Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Dublin (DUB)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Der Flughafen Dublin ist der größte Flughafen Irlands und einer der größten Europas. Leider kommt es allerdings auch in Dublin, wie an jedem anderen Flughafen, immer wieder zu Verspätungen und Flugausfällen.
Gemäß der europäischen Fluggastrechte EG261/2004 kannst du als Fluggast am Dublin Airport allerdings ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Da Irland Teil der EU ist gilt die EG261/2004 sowohl für Abflüge von Airlines mit und ohne Hauptsitz in der EU am Flughafen Dublin.
Allerdings ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften nur dann verpflichtet sind eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie selbst für die Flugunregelmäßigkeit verantwortlich waren und diese nicht auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Außergewöhnliche Umstände sind das, was der Volksmund auch höhere Gewalt nennt, wie beispielsweise Streiks vom Flughafenpersonal oder auch Terrorwarnungen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich im Allgemeinen nach der Länge des betroffenen Fluges. Für Flüge unter 1.500 km erhält man 250 Euro, für Fluglängen zwischen 1.500 km bis 3.500 km erhält man 400 Euro und für Langstrecken Flüge erhält man 600 Euro pauschal pro Person.
Im Falle von einer Flugverspätung am Flughafen Dublin kannst du als Passagier entschädigungsberechtigt sein auf eine Zahlung in Höhe von bis zu 600 Euro. Gemäß der EU-Verordnung EG261/2004 hat man als Passagier ein Anrecht auf Entschädigung, wenn der Flug über drei Stunden Verspätung das Reiseziel erreicht. Die EG261/2004 gilt in Dublin für sämtliche Abflüge. Ankünfte in Dublin sind auch gedeckt, solange diese von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wurden oder solange der Abflug innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz stattfand.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass die Verspätung von der Airline verursacht werden musste, sollte die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein, besteht leider kein Anrecht auf Entschädigung.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Ja |
Ankunft in | Ja | Nein |
Flughafen Dublin (DUB)
Wenn dein Flug in oder nach Dublin gestrichen wurde oder ausgefallen ist, kannst du ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Wichtig ist hierbei, dass die Airline maximal 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert hat und dass kein Ersatzflug angeboten wurde, der das Reiseziel nur unwesentlich später erreicht.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass der Flug von der EG261/2004 gedeckt werden muss. Dies ist in Dublin nur dann nicht der Fall, wenn der Abflug außerhalb der EU stattfand und von einer Airline durchgeführt wurde, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU oder Norwegen, Island oder der Schweiz hat.
Zu guter letzt muss die Airline selbst für den Flugausfall verantwortlich sein und nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen sein.
z. B. Dublin – London
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Dublin – Athen
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Dublin – Boston
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Dublin betroffen bist, kann es sehr hilfreich sein, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: