Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen San Francisco (SFO)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen San Francisco International, ist der zwölft größte Flughafen der Vereinigten Staaten von Amerika und liegt weltweit auf Platz 29 nach Fluggastaufkommen. Wie an jedem anderen Flughafen, kann es allerdings leider auch am San Francisco zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.
Da San Francisco in dem Bundesstaat Kalifornien in den USA liegt und somit kein Teil der EU ist, gelten die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Ankünfte in San Francisco mit Abflug in der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge am Flughafen San Francisco von Fluggesellschaften mit Firmensitz in einem dieser Länder. Die europäischen Fluggastrechte regeln, wann man als Passagier im Falle von Verspätungen und Flugausfällen eine Entschädigung bzw. Erstattung von seiner Airline erhalten kann.
Wichtig zu beachten bei der Entschädigung ist allerdings, dass die Airlines nur dann zur Zahlung verpflichtet sind, wenn sie selbst für die Flugverspätung oder Annullierung die Verantwortung tragen und diese nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich gemäß der EG261/2004 nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge über 3.500 km erhält man 600 Euro pauschal pro Person.
Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden am Flughafen San Francisco kannst du wahrscheinlich als Passagier ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Nach den europäischen Fluggastrechten EG261/2004 sind die Airlines verpflichtet ihre Fluggästen zu entschädigen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz gestartet sind und ihr Reiseziel mit über drei Stunden Verspätung erreichen. Für Abflüge am Flughafen San Francisco gelten die EU-Fluggastrechte dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Gesellschaftssitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Wichtig ist allerdings, dass die Entschädigungspflicht der Airlines dann entfällt, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Nein |
Ankunft in | Ja | Vielleicht* |
* Ja, bei Abflug in der EU
Flughafen San Francisco (SFO)
Für Flugausfälle und Annullierungen die du von San Francisco aus oder auf dem Weg dorthin erlebst, kannst du als Passagier bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die EG261/2004 auch für deinen konkreten Flug gilt. Am Flughafen San Francisco gilt die EG261/2004 für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.
Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Airline maximal 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Außerdem ist genau, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich war, wie bei einem technischen Defekt oder auch einem Planungsfehler. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, wie beispielsweise Hurricanes oder Streik vom Flughafenpersonal besteht kein Anrecht auf Entschädigung.
z. B. München – Hamburg
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. München – Istanbul
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. München – San Francisco
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen San Francisco betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: