Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Mailand Malpensa (MXP)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Mailand Malpensa ist der zweitgrößte Flughafen Italiens nach dem Flughafen Rom-Fiumicino und somit einer der wichtigsten Flughäfen Südeuropas. Leider kann es auch am Mailand Malpensa, wie auch an jedem anderen Flughafen, immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.
Gemäß der europäischen Fluggastrechte mit dem Namen EG261/2004 kannst du als Fluggast am Flughafen Mailand Malpensa ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro gegen deine Airline haben. Da Italien Teil der EU ist gilt die EG261/2004 sowohl für Abflüge von Fluggesellschaften mit und ohne Hauptsitz in der EU am Flughafen Mailand Malpensa.
Allerdings ist zu beachten, dass die Airlines nur dann verpflichtet sind eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie selber für die Verspätung oder den Flugausfall verantwortlich waren und diese nicht auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Außergewöhnliche Umstände sind das, was man im Volksmund auch höhere Gewalt nennt, wie beispielsweise extreme Wetterlagen oder auch Terrorwarnungen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich gemäß der Fluggastrechte der EU nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.
Bei einer Flugverspätung am Flughafen Mailand Malpensa hast du als Passagier möglicherweise das Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro. Gemäß der EU-Fluggastrechte EG261/2004 hat man als Passagier dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn der Flug über drei Stunden später als ursprünglich geplant das Reiseziel erreicht. Die EG261/2004 gilt in Mailand Malpensa für sämtliche Abflüge. Ankünfte in Mailand Malpensa sind zudem auch gedeckt, allerdings nur solange diese von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wurden oder solange der Flug innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz gestartet hat.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass die Verspätung von der Airline verursacht werden musste, sollte die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, andernfalls besteht leider kein Anrecht auf Entschädigung.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Ja |
Ankunft in | Ja | Nein |
Flughafen Mailand Malpensa (MXP)
Wenn dein Flug in oder nach Mailand Malpensa gestrichen wurde oder ausgefallen ist, kannst du als Passagier unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Relevant ist hierbei allerdings, dass die Airline dich maximal 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert hat und dass dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der das Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Außerdem ist wichtig anzumerken, dass dein Flug von der EG261/2004 gedeckt sein muss. Dies ist in Mailand Malpensa nur dann nicht der Fall, wenn der Abflug außerhalb der EU stattfand und zudem auch von einer Airline durchgeführt wurde, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU oder Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Zu guter letzt muss die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich sein und nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen sein.
z. B. Mailand – Frankfurt
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Mailand – Helsinki
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Mailand – New York
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Mailand Malpensa betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: