Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Las Vegas (LAS)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Las Vegas offiziell auch Harry Reid International Airport genannt, ist neben den Flughäfen Los Angeles (LAX) und San Francisco (SFO) einer der wichtigsten Flughäfen der westlichen USA. Wie an jedem anderen Flughafen, kann es allerdings leider auch in Las Vegas zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.
Da Las Vegas in Nevada in den USA liegt und somit kein Teil der EU ist, gelten die europäischen Fluggastrechte EG261/2004 nur für Ankünfte in Las Vegas aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge von Airlines mit Hauptsitz in einem dieser Länder. Die EG261/2004 regelt, wann man als Passagier eine Entschädigung bzw. Erstattung von seiner Airline erhalten kann im Falle von Verspätungen und Flugausfällen.
Wichtig im Kopf zu behalten ist allerdings, dass die Airlines nur dann zur Entschädigungszahlung verpflichtet sind, wenn sie selbst für das Flugproblem verantwortlich waren und diese nicht auf außergewöhnliche Umstände rückzuführen ist.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich gemäß der EG261/2004 nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pro Person.
Ab einer Flugverspätung von über drei Stunden am Flughafen Las Vegas hast du wahrscheinlich als Passagier ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 sind Airlines verpflichtet ihren Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz starten und ihr Reiseziel mit über drei Stunden Verspätung erreichen. Für Abflüge am Flughafen Las Vegas gilt die EG261/2004 dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Gesellschaftssitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Wichtig ist allerdings, dass die Airlines nicht verpflichtet zur Entschädigung sind, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Nein |
Ankunft in | Ja | Vielleicht* |
* Ja, bei Abflug in der EU
Flughafen Las Vegas (LAS)
Für Flugausfälle und Annullierungen vom oder zum Las Vegas Airport kannst du als Passagier bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist. Am Flughafen Las Vegas gilt die EG261/2004 für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.
Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Airline maximal 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Außerdem ist genau, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich war, wie bei einem technischen Defekt oder auch einem Planungsfehler. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, wie beispielsweise Sandstürme oder Streik vom Flughafenpersonal besteht kein Anrecht auf Entschädigung.
z. B. München – Hamburg
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. München – Istanbul
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. München – Las Vegas
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Las Vegas betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: