Flugverspätungen oder Flugannullierungen am Flughafen Brüssel-Zaventem (BRU)
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
Wir zeigen dir deine Rechte und prüfen deinen Anspruch auf Entschädigung.
EU-Verordnung Nr. 261/2004
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Recht und die Fluggastrechte am Flughafen Brüssel-Zaventem (BRU).
Wenn du vom Flughafen Brüssel aus fliegst, hast du laut der EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als europäische Fluggastrechteverordnung, das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder Annullierungen. Du kannst bis zu 600 Euro pro Person fordern, wenn dein Flug am Brussels Airport über drei Stunden verspätet war oder ausgefallen ist. Die Verordnung gilt allerdings nicht nur für den Flughafen Brüssel, sondern für die gesamte EU und auch für Sondergebiete wie die Azoren und die Kanarischen Inseln.
Wenn deine Reise jedoch aufgrund außergewöhnlicher Umstände beeinträchtigt wurde, sind die Fluggesellschaften nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Aber selbst in solchen Fällen hast du Anspruch auf Versorgung während der Wartezeit, ein Ersatzflug bei Annullierungen und kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls eine kostenlose Hotelunterkunft bei längeren Verspätungen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge deines Fluges. Weitere Informationen über deine Fluggastrechte am Flughafen Brüssel-Zaventem findest du weiter unten. Lass dich nicht davon abhalten, deine Entschädigung zu fordern, wenn deine Reise aufgrund von Flugverspätungen oder Annullierungen beeinträchtigt wurde.
Wenn dein Flug am Brussels Airport annulliert oder verspätet ist, musst du wissen, dass du laut EU-Verordnung Nr. 261/2004, auch bekannt als EG261/2004, geschützt bist. Die EG 261/2004 gilt in der gesamten EU sowie in Sondergebieten wie den Azoren und den Kanarischen Inseln.
Wenn du vom Flughafen Brüssel fliegst, hast du somit das Recht auf Entschädigung von bis zu 600 Euro sowie auf Versorgung während der Wartezeit. Dies gilt, wenn deine Fluggesellschaft nicht wegen außergewöhnlicher Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, annulliert oder verspätet hat.
Passagiere, die aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung am Flughafen Brüssel betroffen sind, sollten sich ihrer Rechte bewusst sein, um Unterstützung zu erhalten. Bei uns von Planeclaim kannst du als Passagier deinen Anspruch kostenfrei prüfen lassen und wenn du magst verkaufen.
Wie bist du geflogen? | Europäische Fluggesellschaft | Nicht europäische Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflug in | Ja | Ja |
Ankunft in | Ja | Nein |
Flughafen Brüssel-Zaventem
Um festzustellen, ob du Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug vom Flughafen Brüssel-Zaventem hast, ist es wichtig, das komplexe Gesetz zu verstehen. Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen, sind gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 entschädigungsberechtigt. Die Entschädigungshöhe variiert je nach Länge des Fluges, maximal kann jeder Passagier 600 Euro erhalten.
Im Falle einer Flugannullierung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen hat. Bei einer Flugverspätung hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als 3 Stunden zu spät an deinem Zielflughafen ankommst.
z. B. Brüssel – Hamburg
Bis zu 250 € pro Fluggast
z. B. Brüssel – Istanbul
Bis zu 400 € pro Fluggast
z. B. Brüssel – New York
Bis zu 600 € pro Fluggast
Wenn du von Flugannullierungen oder -verspätungen am Brussels Airport betroffen bist, ist es ratsam, deine Rechte zu kennen. Hier sind einige Tipps, die dir dabei helfen können: