Regenschirme

Darf man einen Regenschirm im Handgepäck mitnehmen?

Nicht an allen Urlaubszielen scheint immer die Sonne. Reist man an regnerische Orte, sollte man sich vorher am besten gut ausstatten. Aber ist es eigentlich erlaubt einen Regenschirm im Handgepäck mitzunehmen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.


Ist es erlaubt, einen Regenschirm im Handgepäck mitzunehmen?

Allgemein ist es nicht verboten, einen Regenschirm im Handgepäck mitzunehmen. Da Regenschirme allerdings häufig relativ lang und teilweise auch spitz sind, sind sich viele Leute unsicher, ob sie bei der Sicherheitskontrolle nicht vielleicht als gefährlicher Gegenstand eingestuft werden könnten. Laut den Vorgaben der International Air Transport Association (IATA) kann ein Regenschirm problemlos ins Flugzeug mitgenommen werden, solange er weder spitz noch scharfkantig ist. Aufgrund der Größenbegrenzungen für das Handgepäck könnte es bei einigen Regenschirmen dennoch zu Schwierigkeiten kommen.

Regenschirm im Flugzeug

Der Schirm sollte nämlich immer ohne Probleme im Handgepäck verstaut werden können. Empfohlen wird daher, einen Taschenschirm* für Reisen mitzunehmen. Diese lassen sich relativ klein zu meistens maximal 30 cm zusammenschieben und passen so problemlos in nahezu jede Tasche rein.

Stockschirme

Dürfen Stockschirme ins Handgepäck?

Zwar werden auch die meisten Stockschirme bei der Sicherheitskontrolle zugelassen, dennoch sollte man diese Art von Regenschirm lieber nicht im Handgepäck mitnehmen, wenn man wirklich sichergehen möchte, dass es nicht zu irgendwelchen Problemen oder Verzögerungen am Flughafen kommt. Der Grund hierfür ist, dass viele Stockschirme am Ende eine Spitze haben, die als gefährlich eingestuft werden könnte. Außerdem sind sie auch oft so groß, dass sie gar nicht in dem Gepäckstück fürs Handgepäck verstaut werden können.

Regenschirm als persönlicher Gegenstand

Bei den meisten Fluggesellschaften darf man zusätzlich zum Handgepäck auch noch einen etwas kleineren persönlichen Gegenstand mitnehmen. Dieser sollte im Flugzeug ohne Probleme unter den Sitz vor einem passen. Passt der Regenschirm nicht mehr ins Handgepäck, könnte es also auch eine Lösung sein, diesen im oder als persönlichen Gegenstand mitzunehmen. Hierbei sollte es sich dann aber am besten immer um einen Taschenschirm handeln, da andere Schirme meistens einfach zu groß sind. Da auch die Regelungen für den persönlichen Gegenstand von der Airline abhängig sind, empfehlen wir es sehr, sich hier ebenfalls noch mal ausführlicher auf der jeweiligen Internetseite zu informieren.

Wie sind die Größenbegrenzungen beim Handgepäck?

Wie groß das Handgepäck auf Flugreisen sein darf, ist immer abhängig davon, mit welcher Airline man fliegt. In der Regel findet man die genauen Informationen daher immer auch noch einmal auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters. Für eine grobe Orientierung beim Kauf eines Gepäckstücks empfiehlt die IATA (International Air Transport Association) eine Summe aus Länge, Breite und Höhe von 115 cm. Gewöhnliche Maße sind beispielsweise 55 x 40 x 20 cm.

Größenbegrenzungen beim Handgepäck

Was gilt als gefährlicher Gegenstand?

Gegenstände werden, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, allgemein dann als gefährlich eingestuft, wenn von ihnen eine direkte Gefahr ausgeht oder sie als Waffe eingesetzt werden könnten. Während diese Regelungen in vielen Fällen wie zum Beispiel bei Schusswaffen, Messern oder Sprengstoff leicht zu deuten sind, gibt es auch immer wieder Situationen mit relativ gewöhnlichen Alltagsgegenständen, in denen es zu Unklarheiten kommt. Ist dies der Fall, entstehen häufig Verzögerungen bei den Sicherheitskontrollen, welche idealerweise vermieden werden sollten. Am besten verstaut man diese Gegenstände nach Möglichkeit daher lieber im normalen Gepäck, welches im Frachtraum des Flugzeuges transportiert wird.

Achtung! Diese Regelungen wurden von unserem Team zwar sorgfältig recherchiert, da allerdings einige Punkte je nach Fluggesellschaft stark variieren können, empfehlen wir es sehr, sich zusätzlich auf der Internetseite der zuständigen Airline zu informieren.

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