Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Brüssel-Zaventem (BRU)

Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.

Betroffen? Jetzt Anspruch prüfen!

Verspätungen und Flugausfälle am Flughafen Brüssel

EU-Verordnung Nr. 261/2004

Fluggastrechte am Brussels Airport

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Recht und die Fluggastrechte am Flughafen Brüssel-Zaventem (BRU).

Wenn du vom Flughafen Brüssel aus fliegst, hast du laut der EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als europäische Fluggastrechteverordnung, das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder Annullierungen. Du kannst bis zu 600 Euro pro Person fordern, wenn dein Flug am Brussels Airport über drei Stunden verspätet war oder ausgefallen ist. Die Verordnung gilt allerdings nicht nur für den Flughafen Brüssel, sondern für die gesamte EU und auch für Sondergebiete wie die Azoren und die Kanarischen Inseln.

Wenn deine Reise jedoch aufgrund außergewöhnlicher Umstände beeinträchtigt wurde, sind die Fluggesellschaften nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Aber selbst in solchen Fällen hast du Anspruch auf Versorgung während der Wartezeit, ein Ersatzflug bei Annullierungen und kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls eine kostenlose Hotelunterkunft bei längeren Verspätungen.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge deines Fluges. Weitere Informationen über deine Fluggastrechte am Flughafen Brüssel-Zaventem findest du weiter unten. Lass dich nicht davon abhalten, deine Entschädigung zu fordern, wenn deine Reise aufgrund von Flugverspätungen oder Annullierungen beeinträchtigt wurde.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Wenn dein Flug am Brussels Airport annulliert oder verspätet ist, musst du wissen, dass du laut EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG261/2004, geschützt bist. Die EG 261/2004 gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln.

Wenn du vom Flughafen Brüssel fliegst, hast du somit das Recht auf Entschädigung von bis zu 600 Euro sowie auf Versorgung während der Wartezeit. Dies gilt, wenn deine Fluggesellschaft nicht wegen außergewöhnlicher Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, annulliert oder verspätet hat.

Passagiere, die aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung am Flughafen Brüssel betroffen sind, sollten sich ihrer Rechte bewusst sein, um Unterstützung zu erhalten. Bei uns von Planeclaim kannst du als Passagier deinen Anspruch kostenfrei prüfen lassen und wenn du magst verkaufen.

Fällt mein Flug unter die Verordnung?

Wie bist du geflogen?

Europäische Fluggesellschaft

Nicht europäische Fluggesellschaft

Abflug in
Brüssel

Ja

Ja

Ankunft in
Brüssel 

Ja

Nein

Bin ich mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen?

Brüssel Airport Flugentschädigung bei Ausfall/Verspätung

Flughafen Brüssel-Zaventem

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Um festzustellen, ob du Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug vom Flughafen Brüssel-Zaventem hast, ist es wichtig, das komplexe Gesetz zu verstehen. Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen, sind gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 entschädigungsberechtigt. Die Entschädigungshöhe variiert je nach Länge des Fluges, maximal kann jeder Passagier 600 Euro erhalten.

Im Falle einer Flugannullierung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen hat. Bei einer Flugverspätung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als 3 Stunden zu spät an deinem Zielflughafen ankommst.

Entschädigungsanspruch prüfen lassen

Flugstrecke unter 1.500 km

z. B. Brüssel – Hamburg
Bis zu 250 € pro Fluggast

Flugstrecke 1.500 km - 3.500 km

z. B. Brüssel – Istanbul
Bis zu 400 € pro Fluggast

Flugstrecke über 3.500 km

z. B. Brüssel – New York
Bis zu 600 € pro Fluggast

Was kann ich noch tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn du von Flugannullierungen oder -verspätungen am Brussels Airport betroffen bist, ist es ratsam, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können:

  • Bewahre alle Beweise für die Annullierung oder Verspätung deines Fluges auf, wie zum Beispiel E-Mails oder Benachrichtigungen der Fluggesellschaft sowie Fotos von den Anzeigetafeln am Flughafen.
  • Hebe alle deine Reiseunterlagen auf, wie etwa die Bordkarte, den Gepäckanhänger und die Flugbestätigung.
  • Frage bei der Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung und informiere dich über mögliche Alternativflüge.
  • Bitte die Fluggesellschaft höflich um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen während der Wartezeit.
  • Lies sorgfältig alle Angebote, die dir von der Fluggesellschaft gemacht werden, und unterzeichne nichts, das deine Entschädigungsrechte beeinträchtigen könnte.
  • Sammle alle Belege für zusätzliche Kosten, die durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind, um später eine Erstattung beantragen zu können.
  • Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und im Falle von spezifischen Fragen oder Bedenken du dich an eine professionelle Beratung wenden solltest.