Reisepässe für Kinder

Ab welchem Alter brauchen Kinder einen Reisepass?

Einen Urlaub als Familie zu planen, kann ganz schön stressig sein. Besonders wenn es um die Ausweisdokumente geht, herrscht häufig Unklarheit über die gültigen Regelungen. Während es bis vor kurzem noch die Option des Kinderreisepasses gab, wurde dieser zum Ende von 2023 abgeschafft. Damit ihr auch wirklich gut über die neuen Regelungen informiert seid, haben wir für euch die wichtigsten Informationen zusammengefasst.


Ab wann braucht ein Kind einen Reisepass?

Allgemein gilt, dass Kinder jeden Alters fürs Reisen ein eigenes Ausweisdokument benötigen. Dies gilt auch für Säuglinge. Ein Reisepass wird in der Regel nur dann für das Kind benötigt, wenn eine Reise außerhalb der EU beziehungsweise des Schengenraums geplant ist. Da in vielen Ländern ein Visum benötigt wird und für die Beantragung der Reisepass häufig noch einen bestimmten Zeitraum gültig sein muss, sollte man die Gültigkeit des Dokuments unbedingt rechtzeitig kontrollieren.

Befindet sich das Reiseziel hingegen innerhalb der EU, in Norwegen, Island, in der Schweiz, in Liechtenstein oder in der Türkei ist ein gewöhnlicher Personalausweis ausreichend. Über die genauen Einreisebestimmungen und die erforderlichen Ausweisdokumente für das jeweilige Reiseland sollte man sich bereits während der Reiseplanung ausführlich informieren. Detaillierte Informationen über die Einreisebedingungen der einzelnen Länder findet man beispielsweise über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Fliegen mit Kind: Reisepass?

Wie viel kostet ein Reisepass für Kinder?

Durch eine Neuregelung seit Anfang 2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Während dieser nur 13 Euro gekostet hat, sind Eltern nun dazu verpflichtet, ihren Kindern für Reisen außerhalb der EU beziehungsweise des Schengenraumes einen ganz normalen elektronischen Reisepass mit Chip zu beantragen. Dieser kostet 37,50 Euro, ist im Gegensatz zum Kinderreisepass allerdings auch 6 Jahre statt 1 Jahr gültig.

 Ausweisdokumente für Kinder

Wie lange ist ein Reisepass bei Kindern gültig?

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Da sich Kinder jedoch besonders in den ersten Lebensjahren vom Aussehen her sehr stark und schnell verändern können, ist er tatsächlich nur solange gültig, wie das Kind auch zweifelsfrei identifizierbar ist. Beantragt man einen Reisepass für einen Säugling, muss man also damit rechnen, dass man diesen möglicherweise bereits für die nächste Reise schon nicht mehr verwenden darf. Ist ein Kind allerdings schon ein bisschen älter, muss der Reisepass nicht mehr ganz so häufig erneuert werden und kann sich im Vergleich zum alten Kinderreisepass sogar schon wieder lohnen.

Warum gibt es seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine neue Regelung, nach welcher Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Stattdessen benötigen Kinder nun auch einen elektronischen Reisepass mit Chip. Dieser ist zwar etwas teurer, allerdings gehen mit ihm auch einige Vorteile einher. Zum einen soll durch die Einführung der neuen Regelung mehr Sicherheit geschaffen werden, da ein normaler Reisepass mit deutlich mehr Sicherheitsmerkmalen ausgestattet ist als ein Kinderreisepass. Des Weiteren soll durch den normalen Reisepass der Aufwand für Eltern beim Reisen verringert werden. So musste der Kinderreisepass einerseits immer nach einem Jahr verlängert werden und war andererseits auch teilweise in seiner Gültigkeit eingeschränkt. Für die Einreise in die USA ist beispielsweise ein Ausweisdokument erforderlich, welches ein elektronisches Speichermedium (Chip) enthält. Bei der Einreise mit einem Kinderreisepass war daher stets ein zusätzliches Visum erforderlich.

Hinweis! Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Achtung! Diese Informationen wurden von unserem Team zwar sorgfältig recherchiert, da sich Regelungen allerdings jederzeit verändern können, stellt dieser Artikel keine Garantie der Gültigkeit dar. Wir empfehlen es sehr, sich zusätzlich auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu informieren.