Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Warschau Chopin (WAW)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Warschau Chopin ist der größte Airport der polnischen Hauptstadt und somit auch einer der wichtigsten Flughäfen Osteuropas. Leider kommt es auch in Warschau, wie an allen anderen Flughafen, immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen.
Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 kannst du als Fluggast am Flughafen Warschau Chopin allerdings ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Da Polen Teil der EU ist gilt die EG261/2004 sowohl für Abflüge von Airlines mit und ohne Hauptsitz in der EU am Flughafen Warschau.
Allerdings ist zu beachten, dass die Airlines nur dann verpflichtet sind eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich waren und diese nicht auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Außergewöhnliche Umstände sind das, was man umgangssprachlich auch höhere Gewalt nennt, wie beispielsweise extrem Wetterlagen oder auch Terrorwarnungen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich gemäß der europäischen Fluggastrechte nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.
Bei einer Flugverspätung am Flughafen Warschau (WAW) kannst du als Passagier Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro haben. Gemäß der EU-Verordnung EG261/2004 hat man als Passagier nur dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn der Flug über drei Stunden später als ursprünglich geplant das Reiseziel erreicht. Die EG261/2004 gilt in Warschau für sämtliche Abflüge. Ankünfte in Warschau sind des Weiteren auch gedeckt, solange diese von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wurden oder solange der Flug innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz gestartet ist.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass die Verspätung von der Airline verursacht werden musste, sollte die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht leider kein Anrecht auf Entschädigung.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Ja |
Ankunft in | Ja | Nein |
Flughafen Warschau (WAW)
Falls dein Flug in oder nach Warschau gestrichen wurde oder ausgefallen ist, hast du als Passagier wahrscheinlich einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Wichtig ist hierbei, dass die Airline maximal 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert hat und dass kein Ersatzflug angeboten wurde, der das Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass der Flug von der EG261/2004 gedeckt werden muss. Dies ist in Bremen nur dann nicht der Fall, wenn der Abflug außerhalb der EU stattfand und von einer Airline durchgeführt wurde, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU oder Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Zu guter letzt muss die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich sein und nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen sein.
z. B. Warschau – München
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Warschau – Palma de Mallorca
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Warschau – Miami
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Warschau betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: