Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Newark (EWR)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Newark Liberty International oder auch kurz nur Newark Airport genannt, ist nach dem New York JFK Airport der zweit größte Flughafen der Weltstadt New York City. Wie an jedem anderen Flughafen, kann es leider auch in Newark zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.
Da Newark in New Jersey in den USA liegt und somit kein Teil der EU ist, können die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Ankünfte in Newark aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge von Airlines mit Hauptsitz in einem dieser Länder angewendet werden. Die EG261/2004 regelt, wann man als Passagier eine Entschädigung bzw. Erstattung von seiner Airline erhalten kann im Falle von Verspätungen und Flugausfällen.
Wichtig im Kopf zu behalten ist allerdings, dass die Airlines nur dann zur Entschädigungszahlung verpflichtet sind, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich sind und diese nicht auf außergewöhnliche Umstände rückzuführen ist.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich im Allgemeinen nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.
Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden am Flughafen Newark hast du wahrscheinlich als Passagier ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 sind Airlines verpflichtet ihren Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz starten und ihr Reiseziel über drei Stunden später erreichen. Für Abflüge am Flughafen Newark gilt die EG261/2004 dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Wichtig ist allerdings, dass die Airlines nicht verpflichtet zur Entschädigung sind, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Nein |
Ankunft in | Ja | Vielleicht* |
* Ja, bei Abflug in der EU
Flughafen Newark (EWR)
Für Flugausfälle und Annullierungen am oder zum Newark Airport kannst du als Passagier bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist. Am Flughafen Newark gilt die EG261/2004 für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.
Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Airline maximal 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Außerdem ist genau, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich war, wie bei einem technischen Defekt oder auch Pilotenstreik. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht kein Anrecht auf Entschädigung.
z. B. Frankfurt – München
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Frankfurt – Istanbul
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Frankfurt – Newark
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Newark betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: