Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Luxemburg (LUX)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Luxemburg ist der einzige internationale Flughafen des Landes und ein zentraler Knotenpunkt für Reisende in der Großregion. Doch auch hier sind Flugverspätungen und -ausfälle keine Seltenheit, was für Passagiere mitunter ärgerliche Konsequenzen haben kann.
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung EG261/2004 haben Fluggäste jedoch unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Da Luxemburg Mitglied der Europäischen Union ist, gilt die Verordnung sowohl für Flüge von europäischen als auch nicht-europäischen Airlines, sofern sie vom Flughafen Luxemburg starten.
Wichtig zu wissen ist, dass Airlines nur dann zur Zahlung verpflichtet sind, wenn die Verspätung oder Annullierung in ihrer Verantwortung liegt. Kein Anspruch besteht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie beispielsweise ein Streik des Flughafenpersonals oder sicherheitsrelevante Vorfälle.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 Euro für Strecken bis 1.500 km, 400 Euro für Distanzen zwischen 1.500 km und 3.500 km und 600 Euro für Langstreckenflüge.
Bei einer Flugverspätung am Flughafen Luxemburg kann dir als Passagier eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zustehen. Grundlage hierfür ist die EU-Verordnung EG261/2004, die eine Entschädigung vorsieht, sofern der Flug das endgültige Reiseziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht.
Diese Regelung gilt in Luxemburg für alle Abflüge. Ankünfte am Flughafen Luxemburg sind ebenfalls abgedeckt, sofern der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wurde oder innerhalb der EU, Norwegens, Islands oder der Schweiz gestartet ist.
Wichtig ist jedoch, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein muss. Liegt die Ursache in außergewöhnlichen Umständen – etwa bei Streiks vom Sicherheitspersonal oder extremen Wetterbedingungen –, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Ja |
Ankunft in | Ja | Nein |
Flughafen Luxemburg (LUX)
Falls dein Flug von oder nach Luxemburg gestrichen wurde oder ausgefallen ist, hast du als Passagier wahrscheinlich einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Wichtig ist hierbei, dass die Airline maximal 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert hat und dass kein Ersatzflug angeboten wurde, der das Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass der Flug von der EG261/2004 gedeckt werden muss. Dies ist in Luxemburg nur dann nicht der Fall, wenn der Abflug außerhalb der EU stattfand und von einer Airline durchgeführt wurde, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU oder Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Zu guter letzt muss die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich sein und nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen sein.
z. B. Luxemburg – Hamburg
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Luxemburg – Istanbul
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Luxemburg – Doha
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Luxemburg betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: