Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Kairo (CAI)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Kairo International, ist der Hauptflughafen der ägyptischen Hauptstadt, sowie die Heimatbasis für die staatliche ägyptische Airline Egypt Air. Wie allerdings auch an jedem anderen Flughafen, kann es leider auch am Cairo Airport immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen kommen.
Da Kairo in Ägypten liegt und daher auch kein Teil der EU ist, gelten die Fluggastrechte der EU mit dem Namen EG261/2004 nur für Ankünfte in Kairo aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für Abflüge von Airlines mit Hauptsitz in einem dieser Länder. In der EG261/2004 ist festgelegt, wann man als Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung bzw. Erstattung von seiner Airline hat im Falle von Verspätungen und Flugausfällen.
Wichtig zu beachten ist allerdings, dass die Fluggesellschaften nur dann eine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich waren und diese nicht auf außergewöhnliche Umstände rückzuführen ist.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich im Allgemeinen nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.
Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden am Flughafen Kairo hast du als Passagier unter Umständen einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro von deiner Airline. Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 sind Airlines verpflichtet ihren Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz starten und ihr Reiseziel mit über drei Stunden Verspätung erreichen. Für Abflüge am Flughafen Kairo gilt die EG261/2004 dann, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Gesellschaftssitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Wichtig ist allerdings, dass die Airlines nicht verpflichtet zur Entschädigung sind, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Nein |
Ankunft in | Ja | Vielleicht* |
* Ja, bei Abflug in der EU
Flughafen Kairo (CAI)
Für Flugausfälle und Annullierungen mit Start oder Landung am Flughafen Kairo hast du als Passagier möglicherweise einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dein Flug von der EG261/2004 abgedeckt ist. Am Flughafen Kairo gilt die EG261/2004 für alle Ankünfte aus der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz und für alle Abflüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in einem dieser Länder.
Wichtig ist außerdem, dass du nur dann entschädigungsberechtigt bist, wenn die Airline maximal 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hat und dir kein Ersatzflug angeboten wurde, der dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Außerdem ist genau, wie bei den Verspätungen relevant, dass die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich war, wie bei einem technischen Defekt oder auch einem Planungsfehler. Sollte die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, wie beispielsweise Tornados oder Streik vom Flughafenpersonal besteht kein Anrecht auf Entschädigung.
z. B. Athen – Kairo
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Hamburg – Kairo
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Oslo – Kairo
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Kairo betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: