Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Ben Gurion Tel Aviv (TLV)

Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.

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Verspätung und Flugausfall am Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv Entschädigung

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Flughafen Ben Gurion Tel Aviv

Der Flughafen Ben Gurion Tel Aviv oder auch kurz nur Ben Gurion Airport genannt, ist der größte und wichtigste Flughafen Israels. Genau wie auch an anderen Flughafen, kann es allerdings auch am Ben Gurion Airport in Tel Aviv regelmäßig zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.

Da sich Tel Aviv in Israel befindet und kein Teil der EU ist, können die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Ankünfte am Flughafen Ben Gurion aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge von Airlines mit Hauptsitz in einem dieser Länder angewendet werden. Die EG261/2004 entscheidet darüber, wann man als Fluggast eine Entschädigung von bis zu 600 Euro bzw. Erstattung seiner Ticketkosten von der Airline erhalten kann im Falle von Verspätungen und Flugausfällen.

Wichtig zu beachten, ist allerdings, dass die Airlines nur dann zur Entschädigungszahlung verpflichtet sind, wenn sie selbst die Verantwortlichkeit für die Flugunregelmäßigkeit tragen und diese nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man bis zu 600 Euro pauschal pro Person.

Entschädigung für Flugverspätung am Ben Gurion Airport?

Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden am Flughafen Ben Gurion von Tel Aviv kannst du als Passagier einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro von der Airline haben. Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 sind die Airlines verpflichtet ihren Fluggästen eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz gestartet sind und ihr Reiseziel über drei Stunden später erreichen. Für Abflüge am Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv gilt die EG261/2004 dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.

Wichtig ist allerdings, dass die Airlines nicht verpflichtet zur Entschädigung sind, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug in
Tel Aviv

Ja

Nein

Ankunft in
Tel Aviv

Ja

Vielleicht*

* Ja, bei Abflug in der EU

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Flugausfall nach Tel Aviv Israel Entschädigung

Flughafen Ben Gurion Tel Aviv (TLV)

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Für Flugausfälle und Annullierungen auf dem Weg zum oder vom Ben Gurion Airport in Tel Aviv kannst du als Passagier bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist. Am Flughafen Ben Gurion gilt die EG261/2004 für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.

Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Airline maximal 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.

Außerdem ist es vergleichbar, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst die Verantwortung für den Flugausfall zu tragen hat, wie bei einem technischen Defekt oder auch Pilotenstreik. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht kein Anrecht auf Entschädigung.

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Athen – Tel Aviv
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. München – Tel Aviv
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Oslo – Tel Aviv
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Ben Gurion Tel Aviv betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Sichere alle Nachweise darüber, dass dein Flug annulliert wurde oder verspätet ist. Dazu können E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft gehören, sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Bewahre alle deine Reiseunterlagen auf, einschließlich der Bordkarte, des Gepäckanhängers und der Flugbestätigung.
  • Frage die Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung.
  • Bitte die Fluggesellschaft um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
  • Lese sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Bewahre alle Belege für zusätzliche Kosten auf, die aufgrund der Verspätung oder Annullierung entstanden sind. Dadurch kannst du nachweisen, dass du Geld ausgegeben hast.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.