Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Toronto-Pearson (YYZ)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Toronto-Pearson oder auch kurz nur Toronto Airport genannt, ist der größte Flughafen Kanadas. Wie an jedem anderen Flughafen, kann es allerdings auch am Toronto-Pearson immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.
Da Toronto in der Provinz Ontario in Kanada liegt und somit kein Teil der EU ist, können die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Ankünfte in Toronto aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge in Toronto von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder angewendet werden. Die EG261/2004 entscheidet darüber, wann man als Fluggast eine Entschädigung von bis zu 600 Euro und oder eine Erstattung seiner Ticketkosten von der Airline erhalten kann im Falle von Verspätungen und Flugausfällen.
Zu beachten, ist allerdings, dass die Airlines nur dann eine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie selbst die Verantwortung für die Flugunregelmäßigkeit tragen und diese nicht auf außergewöhnlichen Umstände zurückzuführen ist.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man bis zu 600 Euro pauschal pro Person.
Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden am Flughafen von Toronto-Pearson hast du als Passagier unter Umständen ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 sind die Airlines verpflichtet ihren Fluggästen eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz starten und ihr Reiseziel über drei Stunden später erreichen. Für Abflüge am Flughafen Toronto-Pearson gilt die EG261/2004 dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Wichtig ist allerdings, dass die Airlines nicht verpflichtet zur Entschädigung sind, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Nein |
Ankunft in | Ja | Vielleicht* |
* Ja, bei Abflug in der EU
Flughafen Toronto-Pearson (YYZ)
Für Flugausfälle und Annullierungen am oder zum Toronto Airport kannst du als Passagier bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist. Am Flughafen Toronto-Pearson gilt die EG261/2004 für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für alle Abflüge von Airlines mit Hauptsitz in einem dieser Länder.
Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Fluggesellschaft maximal 14 Tage vor Abflug den Flugausfall bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Außerdem ist genau, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst für den gestrichenen Flug verantwortlich war, wie bei einem technischen Defekt oder auch Pilotenstreik. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht kein Anrecht auf Entschädigung.
z. B. München – Hamburg
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. München – Istanbul
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. München – Toronto
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Toronto-Pearson betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: