von Land zu Land variieren können. Einige Länder haben möglicherweise strengere Vorschriften, während andere großzügiger sind. Daher ist es ratsam, sich vor der Reise über die spezifischen Vorschriften des Ziellandes zu informieren.

Die Sicherheitsbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert, um den sich ändernden Bedrohungen und Technologien gerecht zu werden. Daher ist es ratsam, sich vor jedem Flug über die neuesten Richtlinien zu informieren. Dies kann auf der Website der Fluggesellschaft oder der zuständigen Luftfahrtbehörde erfolgen.

Insgesamt ist es wichtig zu betonen, dass die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern an Bord von Flugzeugen im Allgemeinen gestattet ist, solange die geltenden Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Passagiere sollten jedoch stets verantwortungsbewusst mit diesen Gegenständen umgehen und sich bewusst sein, dass die Sicherheit aller an erster Stelle steht.

Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst

Feuerzeug mitnehmen beim Flug erlaubt?

Ja, aber nur bestimmte Arten von Feuerzeugen sind erlaubt. Gemäß den Richtlinien des schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) und dem deutschen Luftfahrt Bundesamt (LBA) sind handelsübliche Gasfeuerzeuge ohne Nachfüllfunktion erlaubt. Pro Person darf jedoch nur ein Feuerzeug mitgenommen werden.

Darf ich Streichhölzer im Flugzeug mitführen?

Ja, aber es gibt Einschränkungen. Passagiere dürfen jeweils maximal eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer mitnehmen. Diese müssen wasserfest sein und sich lediglich an der Reibfläche entzünden lassen. Selbstentzündliche Streichhölzer sind nicht erlaubt.

Sind Campingkocher im Handgepäck erlaubt?

Nein, größere Brenner wie Campingkocher, Flammbierer und Bunsenbrenner sind in der Kabine des Flugzeugs sowie im aufgegebenen Gepäck strengstens verboten. Sie müssen bei Bedarf am Zielort erworben oder gemietet werden.

Gelten diese Regeln international?

Grundsätzlich ja, jedoch können die Vorschriften je nach Zielland variieren. Passagiere sollten sich vor der Reise über die spezifischen Richtlinien des Ziellandes informieren, da einige Länder strengere Regelungen haben können.