Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Salzburg (SZG)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Salzburg ist der zweitgrößte Flughafen Österreichs und ein wichtiges Einfallstor zur Kulturstadt Salzburg. Leider kommt es auch am Salzburger Airport, wie an jedem anderen Flughafen, immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen.
Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261/2004 kannst du als Passagier am Flughafen allerdings ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Da Österreich Teil der EU ist gilt die EG261/2004 sowohl für Abflüge von Airlines mit und ohne Hauptsitz in der EU am Flughafen Salzburg.
Allerdings ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften nur dann verpflichtet sind eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich waren und diese nicht auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Außergewöhnliche Umstände sind das, was der Volksmund auch höhere Gewalt nennt, wie beispielsweise Schneestürme oder auch Terrorwarnungen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich generell nach der Länge des unregelmäßigen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Flüge zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstreckenflüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.
Wenn du eine Flugverspätung am Flughafen Salzburg hattest, kannst du als Passagier auf eine Zahlung in Höhe von bis zu 600 Euro entschädigungsberechtigt sein. Gemäß der EU-Verordnung EG261/2004 hat man als Passagier ein Anrecht auf Entschädigung, wenn der Flug über drei Stunden später als geplant das Reiseziel erreicht. Die EG261/2004 gilt in Salzburg für sämtliche Abflüge. Ankünfte in Salzburg sind auch gedeckt, solange diese von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wurden oder solange der Abflug innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz stattfand.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass die Verspätung von der Airline verursacht werden musste, sollte die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht leider kein Anrecht auf Entschädigung.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Ja |
Ankunft in | Ja | Nein |
Flughafen Salzburg (SZG)
Wenn dein Flug von oder nach Salzburg gestrichen wurde oder ausgefallen ist, hast unter Umständen du ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Notwendig ist hierbei, dass die Airline maximal 14 Tage vor Abflug den Flugausfall bekannt gegeben hat und dass kein Ersatzflug angeboten wurde, der das Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Außerdem ist relevant anzumerken, dass der Flug von der EG261/2004 gedeckt werden muss. Dies ist in Salzburg nur dann nicht der Fall, wenn der Abflug außerhalb der EU stattfand und von einer Airline durchgeführt wurde, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU oder Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Zu letzt muss die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich sein und nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen sein.
z. B. Salzburg – Hamburg
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Salzburg – Teneriffa
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Salzburg – Dubai
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Salzburg betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: