Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Newark (EWR)

Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.

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Entschädigung für Flugausfälle und Verspätungen am Newark Airport

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Flughafen Newark

Der Flughafen Newark Liberty International oder auch kurz nur Newark Airport genannt, ist nach dem New York JFK Airport der zweit größte Flughafen der Weltstadt New York City. Wie an jedem anderen Flughafen, kann es leider auch in Newark zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.

Da Newark in New Jersey in den USA liegt und somit kein Teil der EU ist, können die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Ankünfte in Newark aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge von Airlines mit Hauptsitz in einem dieser Länder angewendet werden. Die EG261/2004 regelt, wann man als Passagier eine Entschädigung bzw. Erstattung von seiner Airline erhalten kann im Falle von Verspätungen und Flugausfällen.

Wichtig im Kopf zu behalten ist allerdings, dass die Airlines nur dann zur Entschädigungszahlung verpflichtet sind, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich sind und diese nicht auf außergewöhnliche Umstände rückzuführen ist.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich im Allgemeinen nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.

Entschädigung für Flugverspätung am Newark Airport?

Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden am Flughafen Newark hast du wahrscheinlich als Passagier ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 sind Airlines verpflichtet ihren Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz starten und ihr Reiseziel über drei Stunden später erreichen. Für Abflüge am Flughafen Newark gilt die EG261/2004 dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.

Wichtig ist allerdings, dass die Airlines nicht verpflichtet zur Entschädigung sind, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug in
Newark

Ja

Nein

Ankunft in
Newark

Ja

Vielleicht*

* Ja, bei Abflug in der EU

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Newark Airport: Verspätung und Flugausfall

Flughafen Newark (EWR)

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Für Flugausfälle und Annullierungen am oder zum Newark Airport kannst du als Passagier bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist. Am Flughafen Newark gilt die EG261/2004 für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.

Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Airline maximal 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.

Außerdem ist genau, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich war, wie bei einem technischen Defekt oder auch Pilotenstreik. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht kein Anrecht auf Entschädigung.

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Frankfurt – München
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Frankfurt – Istanbul
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Frankfurt – Newark
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Newark betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Sichere alle Nachweise darüber, dass dein Flug annulliert wurde oder verspätet ist. Dazu können E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft gehören, sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Bewahre alle deine Reiseunterlagen auf, einschließlich der Bordkarte, des Gepäckanhängers und der Flugbestätigung.
  • Frage die Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung.
  • Bitte die Fluggesellschaft um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
  • Lese sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Bewahre alle Belege für zusätzliche Kosten auf, die aufgrund der Verspätung oder Annullierung entstanden sind. Dadurch kannst du nachweisen, dass du Geld ausgegeben hast.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.