Flugausfall Entschädigungstabelle
Tabelle und Übersicht über die Höhe deiner Entschädigung bei gestrichenen und ausgefallenen Flügen.
Tabelle und Übersicht über die Höhe deiner Entschädigung bei gestrichenen und ausgefallenen Flügen.
Die europäischen Fluggastrechte mit dem Namen EG261/2004 entscheiden über die Höhe deiner Entschädigung im Falle eines Flugausfalls. Gemäß der EG261/2004 kannst du als Passagier für einen ausgefallenen Flug bis zu 600 Euro Entschädigung von der Airline erhalten und das sogar bis zu drei Jahre rückwirkend. Zudem ist die Höhe der Entschädigung pauschal und somit unabhängig davon, wie viel das Ticket gekostet hat und ob die Flugreise in Kombination mit einer Pauschalreise gekauft wurde. Die Entschädigungshöhe bei Flugausfällen richtet sich nach der Länge des annullierten Fluges.
Allerdings ist es wichtig anzumerken, dass man als Passagier nur dann eine Entschädigung erhält, wenn du weniger als 14 Tage vor Abflug von deiner Airline über die Annullierung informiert wurdest und wenn du zudem keinen Ersatzflug angeboten bekommen hast, mit dem du dein Reiseziel nur unwesentlich später erreicht hast.
Oftmals ist es leider nicht einfach zu erkennen, ob man einen Anspruch auf Entschädigung hat oder nicht. Daher kannst du bei uns von Planeclaim deinen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. Sollte ein Anspruch bestehen, machen wir dir anschließend ein Angebot zum Ablauf, sodass du dein Geld innerhalb kürzester Zeit erhältst und dich nicht mit der Airline streiten musst.
Hier findest du eine Tabelle darüber, wie viel Entschädigung du als Fluggast erhältst bei einer Flugannullierung.
Art des Flugausfalls | Entschädigungshöhe | |
---|---|---|
Weniger als 1.500 km | Bekanntgabe der Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug oder weniger als drei Stunden später am Zielort | 0 Euro |
Bekanntgabe der Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug und mehr als drei Stunden später am Zielort | 250 Euro | |
1.500 km bis 3.500 km | Bekanntgabe der Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug oder weniger als drei Stunden später am Zielort | 0 Euro |
Bekanntgabe der Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug und mehr als drei Stunden später am Zielort | 400 Euro | |
Mehr als 3.500 km | Bekanntgabe der Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug oder weniger als drei Stunden später am Zielort | 0 Euro |
Bekanntgabe der Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug und mehr als drei Stunden später am Zielort | 600 Euro |
Um eine Entschädigung für einen Flugausfall von seiner Airline zu erhalten, darf man gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung maximal 14 Tage vor Abflug von der Annullierung erfahren haben. Zudem darfst du keine Ersatzbeförderung erhalten haben, mit der du dein Reiseziel nur unwesentlich später erreichst. Außerdem gilt die EG261/2004 nur für Flüge, welche von Airlines mit ihrem Hauptsitz innerhalb der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz haben durchgeführt wurden oder generell, wenn der Flug innerhalb dieser Länder gestartet ist.
Wichtig zu beachten ist hierzu auch, dass die Airline nur dann zahlen muss, wenn sie selbst in der Verantwortung stehen. Wenn die Annullierung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, stehen dir leider keine Entschädigung zu.
In vielen Fällen machen die Fluggesellschaften es ihren Passagieren sehr schwer ihre rechtmäßige Entschädigung zu erhalten. In einigen Fällen werden rechtmäßige Zahlungen sogar komplett verweigert und müssen vor Gericht ausgehandelt werden. Bei uns von Planeclaim kannst du dich daher innerhalb kürzester Zeit entschädigen lassen. Einfach deinen Anspruch an uns verkaufen und dein Geld schnell und unkompliziert auf dein Konto auszahlen lassen.
Wenn der Flugausfall auf sogenannten außergewöhnlichen Umständen beruht, ist die Airline befreit von einer Entschädigungszahlung. Außergewöhnliche Umstände sind all das, was nicht unter der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, wie zum Beispiel extreme Unwetter oder auch politische Unruhen. Im Falle von Streiks kommt es darauf an, wessen Personal gestreikt hat. Wenn es das Personal des Flughafens war, besteht kein Anspruch. Wenn das Personal der Airline gestreikt hat, wird wahrscheinlich ein Anspruch entstehen.
Oftmals weigern sich die Airlines rechtmäßige Entschädigungen für ausgefallene Flüge zu zahlen. Damit du nicht auf dein Geld warten musst, kannst du dir bei Planeclaim unkompliziert deine Sofort-Entschädigung holen. Lass deinen Fall einfach kostenfrei in unserem Formular prüfen und verkaufe anschließend deinen Anspruch. Das Geld erhältst du ohne große Wartezeit direkt auf dein Konto!