Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Ben Gurion Tel Aviv (TLV)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Ben Gurion Tel Aviv oder auch kurz nur Ben Gurion Airport genannt, ist der größte und wichtigste Flughafen Israels. Genau wie auch an anderen Flughafen, kann es allerdings auch am Ben Gurion Airport in Tel Aviv regelmäßig zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.
Da sich Tel Aviv in Israel befindet und kein Teil der EU ist, können die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Ankünfte am Flughafen Ben Gurion aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge von Airlines mit Hauptsitz in einem dieser Länder angewendet werden. Die EG261/2004 entscheidet darüber, wann man als Fluggast eine Entschädigung von bis zu 600 Euro bzw. Erstattung seiner Ticketkosten von der Airline erhalten kann im Falle von Verspätungen und Flugausfällen.
Wichtig zu beachten, ist allerdings, dass die Airlines nur dann zur Entschädigungszahlung verpflichtet sind, wenn sie selbst die Verantwortlichkeit für die Flugunregelmäßigkeit tragen und diese nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man bis zu 600 Euro pauschal pro Person.
Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden am Flughafen Ben Gurion von Tel Aviv kannst du als Passagier einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro von der Airline haben. Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 sind die Airlines verpflichtet ihren Fluggästen eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz gestartet sind und ihr Reiseziel über drei Stunden später erreichen. Für Abflüge am Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv gilt die EG261/2004 dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Wichtig ist allerdings, dass die Airlines nicht verpflichtet zur Entschädigung sind, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Nein |
Ankunft in | Ja | Vielleicht* |
* Ja, bei Abflug in der EU
Flughafen Ben Gurion Tel Aviv (TLV)
Für Flugausfälle und Annullierungen auf dem Weg zum oder vom Ben Gurion Airport in Tel Aviv kannst du als Passagier bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist. Am Flughafen Ben Gurion gilt die EG261/2004 für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.
Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Airline maximal 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Außerdem ist es vergleichbar, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst die Verantwortung für den Flugausfall zu tragen hat, wie bei einem technischen Defekt oder auch Pilotenstreik. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht kein Anrecht auf Entschädigung.
z. B. Athen – Tel Aviv
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. München – Tel Aviv
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Oslo – Tel Aviv
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Ben Gurion Tel Aviv betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: