Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Luxemburg (LUX)

Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.

Betroffen? Jetzt Anspruch prüfen!

Verspätung und Flugausfall am Flughafen Luxemburg

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Flughafen Luxemburg

Der Flughafen Luxemburg ist der einzige internationale Flughafen des Landes und ein zentraler Knotenpunkt für Reisende in der Großregion. Doch auch hier sind Flugverspätungen und -ausfälle keine Seltenheit, was für Passagiere mitunter ärgerliche Konsequenzen haben kann.

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung EG261/2004 haben Fluggäste jedoch unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Da Luxemburg Mitglied der Europäischen Union ist, gilt die Verordnung sowohl für Flüge von europäischen als auch nicht-europäischen Airlines, sofern sie vom Flughafen Luxemburg starten.

Wichtig zu wissen ist, dass Airlines nur dann zur Zahlung verpflichtet sind, wenn die Verspätung oder Annullierung in ihrer Verantwortung liegt. Kein Anspruch besteht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie beispielsweise ein Streik des Flughafenpersonals oder sicherheitsrelevante Vorfälle.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 Euro für Strecken bis 1.500 km, 400 Euro für Distanzen zwischen 1.500 km und 3.500 km und 600 Euro für Langstreckenflüge.

Entschädigung für Flugverspätung am Luxembourg Airport?

Bei einer Flugverspätung am Flughafen Luxemburg kann dir als Passagier eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zustehen. Grundlage hierfür ist die EU-Verordnung EG261/2004, die eine Entschädigung vorsieht, sofern der Flug das endgültige Reiseziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht.

Diese Regelung gilt in Luxemburg für alle Abflüge. Ankünfte am Flughafen Luxemburg sind ebenfalls abgedeckt, sofern der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wurde oder innerhalb der EU, Norwegens, Islands oder der Schweiz gestartet ist.

Wichtig ist jedoch, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein muss. Liegt die Ursache in außergewöhnlichen Umständen – etwa bei Streiks vom Sicherheitspersonal oder extremen Wetterbedingungen –, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug in
Luxemburg

Ja

Ja

Ankunft in
Luxemburg

Ja

Nein

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Entschädigung beantragen für verspätete Flüge am Flughafen Luxemburg

Flughafen Luxemburg (LUX)

Entschädigung und Erstattung bei Flugausfall?

Falls dein Flug von oder nach Luxemburg gestrichen wurde oder ausgefallen ist, hast du als Passagier wahrscheinlich einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Wichtig ist hierbei, dass die Airline maximal 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert hat und dass kein Ersatzflug angeboten wurde, der das Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.

Zudem ist wichtig anzumerken, dass der Flug von der EG261/2004 gedeckt werden muss. Dies ist in Luxemburg nur dann nicht der Fall, wenn der Abflug außerhalb der EU stattfand und von einer Airline durchgeführt wurde, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU oder Norwegen, Island oder der Schweiz hat.

Zu guter letzt muss die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich sein und nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen sein.

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Luxemburg – Hamburg
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Luxemburg – Istanbul
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Luxemburg – Doha
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Luxemburg betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Sichere alle Nachweise darüber, dass dein Flug annulliert wurde oder verspätet ist. Dazu können E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft gehören, sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Bewahre alle deine Reiseunterlagen auf, einschließlich der Bordkarte, des Gepäckanhängers und der Flugbestätigung.
  • Frage die Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung.
  • Bitte die Fluggesellschaft um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
  • Lese sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Bewahre alle Belege für zusätzliche Kosten auf, die aufgrund der Verspätung oder Annullierung entstanden sind. Dadurch kannst du nachweisen, dass du Geld ausgegeben hast.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.