Flugausfall Entschädigungs­tabelle

Tabelle und Übersicht über die Höhe deiner Entschädigung bei gestrichenen und ausgefallenen Flügen.

Entschädigung prüfen lassen

Entschädigung von bis zu 600 Euro bei Flugausfällen

So viel Entschädigung erhältst du, wenn dein Flug ausgefallen ist

Die europäischen Fluggastrechte mit dem Namen EG261/2004 entscheiden über die Höhe deiner Entschädigung im Falle eines Flugausfalls. Gemäß der EG261/2004 kannst du als Passagier für einen ausgefallenen Flug bis zu 600 Euro Entschädigung von der Airline erhalten und das sogar bis zu drei Jahre rückwirkend. Zudem ist die Höhe der Entschädigung pauschal und somit unabhängig davon, wie viel das Ticket gekostet hat und ob die Flugreise in Kombination mit einer Pauschalreise gekauft wurde. Die Entschädigungshöhe bei Flugausfällen richtet sich nach der Länge des annullierten Fluges.

  • Bis zu einer Länge von 1.500 km erhält man 250 Euro Entschädigung.
  • Bei einer Länge zwischen 1.500 bis 3.500 km erhält man 400 Euro Entschädigung pro Person
  • und bei gestrichenen Langstreckenflügen über 3.500 km erhält man 600 Euro Entschädigung pro Person.

Allerdings ist es wichtig anzumerken, dass man als Passagier nur dann eine Entschädigung erhält, wenn du weniger als 14 Tage vor Abflug von deiner Airline über die Annullierung informiert wurdest und wenn du zudem keinen Ersatzflug angeboten bekommen hast, mit dem du dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht hast.

Oftmals ist es leider nicht einfach zu erkennen, ob man einen Anspruch auf Entschädigung hat oder nicht. Daher kannst du bei uns von Planeclaim deinen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Tabelle: Entschädigung für ausgefallene Flüge

Hier findest du eine Tabelle darüber, wie viel Entschädigung du als Fluggast erhältst bei einer Flugannullierung.

 Art des FlugausfallsEntschädigungshöhe
Weniger als 1.500 kmBekanntgabe der Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug
oder weniger als drei Stunden später am Zielort
0 Euro
 Bekanntgabe der Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
und mehr als drei Stunden später am Zielort
250 Euro
1.500 km bis 3.500 kmBekanntgabe der Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug
oder weniger als drei Stunden später am Zielort
0 Euro
 Bekanntgabe der Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
und mehr als drei Stunden später am Zielort
400 Euro
Mehr als 3.500 kmBekanntgabe der Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug
oder weniger als drei Stunden später am Zielort
0 Euro
 Bekanntgabe der Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
und mehr als drei Stunden später am Zielort
600 Euro

Entschädigungstabelle als PDF downloaden

Für diese ausgefallenen Flüge kannst du eine Entschädigung erhalten

Um eine Entschädigung für einen Flugausfall von seiner Airline zu erhalten, darf man gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung maximal 14 Tage vor Abflug von der Annullierung erfahren haben. Zudem darfst du keine Ersatzbeförderung erhalten haben, mit der du dein Reiseziel nur unwesentlich später erreichst. Außerdem gilt die EG261/2004 nur für Flüge, welche von Airlines mit ihrem Hauptsitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz haben durchgeführt wurden oder generell, wenn der Flug innerhalb dieser Länder gestartet ist.

Wichtig zu beachten ist hierzu auch, dass die Airline nur dann zahlen muss, wenn sie selbst in der Verantwortung stehen. Wenn die Annullierung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, stehen dir leider keine Entschädigung zu.

In vielen Fällen machen die Fluggesellschaften es ihren Passagieren sehr schwer ihre rechtmäßige Entschädigung zu erhalten. In einigen Fällen werden rechtmäßige Zahlungen sogar komplett verweigert und müssen vor Gericht ausgehandelt werden. Bei Planeclaim kannst du deinen Anspruch kostenfrei prüfen lassen und wir übernehmen die komplette Durchsetzung gegenüber der Airline.

Individuellen Anspruch prüfen lassen

Personen am Flughafen, die für eine Flugpreisrückerstattung bereit sind

Außergewöhnliche Umstände

Wenn der Flugausfall auf sogenannten außergewöhnlichen Umständen beruht, ist die Airline befreit von einer Entschädigungszahlung. Außergewöhnliche Umstände sind all das, was nicht unter der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, wie zum Beispiel extreme Unwetter oder auch politische Unruhen. Im Falle von Streiks kommt es darauf an, wessen Personal gestreikt hat. Wenn es das Personal des Flughafens war, besteht kein Anspruch. Wenn das Personal der Airline gestreikt hat, wird wahrscheinlich ein Anspruch entstehen.

Person am Flughafen hält ein Handy und holt sich seine Entschädigung für einen verspäteten Flug

Jetzt Entschädigung bei Flugausfall durchsetzen!

In vielen Fällen sträuben sich die Airlines, rechtmäßige Entschädigungen für ausgefallene Flüge zu zahlen oder verzögern die Bearbeitung unnötig. Planeclaim übernimmt für dich die komplette Durchsetzung deines Anspruchs gegenüber der Airline. Lass deinen Fall einfach kostenfrei in unserem Formular prüfen. Nach erfolgreicher Zahlung durch die Fluggesellschaft erhältst du dein Geld unkompliziert auf dein Konto.

Zur kostenfreien Anspruchsprüfung