Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Lissabon (LIS)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Lissabon ist ein wichtiges Drehkreuz in Portugal nach Südamerika und nach Madeira. Leider kommt es auch in Innsbruck, wie an jedem anderen Flughafen, immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen.
Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 kannst du als Passagier am Flughafen allerdings ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Da Portugal Teil der EU ist gilt die EG261/2004 sowohl für Abflüge von Fluggesellschaften mit und ohne Firmensitz innerhalb der EU am Flughafen Lissabon.
Allerdings ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften nur dann verpflichtet sind eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich waren und diese nicht auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Außergewöhnliche Umstände sind der professionelle Begriff für das, was der Volksmund auch höhere Gewalt nennt, wie beispielsweise Stürme oder auch Terrorwarnungen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich im Allgemeinen nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.
Im Falle von einer Flugverspätung am Flughafen Lissabon kannst du als Passagier entschädigungsberechtigt sein auf eine Zahlung in Höhe von bis zu 600 Euro. Gemäß der EU-Verordnung EG261/2004 hat man als Passagier ein Anrecht auf Entschädigung, wenn der Flug über drei Stunden später als geplant das Reiseziel erreicht. Die EG261/2004 gilt in Lissabon für sämtliche Abflüge. Ankünfte in Lissabon fallen auch dann unter die EG261/2004, solange diese von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wurden oder solange der Abflug innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz stattfand.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass die Verspätung von der Airline verursacht werden musste, sollte die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht leider kein Anrecht auf Entschädigung.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Ja |
Ankunft in | Ja | Nein |
Flughafen Lissabon (LIS)
Wenn dein Flug in oder nach Lissabon gestrichen wurde oder ausgefallen ist, hast du möglicherweise ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Relevant ist hierbei, dass die Airline maximal 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert hat und dass kein Alternativflug angeboten wurde, der das Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass der Flug von der EG261/2004 gedeckt werden muss. Dies ist in Lissabon nur dann nicht der Fall, wenn der Abflug außerhalb der EU stattfand und von einer Airline durchgeführt wurde, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU oder Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Zu guter letzt muss die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich sein und nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen sein.
z. B. Lissabon – Madrid
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Lissabon – Hamburg
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Lissabon – Rio de Janeiro
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Lissabon Portela betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: